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25 Cards in this Set
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Fall 1: Unternehmer Fritz Findig möchte „Fliegentot“ als Marke für ein neues |
-Fliegentot als Marke hat beschreibenden Charakter
-Freihaltebeduerfnis $ 8 Abs. 2 Nr. 2 steht einer Markeneintragung entgegen |
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Fall 2: Carl Clever ist Inhaber der Domain „Kurt-Biedenkopf.de“, auf der er Reisen in die |
- Kurt hat Marke nicht in Markenregister eingetragen - Kurt nutzt Namen nicht als Marke -> somit kein Anspruch nach dem MarkenG
ABER Anspruch nach $ 12 BGB:
- Carl nutzt Namen unbefugt - Carls nutzen des Namen verletzt die Interessen des Kurt |
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Fall 4: Erfinder Egon hat eine neuartige Maschine zur Reinigung von Zahnprothesen
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Erfindung
- kann nach GebrauchsmusterG und wenn sie auf einer erfinderischen Taetigkeit beruht auch nach PatG geschuetzt werden.
- Patent: max. Schutzdauer 20 Jahre, materielle Pruefung durch das DPMA, hoehere Anforderungen an die Erfindung, auch fuer Verfahren, guter Schutz im Verletzungsprozess, zeitaufwendig und teuer
- Gebrauchsmuster: max. Schutzdauer 10 Jahre, kein materielle Pruefung durch das DPMA, geringere Anforderungen an die Erfindung, nicht fuer Verfahren, Verletzungsprozess weniger Schutz, schnell und guenstig
Werbetext
- nach MarkenG ->besitzt Originalitaet und Praegnanz ->unterscheidungskraeftiger Bestandteil (EGON)
-nach UrhG ->notwendige schoepferische Leistung -> nicht vorhanden
Gestaltung
- Formgestaltung nach GeschmMG - auch UrhG und MarkenG
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Fall 5: Die Besovsky Bräu AG möchte die neue Bier-Marke „Bieeer“ beim DPMA als Marke |
- koennte Freihaltebeduerfnis entgegen stehen $ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG -> da Marke sich an Gattungsbegriff Bier anlehnt -> sind Abweichungen geringfuegig -> so dass Verkehrskreis ihn nicht bemerkt -> oder ihn als Wiedergabefehler halte =dann Markeneintragung nicht moeglich! JEDOCH nicht nur ein Buchstaben sondern zwei "e" somit eintragungsfaehig! |
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Fall 6:
Student Sebastian will eine private Schule gründen und diese „AGA AGA“ nennen. Er
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- identische Marken -verschiedene Bereich - >kein Unterlassungsanspruch aus $ 14 Abs. 2 Nr.1 und 2 MarkenG
-kein bekannte Marke ->kein Ausnahmetatbestand des $ 14 Abs.2 Nr.3 MarkenG -> keine Untersagung moeglich |
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Fall 7:
Die europaweit tätige Hotel-Kette „Best Western“ hat ihren Namen als Marke
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-identische Dienstleistungen -Marken sind aehnlich ->sprachliche und inhaltliche Naehe ->Best Western bekannte Marke -> daher Inhaber kann verlangen: Abstand zu seiner Mark muss gross sein -Aufgrund der Verwechslungsgefahr ->Unterlassungsanspruch nach $ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 MarkenG |
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Fall 8:
Sepp Schlaumann hat 1999 zahlreiche Inselnamen als Marken für Automobile beim
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$ 49 Abs. 1 MarkenG -> auf Antrag geloescht werden von DPMA ->5 Jahre lang nicht ernsthaft genutzt -> kann Loeschung beantragen |
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Fall 9:
Die Rülpswasser AG wirbt in Tageszeitungen für ihr in Norddeutschland hergestelltes |
$ 127 Abs. 3 MarkenG -> Champagne geographische Herkunftsangabe ->geniesst besonderen Ruf -> darf Waren oder Dienstleistungennicht benutzt werden ->auch wenn keine Gefahr der Irrefuehrung der Herkunft besteht
-Bewusst versucht Prestige des Champagnas auf Wasser zu uebertragen
-Untersagung! $ 128, 127 MarkenG |
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Fall 10:
Versicherungsmakler Viktor Flegel schickt zahlreichen Personen unaufgefordert Emails, |
-verstoesst gegen $ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG und gegen $ 4 Nr. 3 UWG |
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Fall 11:
Wird das DPMA dem Antrag eines Anmelders stattgeben, der eine signalrote Farbe |
$ 3 Abs.1 MarkenG -> Farbenmarken koennen in das Markenregister eingetragen werden
$ 8 Abs. 1 MarkenG -> lassen sie sich dauerhaft graphisch darstellen, so gibt es keine Probleme
ALLERDINGS signalrot ist typische Farbe fuer Feuerloeschgeraete somit beschreibender Charakter
$ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ->Freihaltebeduerfnis steht einer Markeneintragung entgegen
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Fall 12:
Die Holzbau AG stellt Häuser in Holzrahmen-Bauweise her und vertreibt sie in
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$ 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG -> Werbung waere unzulaessig -> wenn Konkurrent herabgesetzt wird -> jedoch hat Werbung keine Bezug zu Mitbewerbern -> Man kann nicht davon ausgehen, dass die Werbung den betroffenen Mitbewerber erkennbar macht
ABER
$ 3 UWG
->negative Wirkung fuer Konkurrenz ->abfaellig, abwertend oder unsachlich -> jedoch Sprachwitz spricht dagegen, dass Slogan ueberhaupt ernst genommen wird
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Der NDR produziert seit 1954 die „Tagesschau“ und seit 1978 die „Tagesthemen“. |
$ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2 und 4 MarkenG -> Unterlassungsanspruch ->Voraussetzung: aehnlicher Werktitel wie NDR, Verwechslungen mit NDR? -> Verwechslungsgefahr nicht gegeben ->Zuschauer wissen welche Sender sie eingeschaltet haben
oder
$ 15 Abs. 3 MarkenG -> Rufausbeutung eines bekannten Werktitels -> greift auch ohne Verwechslungsgefahr -> jedoch Voraussetzung unlauteres Verhalten -> liegt nicht vot -> beschraenkte Moeglichkeiten der Namensgebung ->kein Unterlassungsanspruch
aus gleichen Gruenden ist eine Markenverletzung nach $ 14 MarkenG zu verneinen
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Fall 14:
Die „Kohlenhandel Zwickau KG“, ein Kleinstbetrieb mit 130.000 € Jahresumsatz, ist
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$ 12 BGB -> Stadt nutzt Namen nicht markenmaessig somit nur $12 BGB -> Besonderheit: 2 Namensgleiche stehen gegenueber -> bei Namensgleichen steht Domain dem Ersten zu -> Ausnahme: Name mit ueberragender Bekanntheit -> KG hat Domain zuerste beantragt -> Zwickau keine Stadt mit ueberragender Bekanntheit |
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Fall 16: Die Paul Puma AG, ein bekannter Parfumhersteller, bringt ein Duftwasser unter der
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$ 8 Abs.2 Nr. 5 MarkenG -> Verstoss gegen guten Sitten -> religiose Empfindungen koennen verletzt werden -> nicht eintragungsfaehig
DUFTZUSAMMENSETZUNG kann nach MarkenG nicht geschuetzt werden
-> Marken nur eintragbar wenn graphisch darstellbar $ 8 Abs. 1 MarkenG
FLASCHENFORM -> kann nach MarkenG geschuetzt werden -> $ 3 Abs.1 MarkenG "dreidimensionale Gestaltungen" -> Preufen ob unterscheidungskraeftig
$ 8 Abs.2 Nr. 5 MarkenG -> St. Petersdom nur mittelbaren Religionsbezug -> Flaschenform eintragungsfaehig |
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Ein kleineres Konkurrenzunternehmen, die Axel X. Schweiss GmbH, bringt unter der |
$ 5, 15 Abs. 2 MarkenG -> Unterlassungsanspruch -> allerdings nutzt PAUL PUMA nicht als Unternehmens sonder Produktkennzeichen - > spielt nach BGH keine Rolle -> somit Verwechslungsgefahr -Unterlassungsanspruch gegeben
Auch Schutz nach UrhG ist denkbar. -> jedoch schoepferische Leisutng bei der Schaffung eines Parfuems verneint
AUCH Unterlassungsanspruch nach UWG in Betracht |
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Fall 17:
Auf RTL lief die erfolgreiche Sendung „Ich bin ein Star – holt mich hier raus“. Kurz
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URHG
->Konzept einer Fernsehshow geniesst urheberrechtlich keinen Schutz -> nach Urhg nur WERKE geschuetzt -> allgemeine Anleitung zur Gestaltung einer Fernsehshow ist kein Werk
UWG
$3, 8 UWG ->setzt Wettbewerbsverhaeltnis voraus -> beide Parteien muessen auf gleiche Markt taetig sein -> ist zu bejahen ->Aufgrund Titels entsteht ein Zusammenhang -> somit ist die Uebernahme der Idee unlauter ( $ 4 Nr. 9 UWG) -> RTL kann Unterlassungsanspruch geltend machen
Schutz des Titels
$ 5,15 MarkenG -> Sendetitel ist geschuetzt -> nutzt zwar nur aehnlichen Titel -> es besteht Verwechslungsgefahr -> RTL hat Unterlassungsanspruch nach $ 15 Abs.2 und 4 MarkenG
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Fall 18:
Frau Mercedes Mehlmann ist Bäckerin und verkauft unter der Bezeichnung |
$ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG -> Mercedes ist eine bekannte Marke und geniesst daher besonderen Schutz -> Merceds hat Unterlassungsanspruch -> Ausser Frau Mehlmann hat rechtfertigenden Grund und Unlauterkeit nicht vorliegt -> Mercedes ist Eigenname von Frau Mehlmann -> kein Unterlassungsanspruch |
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Fall 20:
Die Besovsky Brau AG wirbt in der Presse für ihr Bier mit dem Spruch: „Mit Besovsky Bier helfen Sie durstigen Kindern in der Sahara. Vom Verkaufspreis jedes Kasten Biers kommt 1 Euro direkt einem durstigen Kind in Afrika zugute.“ Die Besovsky Brau AG kann nachweisen, dass sie tatsächlich seit Beginn der Werbekampagne Geld in der genannten Höhe gespendet hat. Ein Konkurrenzunternehmen der Besovsky Brau AG bittet Sie zu untersuchen, ob es Aussicht auf Erfolg hat, der Besovsky Brau AG die Fortführung der Kampagne gerichtlich verbieten zu lassen. Erörtern Sie diese Frage.
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koennte gegen UWG verstossen ->grundsaetzlich soziale Verantwortungsgefuehl in Werbung zulaessig ->Voraussetzung: keine Irrefuehrung und gute Zweck wird tatsaechlich realisiert -> ist hier gegeben -> um sicher zu gehen: zusaetzliches Spendenkonto angeben -> Forderung zur alternative zum Kauf (alter Rechtssprechung)
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Fall 21: Ein junger Autor hat gerade sein Manuskript vollendet und möchte von Ihnen wissen, |
- Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schoepfung des Werks
$ 53 Urhg -> teile eines buches duerfen fuer private Zwecke kopiert werden -> kann sich an VG Wort wenden um Geld zu bekommen |
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Fall 22: In einer Werbeanzeige für einen Whiskey sieht man im Hintergrund gut sichtbar
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Rolls Royce -> bekannte Marke -> Verbraucher verbindet mit ihr Luxus und Exklusivitaet -> hier koennte eine unzulaessige Rufausbeutung vorliegen -> Image des Roll Royce soll auf den Whiskey transferiert werden -> somit Verstoss gegen $$ 4, 14 Abs.2 Nr. 3 MarkenG |
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Fall 25:
Der Weltkonzern Siemens AG mit Sitz in München hat bislang keine eingetragene
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$ 15 Abs. 2 MarkenG -> Siemens AG koennte Ansprueche geltend machen -> da diese deutschlandweit taetig ist ->raeumliche Bereich ihres Schutzes umfasst ganz Deutschland -> Studenten nutzen idenische geschaeftliche Bezeichnung im geschaeftlichen Verkehr -> Nutzung erfolgt unbefugt -> aufgrund aehnlicher geschaeftstaetigkeit VERWECHSLUNGSGEFAHR -> Siemens AG hat unterlassungsanspruch
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Abwandlung:
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-geschaeftliche Bezeichnung Paul Pumuckel OHG ist nur in Kiel geschuetzt -ALLERDINGS koennen sie geltend machen, dass ihr Unternehmen auf Ausdehnung angelegt ist -> somit ueberall schutz besteht wo ausdehnung moeglich erscheint
-konkrete Ausdehnungsbemuehungen nur in Schleswig Holstein und nicht in Baden Wurttemberg
-Unterlassungsanspruch ist Zeitpunkt der Bezeichnung entscheidend -> 2005 -> damals noch nicht mal Ausdehnung nach Flensburg geplant -> Unterlassungsanspruch besteht nicht
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Fall 26: Ein deutsches Unternehmen möchte den Namen seines neuen Produkts, den
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a) Zustaendig fuer die Anmeldung und die Registrierung ist das DPMA
b) Zustaendig fuer die Anmeldung ist alternativ das DPMA oder das HBM, die Marke wird beim HABM registriert
c) Zustaendig fuer die Anmeldung ist das DPMA ( $ 120 MarkenG), die Registrierung erfolgt durch die WIPO |
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Fall 27: Ingenieur Ingo Ingenius betreibt eine kleine Heizungsbaufirma. Auf seiner
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$ 5 Abs. 2 UWG verstossen haben -> Eingabe genannten Stichworte erwartet Verbraucher andere Dienstleistungen als Heizungsbau
$ 3 UWG -> unlautere geschaeftlich Handlungen sind nur unzulaessig WENN -> interessen von mitbewerbern, verbrauchern oder sonst. marktteilnehmern beeintrachtigt werden -> Handlung des Ingo taucht nicht in der Liste des Anhang zum UWG auf -> Sondertatbestand des $ 3 Abs. 3 UWG greift nicht -> wirkt sich die Taeuschung spuerbar aus? -> er ist nur regional taetig -> kaum neue kunden gewinnen -> mangels spuerbarkeit kein Verstoss gegen das UWG |
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Fall 28:
Erfinder Gustav Genialix hat einen neuartigen Motor erfunden, die Erfindung aber -
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Anspruch nach PatentG kommt nicht in Frage. -> nicht angemeldet
Kein Unterlassungsanspruch nach $ 3 UWG i.V.m. $ 8 UWG -> da hier Schutz nach einem Spezialgesetz moeglich gewesen waere -> UWG wird von PatentG verdraengt! |