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25 Cards in this Set

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Fall 1: Unternehmer Fritz Findig möchte „Fliegentot“ als Marke für ein neues
Insektenvernichtungsmittel beim DPMA anmelden. Er hat festgestellt, dass es diese Marke
noch nicht gibt. Wird er mit seiner Anmeldung Erfolg haben?

-Fliegentot als Marke hat beschreibenden Charakter



-Freihaltebeduerfnis $ 8 Abs. 2 Nr. 2 steht einer Markeneintragung entgegen

Fall 2: Carl Clever ist Inhaber der Domain „Kurt-Biedenkopf.de“, auf der er Reisen in die
Toscana anbietet. Kann der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf von
ihm die Herausgabe der Domain verlangen, auch wenn er den Begriff „Kurt Biedenkopf“ nicht
als Marke angemeldet hat?

- Kurt hat Marke nicht in Markenregister eingetragen


- Kurt nutzt Namen nicht als Marke


-> somit kein Anspruch nach dem MarkenG



ABER Anspruch nach $ 12 BGB:



- Carl nutzt Namen unbefugt


- Carls nutzen des Namen verletzt die Interessen des Kurt

Fall 4: Erfinder Egon hat eine neuartige Maschine zur Reinigung von Zahnprothesen
erfunden. Er will diese Erfindung schützen lassen. Welche Gesetze kommen dafür in
Betracht? Sagen Sie stichwortartig, wodurch diese Gesetze sich unterscheiden.
Ferner hat sich Egon einen Werbetext für seine Maschine ausgedacht. Der Werbetext lautet:
„Egons toller Zauber-Besen
Putzt auch deine Zahnprothesen.“
Wenn Sie prüfen sollen, ob dieser Spruch geschützt ist, welche Gesetze würden Sie dabei
einer näheren Prüfung unterziehen?
Mit der Gestaltung der Zahnputzmaschine hat Egon einen berühmten Designer beauftragt.
Wenn dieser ein außergewöhnliches Design geschaffen hat, nach welchen Gesetzen könnte
dieses geschützt werden? Worin liegen die Unterschiede zwischen den infrage kommenden
Gesetzen?


Erfindung



- kann nach GebrauchsmusterG und wenn sie auf einer erfinderischen Taetigkeit beruht auch nach PatG geschuetzt werden.



- Patent: max. Schutzdauer 20 Jahre, materielle Pruefung durch das DPMA, hoehere Anforderungen an die Erfindung, auch fuer Verfahren, guter Schutz im Verletzungsprozess, zeitaufwendig und teuer



- Gebrauchsmuster: max. Schutzdauer 10 Jahre, kein materielle Pruefung durch das DPMA, geringere Anforderungen an die Erfindung, nicht fuer Verfahren, Verletzungsprozess weniger Schutz, schnell und guenstig




Werbetext



- nach MarkenG


->besitzt Originalitaet und Praegnanz


->unterscheidungskraeftiger Bestandteil (EGON)



-nach UrhG


->notwendige schoepferische Leistung


-> nicht vorhanden



Gestaltung



- Formgestaltung nach GeschmMG


- auch UrhG und MarkenG


Fall 5: Die Besovsky Bräu AG möchte die neue Bier-Marke „Bieeer“ beim DPMA als Marke
eintragen lassen. Wird sie damit erfolgreich sein? Begründen Sie ihre Auffassung.

- koennte Freihaltebeduerfnis entgegen stehen $ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG


-> da Marke sich an Gattungsbegriff Bier anlehnt


-> sind Abweichungen geringfuegig


-> so dass Verkehrskreis ihn nicht bemerkt


-> oder ihn als Wiedergabefehler halte


=dann Markeneintragung nicht moeglich!


JEDOCH


nicht nur ein Buchstaben sondern zwei "e" somit eintragungsfaehig!

Fall 6:



Student Sebastian will eine private Schule gründen und diese „AGA AGA“ nennen. Er
stellt fest, dass eine Marke „AGA AGA“ bereits 1994 für Leder und Lederimitationen
zugunsten der Leder Laden GmbH ins Markenregister eingetragen wurde. Kann Sebastian
die Marke nutzen, ohne dass die Leder Laden GmbH ihm das untersagen kann? Begründen
Sie bitte ihre Auffassung.


- identische Marken


-verschiedene Bereich


- >kein Unterlassungsanspruch aus $ 14 Abs. 2 Nr.1 und 2 MarkenG



-kein bekannte Marke


->kein Ausnahmetatbestand des $ 14 Abs.2 Nr.3 MarkenG


-> keine Untersagung moeglich

Fall 7:



Die europaweit tätige Hotel-Kette „Best Western“ hat ihren Namen als Marke
eintragen lassen. Ein Verbund von Hotels in den neuen Bundesländern will sich „Best
Eastern“ nennen. Sehen Sie hier rechtliche Probleme? Könnte Best Western die Führung
dieses Namens untersagen?


-identische Dienstleistungen


-Marken sind aehnlich


->sprachliche und inhaltliche Naehe


->Best Western bekannte Marke


-> daher Inhaber kann verlangen:


Abstand zu seiner Mark muss gross sein


-Aufgrund der Verwechslungsgefahr


->Unterlassungsanspruch nach $ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 MarkenG

Fall 8:



Sepp Schlaumann hat 1999 zahlreiche Inselnamen als Marken für Automobile beim
DPMA eintragen lassen, weil ein Student, der bei VW ein Praktikum gemacht hat, behauptet
hatte, dass VW ab 2007 zahlreiche neue Modelle auf den Markt bringen und diesen
Inselnamen geben wolle. Sepp Schlaumann will dann diese Marken an VW verkaufen.
Denken Sie, dass dies unter rechtlichen Aspekten eine tolle Geschäftsidee ist?


$ 49 Abs. 1 MarkenG


-> auf Antrag geloescht werden von DPMA


->5 Jahre lang nicht ernsthaft genutzt


-> kann Loeschung beantragen

Fall 9:



Die Rülpswasser AG wirbt in Tageszeitungen für ihr in Norddeutschland hergestelltes
Mineralwasser mit dem Spruch „Ein Champagner unter den Mineralwässern“. In der
Werbung ist gut erkennbar ein Hinweis auf den norddeutschen Abfüllungsort angebracht.
Könnte diese Werbung unter rechtlichen Gesichtspunkten problematisch sein?

$ 127 Abs. 3 MarkenG


-> Champagne geographische Herkunftsangabe


->geniesst besonderen Ruf


-> darf Waren oder Dienstleistungennicht benutzt werden


->auch wenn keine Gefahr der Irrefuehrung der Herkunft besteht



-Bewusst versucht Prestige des Champagnas auf Wasser zu uebertragen



-Untersagung! $ 128, 127 MarkenG

Fall 10:



Versicherungsmakler Viktor Flegel schickt zahlreichen Personen unaufgefordert Emails,
in denen er für seine Versicherungen wirbt. Die Adressen entnimmt er InternetGästebüchern.
Der Betreff der E-mails lautet immer: „Viele Grüße“. Ist diese
Vorgehensweise zulässig? Welches Gesetz ist hier für die Zulässigkeitsprüfung relevant?

-verstoesst gegen $ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG und gegen $ 4 Nr. 3 UWG

Fall 11:



Wird das DPMA dem Antrag eines Anmelders stattgeben, der eine signalrote Farbe
als Marke für Feuerlöscher eingetragen haben will?

$ 3 Abs.1 MarkenG


-> Farbenmarken koennen in das Markenregister eingetragen werden



$ 8 Abs. 1 MarkenG


-> lassen sie sich dauerhaft graphisch darstellen, so gibt es keine Probleme



ALLERDINGS signalrot ist typische Farbe fuer Feuerloeschgeraete somit beschreibender Charakter



$ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG


->Freihaltebeduerfnis steht einer Markeneintragung entgegen



Fall 12:



Die Holzbau AG stellt Häuser in Holzrahmen-Bauweise her und vertreibt sie in
Sachsen. Vor einem ihrer Musterhäuser in Leipzig steht ein Schild: >>Die „Steinzeit“ ist
vorbei! Sie sparen mit einem Holzhaus 12% Heizkosten gegenüber einem herkömmlichen
Haus.<<
Ein Konkurrent, der in Leipzig Häuser in herkömmlicher Steinbauweise vertreibt, möchte
gegen dieses Schild rechtlich vorgehen. Wird er damit Erfolg haben, wenn die Angabe
hinsichtlich der Heizkosten zutrifft? Bitte begründen Sie Ihre Auffassung.


$ 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG


-> Werbung waere unzulaessig


-> wenn Konkurrent herabgesetzt wird


-> jedoch hat Werbung keine Bezug zu Mitbewerbern


-> Man kann nicht davon ausgehen, dass die Werbung den betroffenen Mitbewerber erkennbar macht



ABER



$ 3 UWG



->negative Wirkung fuer Konkurrenz


->abfaellig, abwertend oder unsachlich


-> jedoch Sprachwitz spricht dagegen, dass Slogan ueberhaupt ernst genommen wird



Fall 13:



Der NDR produziert seit 1954 die „Tagesschau“ und seit 1978 die „Tagesthemen“.
Beide Begriffe hat er sich auch als Marke schützen lassen. Ende der achtziger Jahre nennen private Sender ihre Nachrichtensendungen „Tagesreport“ und „Tagesbild“. Hat der NDR die
Möglichkeit, diesen Sendern die Nutzung dieser Bezeichnungen zu untersagen? Nennen Sie
mögliche Anspruchsgrundlagen und prüfen Sie, ob diese hier einen Untersagungsanspruch
gewähren.

$ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2 und 4 MarkenG


-> Unterlassungsanspruch


->Voraussetzung: aehnlicher Werktitel wie NDR,


Verwechslungen mit NDR?


-> Verwechslungsgefahr nicht gegeben


->Zuschauer wissen welche Sender sie eingeschaltet haben



oder



$ 15 Abs. 3 MarkenG


-> Rufausbeutung eines bekannten Werktitels


-> greift auch ohne Verwechslungsgefahr


-> jedoch Voraussetzung unlauteres Verhalten


-> liegt nicht vot


-> beschraenkte Moeglichkeiten der Namensgebung


->kein Unterlassungsanspruch



aus gleichen Gruenden ist eine Markenverletzung nach $ 14 MarkenG zu verneinen



Fall 14:



Die „Kohlenhandel Zwickau KG“, ein Kleinstbetrieb mit 130.000 € Jahresumsatz, ist
Inhaberin der Domain „www.zwickau.de“, auf der sie für ihr Unternehmen wirbt. Kann die
Stadt Zwickau in Sachsen, die etwa 100.000 Einwohner hat, von ihr die Herausgabe der
Domain verlangen? Nennen Sie alle Argumente, die für die eine oder die andere Position
sprechen.


$ 12 BGB


-> Stadt nutzt Namen nicht markenmaessig somit nur $12 BGB


-> Besonderheit: 2 Namensgleiche stehen gegenueber


-> bei Namensgleichen steht Domain dem Ersten zu


-> Ausnahme: Name mit ueberragender Bekanntheit


-> KG hat Domain zuerste beantragt


-> Zwickau keine Stadt mit ueberragender Bekanntheit

Fall 16: Die Paul Puma AG, ein bekannter Parfumhersteller, bringt ein Duftwasser unter der
Bezeichnung „Christus“ auf den Markt. Der Duft ist sehr ungewöhnlich, denn das Wasser
besteht aus einer Mischung von Weihrauch, Lavendel und Moschus. Die Flasche, in der das
Produkt vertrieben wird, ist in ihrer Form dem Petersdom in Rom nachempfunden. Die AG
will die Bezeichnung, die Duftzusammensetzung und die Flaschenform als Marke schützen
lassen. Wird sie mit ihrem Antrag Erfolg haben?


$ 8 Abs.2 Nr. 5 MarkenG


-> Verstoss gegen guten Sitten


-> religiose Empfindungen koennen verletzt werden


-> nicht eintragungsfaehig



DUFTZUSAMMENSETZUNG kann nach MarkenG nicht geschuetzt werden



-> Marken nur eintragbar wenn graphisch darstellbar $ 8 Abs. 1 MarkenG



FLASCHENFORM


-> kann nach MarkenG geschuetzt werden


-> $ 3 Abs.1 MarkenG "dreidimensionale Gestaltungen"


-> Preufen ob unterscheidungskraeftig



$ 8 Abs.2 Nr. 5 MarkenG


-> St. Petersdom nur mittelbaren Religionsbezug


-> Flaschenform eintragungsfaehig

Ein kleineres Konkurrenzunternehmen, die Axel X. Schweiss GmbH, bringt unter der
Bezeichnung „Paul Puma“ ein anders riechendes Duftwasser auf den Markt. Unter dieser
Bezeichnung steht auf der Flasche in größeren Buchstaben „Axel X. Schweiss“. Kann die
Paul Puma AG gegen die Verwendung der Bezeichnung „Paul Puma“ vorgehen?

$ 5, 15 Abs. 2 MarkenG


-> Unterlassungsanspruch


-> allerdings nutzt PAUL PUMA nicht als Unternehmens sonder Produktkennzeichen


- > spielt nach BGH keine Rolle


-> somit Verwechslungsgefahr


-Unterlassungsanspruch gegeben





Auch Schutz nach UrhG ist denkbar.


-> jedoch schoepferische Leisutng bei der Schaffung eines Parfuems verneint



AUCH Unterlassungsanspruch nach UWG in Betracht

Fall 17:



Auf RTL lief die erfolgreiche Sendung „Ich bin ein Star – holt mich hier raus“. Kurz
darauf startet ein Kölner Radiosender die Sendereihe „Ich bin ein Studi – prüft mich hier
raus“, die ähnlich wie die RTL-Sendung aufgebaut ist. Als Gäste wirken 10 Studierende der
Universität Köln mit. Die Studierenden müssen extrem schwierige Klausuren schreiben, ihre
Lösungen werden im Radio vorgelesen und die Zuhörer dürfen entscheiden, wer durchfällt.
Kann hier RTL gegen den Sendetitel und die Nachahmung der Spielidee vorgehen? Welches
sind die Anspruchsgrundlagen?


URHG



->Konzept einer Fernsehshow geniesst urheberrechtlich keinen Schutz


-> nach Urhg nur WERKE geschuetzt


-> allgemeine Anleitung zur Gestaltung einer Fernsehshow ist kein Werk



UWG



$3, 8 UWG


->setzt Wettbewerbsverhaeltnis voraus


-> beide Parteien muessen auf gleiche Markt taetig sein


-> ist zu bejahen


->Aufgrund Titels entsteht ein Zusammenhang


-> somit ist die Uebernahme der Idee unlauter


( $ 4 Nr. 9 UWG)


-> RTL kann Unterlassungsanspruch geltend machen



Schutz des Titels



$ 5,15 MarkenG


-> Sendetitel ist geschuetzt


-> nutzt zwar nur aehnlichen Titel


-> es besteht Verwechslungsgefahr


-> RTL hat Unterlassungsanspruch nach $ 15 Abs.2 und 4 MarkenG



Fall 18:



Frau Mercedes Mehlmann ist Bäckerin und verkauft unter der Bezeichnung
„Mercedes-Stollen“ Butterstollen. Die Daimler AG, die „Mercedes“ als Marke für Fahrzeuge im Markenregister registrieren ließ, will Frau Mehlmann die Nutzung der Bezeichnung
„Mercedes“ untersagen. Sie macht geltend, dass aufgrund von Gerichtsverfahren bekannt
sei, dass Frau Mehlmann mehrfach ranzige Butter für ihre Stollen verwendet habe und
dadurch die Bezeichnung Mercedes ihren Imagewert verliere. Steht der Daimler AG
tatsächlich ein Unterlassungsanspruch zu?

$ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG


-> Mercedes ist eine bekannte Marke und geniesst daher besonderen Schutz


-> Merceds hat Unterlassungsanspruch


-> Ausser Frau Mehlmann hat rechtfertigenden Grund und Unlauterkeit nicht vorliegt


-> Mercedes ist Eigenname von Frau Mehlmann


-> kein Unterlassungsanspruch

Fall 20:



Die Besovsky Brau AG wirbt in der Presse für ihr Bier mit dem Spruch: „Mit Besovsky Bier helfen Sie durstigen Kindern in der Sahara. Vom Verkaufspreis jedes Kasten Biers kommt 1 Euro direkt einem durstigen Kind in Afrika zugute.“ Die Besovsky Brau AG kann nachweisen, dass sie tatsächlich seit Beginn der Werbekampagne Geld in der genannten Höhe gespendet hat. Ein Konkurrenzunternehmen der Besovsky Brau AG bittet Sie zu untersuchen, ob es Aussicht auf Erfolg hat, der Besovsky Brau AG die Fortführung der Kampagne gerichtlich verbieten zu lassen. Erörtern Sie diese Frage.


koennte gegen UWG verstossen


->grundsaetzlich soziale Verantwortungsgefuehl in Werbung zulaessig


->Voraussetzung: keine Irrefuehrung und gute Zweck wird tatsaechlich realisiert


-> ist hier gegeben


-> um sicher zu gehen:


zusaetzliches Spendenkonto angeben


-> Forderung zur alternative zum Kauf


(alter Rechtssprechung)


Fall 21: Ein junger Autor hat gerade sein Manuskript vollendet und möchte von Ihnen wissen,
wo er sein Werk anmelden muss, damit es geschützt ist. Ferner interessiert ihn, ob er
dagegen vorgehen kann, dass Leute sein Buch nicht kaufen, sondern die interessantesten
Geschichten aus dem Buch nur kopieren, und – falls er nicht dagegen vorgehen kann – ob er
dafür irgendwie entschädigt wird. Wie ist die Rechtslage?

- Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schoepfung des Werks



$ 53 Urhg


-> teile eines buches duerfen fuer private Zwecke kopiert werden


-> kann sich an VG Wort wenden um Geld zu bekommen

Fall 22: In einer Werbeanzeige für einen Whiskey sieht man im Hintergrund gut sichtbar
einen Rolls Royce mit seiner markenrechtlich geschützten Kühlerfigur. Kann Rolls Royce
gegen die Whiskey-Werbung vorgehen?


Rolls Royce


-> bekannte Marke


-> Verbraucher verbindet mit ihr Luxus und Exklusivitaet


-> hier koennte eine unzulaessige Rufausbeutung vorliegen


-> Image des Roll Royce soll auf den Whiskey transferiert werden


-> somit Verstoss gegen $$ 4, 14 Abs.2 Nr. 3 MarkenG

Fall 25:



Der Weltkonzern Siemens AG mit Sitz in München hat bislang keine eingetragene
Niederlassung in Südwestsachsen. Vier Studenten in Chemnitz gründen eine „Siemens AG",
deren Geschäftstätigkeit der des gleichnamigen Unternehmens in München ähnelt. Da eine
gleichnamige Firma im Handelsregister Chemnitz bislang noch nicht eingetragen wurde,
sieht das Registergericht kein Eintragungshindernis nach dem HGB und trägt die
Neugründung ins Handelsregister ein. Kann die Siemens AG (München) gegen den
„Namensvetter" vorgehen und diesem die Führung dieser Firma untersagen?


$ 15 Abs. 2 MarkenG


-> Siemens AG koennte Ansprueche geltend machen


-> da diese deutschlandweit taetig ist


->raeumliche Bereich ihres Schutzes umfasst ganz Deutschland


-> Studenten nutzen idenische geschaeftliche Bezeichnung im geschaeftlichen Verkehr


-> Nutzung erfolgt unbefugt


-> aufgrund aehnlicher geschaeftstaetigkeit


VERWECHSLUNGSGEFAHR


-> Siemens AG hat unterlassungsanspruch


Abwandlung:



Die Paul Pumuckel Parfümerie OHG, ein kleines Unter-nehmen mit zwei Verkäuferinnen,
betreibt seit 1985 eine Parfümerie in Kiel und hat Ende 2012 einen Immobilien-makler
beauftragt, ein geeignetes Ladenlokal in Flensburg zu suchen, um dort eine Filiale
aufzumachen. Durch eine Internetrecherche stellt das Unternehmen durch Zufall fest, dass
es seit 2005 in Stuttgart auch eine Paul Pumuckel Parfümerie OHG gibt. Kann das Kieler
Unternehmen dem Stuttgarter Unternehmen die Nutzung der Geschäfts-bezeichnung
untersagen?


-geschaeftliche Bezeichnung Paul Pumuckel OHG


ist nur in Kiel geschuetzt


-ALLERDINGS koennen sie geltend machen, dass ihr Unternehmen auf Ausdehnung angelegt ist


-> somit ueberall schutz besteht wo ausdehnung moeglich erscheint




-konkrete Ausdehnungsbemuehungen nur in Schleswig Holstein und nicht in Baden Wurttemberg



-Unterlassungsanspruch ist Zeitpunkt der Bezeichnung entscheidend


-> 2005


-> damals noch nicht mal Ausdehnung nach Flensburg geplant


-> Unterlassungsanspruch besteht nicht


Fall 26:


Ein deutsches Unternehmen möchte den Namen seines neuen Produkts, den
„Glabautermann Glühwein“, als Marke schützen lassen.



a) Es will Markenschutz (nur) in Deutschland. Wo kann es einen Antrag stellen?
b) Es will Markenschutz in allen Staaten der EU. Wie erhält es diesen am einfachsten?
c) Es will Markenschutz in Deutschland, Frankreich, den USA, Indien und Australien.
Wie erhält es diesen am einfachsten?
Bitte nennen Sie jeweils den Namen der für die Anmeldung und die Registrierung
zuständigen Behörde (offizielle Abkürzung reicht).
Ferner hat das Unternehmen ein neues technisches Gerät erfunden, mit welchem dem
Glühwein besonders schnell erhitzt werden kann. Es will dafür Patentschutz in Deutschland,
Belgien, Frankreich und Österreich. Wie erreicht es das am einfachsten?

a) Zustaendig fuer die Anmeldung und die Registrierung ist das DPMA



b) Zustaendig fuer die Anmeldung ist alternativ das DPMA oder das HBM, die Marke wird beim HABM registriert



c) Zustaendig fuer die Anmeldung ist das DPMA ( $ 120 MarkenG), die Registrierung erfolgt durch die WIPO

Fall 27: Ingenieur Ingo Ingenius betreibt eine kleine Heizungsbaufirma. Auf seiner
Homepage unter „Ingenius-Heizungsbau.de“ wirbt er für sein Unternehmen. Um den Umsatz
anzukurbeln, sorgt er durch Metatags dafür, dass seine Homepage immer dann aufgelistet
wird, wenn jemand die Suchbegriffe „Lottozahlen“, „Wetterbericht“ oder „Flüge“ eingibt. Seine
Rechnung geht zumindest insoweit auf, dass in kurzer Zeit die Zugriffe auf seine Homepage
um 800% steigen. Ein anderer Heizungsbauer am selben Ort fordert von Ingenius, die
Metatags zu diesen Suchbegriffen zu löschen. Ist Ingenius dazu rechtlich verpflichtet?


$ 5 Abs. 2 UWG verstossen haben


-> Eingabe genannten Stichworte erwartet Verbraucher andere Dienstleistungen als Heizungsbau



$ 3 UWG


-> unlautere geschaeftlich Handlungen sind nur unzulaessig


WENN


-> interessen von mitbewerbern, verbrauchern oder sonst. marktteilnehmern beeintrachtigt werden


-> Handlung des Ingo taucht nicht in der Liste des Anhang zum UWG auf


-> Sondertatbestand des $ 3 Abs. 3 UWG greift nicht


-> wirkt sich die Taeuschung spuerbar aus?


-> er ist nur regional taetig


-> kaum neue kunden gewinnen


-> mangels spuerbarkeit kein Verstoss gegen das UWG

Fall 28:



Erfinder Gustav Genialix hat einen neuartigen Motor erfunden, die Erfindung aber -
obwohl sie patentfähig wäre – nicht als Patent angemeldet. Zwei Jahre später stellt er fest,
dass ein anderes deutsches Unternehmen seinen Motor nachbaut. Kann er wirksam
dagegen vorgehen?


Anspruch nach PatentG kommt nicht in Frage.


-> nicht angemeldet



Kein Unterlassungsanspruch nach $ 3 UWG i.V.m. $ 8 UWG


-> da hier Schutz nach einem Spezialgesetz moeglich gewesen waere


-> UWG wird von PatentG verdraengt!