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Föderalismusreform Welches Ereignis hat 2006 zu einer weitreichenden Veränderung im Bereich der Gesetzgebungskompetenzen und Gesetgebungszuständigkeiten geführt?
Die Föderalismusreform. Im März 2003 wurde auf einer Ministerpräsidentenkonferenz der Beschluss zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung - Leitlinien für die Verhandlungen mit dem Bund" gefasst. Nach zähen Verhandlungen und Rückschlägen, traten im September 2006 die Grundgesetzänderungen in Kraft, ebenso wurden die Begleitgesetze (BVerfGG) geändert.
Föderalismusreform Benennen sie die allgemeinen Zielsetzungen der Föderalismusreform!
Diese sind bereits im Sommer 2003 durch die damalige und jetzige BMJ formuliert worden: Es geht um die Erweiterung der politischen Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern, Europa muss europatauglicher werden. Hierbei geht es primär um Umsetzung europäischer Richtlinien und Beschlüsse. Des Weiteren muss die Reformfähigkeit im INneren gestärkt werden. Entscheidungsverfahren müssen entflochten und Zuständigkeiten klar verteilt werden. Wichtig ist, dass durch klare Kompetenzverteilung auch für den Bürger klar ersichtlich wird, wer eine politische Verantwortung zu tragen hat.
Föderalismusreform Benennen sie die beiden drängendsten Probleme vor der Föderalismusreform! Sie waren die für die Notwendigkeit der Reform wesentlichen Faktoren
Intransparente Verflechtung von Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes und der Länder Strukturelle Mängel der Kompetenzordnung und ihrer praktischen Umsetzung - z.T. fehlende Europatauglichkeit
Föderalismusreform Intransparente Verflechtung von Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes und der Länder
Was ist damit gemeint? Was sind die Auswirkungen gewesen!
Eine entscheidende Rolle spielt hier der BUNDESRAT. Seine Beteiligung und sein EInfluss waren so groß, dass es schwierig ist, noch einen poltisch verantwortlichen bestimmen zu können. Durch den großen Einfluss wird auch das der DEMOKRATIE eigene Kontrollsystem geschwächt: Dieses lebt nämlich davon, dass eine parlamentarische Mehrheit ein Programm betreibt und dieses durch verbindliche Entscheidungen während einer Legistlaturperiode versucht zu verwirklichen. Die Wähler gehen zur Wahl am Ende der Periode und entscheiden: Gut oder nicht gut. Dies ist heute aber kaum möglich, da der Bürger schon nicht mehr genau sagen kann, woher eine bestimmte Entscheidung kam.
Des Weiteren besteht ein DAUERWAHLKAMPF, so dass sich Bundespolitik auf Landtagswahlkämpfe auswirkt. Weiterhin gab es in den vergangenen 30 Jahren die kuriose Situation, dass die Mehrheit des BT nicht die im BR hatte, also die Opposition des BT im BR die Mehrheit hatte. - BLOCKADEPOSITION DES BR - Fatal wenn man bedenkt, dass ca. 60 % aller Gesetze des Bundes die Zustimmung des Bundesrates benötigten, schuld war Art. 84 I GG a.F. Die Rahmengesetzgebung (Rahmen durch Bund, Feinheiten durch Länder) tat ihr übriges
Föderalismusreform Intransparente Verflechtung von Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes und der Länder
Lösung des Problem in der Föderalisumsreform
Rahmengesetzgebung wurde abgeschafft, Kompetenztitel neu gestaltet. Die alte Zustimmungspflicht aus Art. 84 I GG wurde relativiert. Hier war die Zustimmungspflicht des BR geregelt bei Bundesgesetzen über Einrichtungen von Behörden und das Verwaltungsverfahren. Eine Ausnahme ist in Art. 84 I S. 6 GG geblieben.
Föderalismusreform Problem Nr. 2: Strukturelle Mängel der Kompetenzordnung und ihrer praktischen Umsetzung - z.T. fehlende Europatauglichkeit
Was ist hier gemeint, was wurde bemängelt?
Die LÄNDER kritisierten, dass trotz der Grundregel des Art. 70 I GG, nach der die Gesetzgebung das Recht der Länder ist, auf Grund der Ausschöpfung der Regelung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen, von dieser Grundregel nicht mehr viel übrig geblieben ist. Der Bund also hier die Vormachtstellung hat, bzw. die Grundregel in das Gegenteil verkehrt würde.
Die Länder forderten daher einen größeren EInflussbereich um überhaupt von einer konkurrierenden Gesetzgebung sprechen zu können.
Der BUND hingegen forderte aus zwei Gründen ebenso weitere Kompetenzen: Die LÄnder würden von ihren Kompetenzen keinen Gebrauch machen, obwohl oft dringender Regelungsbedarf bestünde.
Föderalismusreform Problem Nr. 2: Strukturelle Mängel der Kompetenzordnung und ihrer praktischen Umsetzung - z.T. fehlende Europatauglichkeit Die Lösung des Problems
Es wurde für beide Seiten eine zufriedenstellende Lösung gefunden. - BUND - Die konkurrierende Gesetzgebung unterlag bis dato einer separaten ERFORDERLICHKEITSPRÜFUNG, diese wurde in ARt. 72 I GG reduziert, von ursprünglich 34 Kompetenztiteln auf nur noch 10 Titel. Weiterhin wurden einige Teile konkurrierender Gesetzgebungskompetenzen in den Bereich des Bundes und seiner ausschließlichen Kompetenz gelegt. -LAND- Sie haben Befugnis erhalten, teilweise oder ganz von Bundesgesetzen abzuweichen, sog. Abwichungs- oder Zugriffsgesetzgtebung. Zunächst geregelt in Art. 72 III GG und auch in Art. 84 I S. 2 GG. Weiterhin wurde in § 13 I Nr. 6 b BVerfGG ein neues Verfahren vor dem BVerfGG eingeführt, nach dem die ERforderlichkeit bundesgesetzlicher Regelung überprüft werden kann im Rahmen des Art. 72 IV GG.
Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen - Systematik
Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen - Systematik
Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen - Systematik
Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen - Systematik
Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen - Systematik