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F01) Welches Jedermannsrecht ist in der StPO aufgeführt?

Antwort: Das Recht der vorläufigen Festnahme,
§ 127 Abs.1 StPO
F02) Welche Regelungen sind noch in der Strafprozessordnung enthalten, die für jedermann von grundsätzlicher Bedeutung sind?
Antwort: Die Rechte und Pflichten des Beschuldigten und des Zeugen

F03) Aus welchen beiden Teilen besteht das Strafgesetzbuch (StGB)?

Antwort: Allgemeiner Teil und Besonderer Teil.

F04) Welche Regelungen sind enthalten


a. im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs ?


b. im besonderen Teil des Strafgesetzbuchs ?

Antwort:


a. Der allgemeine Teil enthält allgemeine Regelungen, die für alle Tatbestände des besonderen Teils gelten.


b. Der besondere Teil enthält die Straftatbestände.

F05) Sind alle Straftatbestände im Strafgesetzbuch enthalten ?

Antwort: Nein. Auch Nebengesetze enthalten Straftatbestände, wie z.B. das Waffengesetz.

F06) Aus welchen 4 Elementen besteht eine verfolgbare Straftat?

Antwort:
“Tatbestandsmäßigkeit“
"Rechtswidrigkeit"
"Schuld"
"Verfahrensvoraussetzungen"

F07) Aus welchen beiden Elementen besteht die Tatbestandsmäßigkeit?
Antwort: Objektiver und subjektiver Tatbestand

ALLGEMEINER TEIL
Objektiver Tatbestand

Der objektive Tatbestand kann sowohl beschreibende, sinnlich wahrnehmbare (deskriptive) Merkmale als auch wertausfűllüngsbedürftige (normative) Merkmale enthalten. Der objektive Tatbestand umschreibt den Täterkreis, die Tatsituation, das Tatobjekt, die Tathandlung und sonstige Tatmodalitäten.

ALLGEMEINER TEIL
Subjektiver Tatbestand

Der subjektive Tatbestand umfasst den Tatvorsatz, die Motive des Täters und evt. Absichten.

F08) Was setzen die meisten Straftatbestände im subjektiven Tatbestand voraus?

Antwort: Vorsatz

F09) In welchen 4 Hauptbereichen ist auch die fahrlässige Begehung eines Straftatbestandes strafbar?

Antwort NEU:


Tötung, Körperverletzung, Brand, Umwelt



Antwort: Leben, Körper, Umwelt, Brand

F10) In welchem Rechtsgebiet / Gesetz sprechen wir von
a) Rechtswidrigkeit ?
b) Widerrechtlichkeit ?
Antwort:
a. Strafrecht/StGB
b. Zivilrecht/BGB

F11) In welchen Gesetzen finden wir Rechtfertigungsgründe / Jedermannsrechte?

Antwort: StGB, StPO, BGB

F12) Welches Jedermannsrecht finden wir inhaltsgleich in 2 Gesetzen?



Welche Rechtsfolgen treten ein?

Antwort:


- Notwehr, § 32 StGB: es entfällt die Rechtswidrigkeit, es kann keine Bestrafung erfolgen


- Notwehr, § 227 BGB: es entfällt die Widerrechtlichkeit, es muss z.B. kein Schadensersatz gezahlt werden.

F13) Ab welchem Alter ist ein Kind schuldfähig?

Antwort: § 19 StGB: 14 Jahre

F14) Aus welchem Grund kann ein Erwachsener schuldunfähig sein?

Antwort: § 20 StGB: krankhafte seelische Störung

F15) Welcher Verfahrensvoraussetzung bedarf es bei einem absoluten Antragsdelikt?

Antwort: Strafantrag

F16) Nennen Sie Verfahrenshindernisse !

Antwort:


- Rücknahme des Strafantrags bei absolutem Antragsdelikt


- Tod des Beschuldigten


- Dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten


- Verjährung

F17) Warum gilt der Grundsatz: „Keine Strafe ohne Gesetz“?

Antwort: Es schützt den Bürger vor willkürlicher Bestrafung. Der Bürger kann erkennen, was verboten ist.

F18) Was unterscheidet Verbrechen und Vergehen?

Antwort: Verbrechen werden im Mindestmaß mit einer Strafe von einem Jahr bedroht; Vergehen mit geringeren


Freiheitsstrafen oder Geldstrafe.

F19) Weshalb muss zwischen Verbrechen und Vergehen unterschieden werden?

Antwort: Verbrechen sind immer Offizialdelikte. Bei Verbrechen ist immer der Versuch strafbar.

F20) Nennen Sie die für das Sicherheitsgewerbe relevanten Verbrechen !

Antwort:


- Meineid § 154 StGB


- Schwere Körperverletzung § 226 StGB


- Raub § 249 StGB


- Räuberischer Diebstahl § 252 StGB


- Räuberische Erpressung § 255 StGB


- Brandstiftung § 306 StGB

F21) Was ist eine Handlung im Rechtssinne?

Antwort: Eine Handlung ist ein vom Willen getragenes menschliches Verhalten.

F22) Kann eine Straftat auch durch Unterlassen begangen werden?

Antwort: Ja, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln besteht.

F23) Welche beiden Formen von Unterlassungsdelikten gibt es?

Antwort: Es gibt echte und unechte Unterlassungsdelikte.

F24) Nennen Sie ein echtes Unterlassungsdelikt!

Antwort: Unterlassene Hilfeleistung;


§ 323 c StGB.

F25) Woraus können sich Pflichten zum Tätigwerden (Garantenpflichten) ergeben?

Antwort: Vertrag, Schaffung von Gefahren (Ingerenz), Gesetz, enger natürlicher Verbundenheit.

F26) Was setzen die meisten Tatbestände im subjektiven Tatbestand voraus?

Antwort: Vorsatz

F27) Wie wird Vorsatz in der Kurzfassung definiert?

Antwort: Wissen und Wollen der Verwirklichung des Tatbestandes. Der Täter weiß, was er macht und will auch den zum Tatbestand gehörenden Erfolg.

F28) In welchen 4 Hauptbereichen ist auch eine fahrlässige Begehung eines Straftatbestandes strafbar?

Antwort: Leben, Körper, Umwelt, Brand.

F29) Ist bei jedem Straftatbestand der Versuch strafbar ?


Antwort: Bei einem Verbrechen ist der Versuch stets strafbar; bei einem Vergehen nur bei einer gesonderten Regelung.

F30) Was ist für einen Versuch kennzeichnend?

Antwort: Der Täter setzt nach seiner Vorstellung von Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar an. Er überschreitet die Schwelle des „Jetzt geht es los“.

F31) Welche Täterschaftsformen gibt es?

Antwort:


Alleintäterschaft,


Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft.

F32) Welche Teilnahmeformen gibt es?

Antwort: Anstiftung und Beihilfe.

F33) Was ist Offizialdelikt?

Antwort: Ein Delikt, welches der Staat von Amtswegen verfolgen muss. Alle Verbrechen und die meisten Vergehen sind Offizialdelikte.

F34) Was ist ein Privatklagedelikt?

Antwort: Der Staat überlässt es dem Opfer, gegen den Täter vorzugehen.


Insbesondere bei geringen Nachbarstreitigkeiten ist dieses der Fall.

F35) Welche beide Formen von Antragsdelikten kennen Sie und wie unterscheiden sie sich?

Antwort: Beim absoluten Antragsdelikt darf der Staat nur verfolgen, wenn der Antragsberechtigte einen Strafantrag stellt.


Beim relativen Antragsdelikt darf der Staat auch ohne Strafantrag verfolgen, wenn ein besonderes


öffentliches Interesse vorliegt.

F36) Welche Formalien sind hinsichtlich des Strafantrags zu beachten?

Antwort: Der Strafantrag muss schriftlich gestellt werden. Er muss binnen drei Monaten nach Kenntniserlangung von Tat und Täter gestellt werden.

F37) Nennen Sie absolute Antragsdelikte !

Antwort: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Haus- und Familiendiebstahl.

F38) Was bewirkt die Rücknahme des Strafantrags bei einem absoluten Antragsdelikt?

Antwort: Es fehlen die Prozessvoraussetzungen. Die Straftat darf nicht mehr verfolgt werden. Das Verfahren muss eingestellt werden.


Der Antragssteller trägt ein Kostenrisiko.

F39) Welche Hauptstrafen gibt es?

Antwort: Geld- und Freiheitsstrafe.

F40) Nennen Sie Mindest- und Höchstmaß der Geldstrafe und der zeitigen Freiheitsstrafe!

Antwort: Geldstrafe:5 bis 720 Tagessätze zu je 1 bis 5000 Euro; Freiheitsstrafe: 1 Monat bis 15 Jahre.

Kontrollfragen


(Hausfriedensbruch, § 123 StGB)



F41) Welches Rechtsgut und welche Räumlichkeiten schützt der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs?

Antwort: Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs schützt das Hausrecht. Geschützte Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume, das befriedete Besitztum und andere abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind.

F42) Welche Tathandlungen sind im objektiven Tatbestand beschrieben?

Antwort: widerrechtlich eindringen oder ohne Befugnis verweilen und sich auf die Aufforderung des Berechtigten


nicht entfernen

F43) Erfüllt es den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, sich mit der wahrheitswidrigen Behauptung


Zutritt zu einer Wohnung gewähren zu lassen, man müsse die Wasseruhren ablesen?

Antwort: Nein. Es liegt kein widerrechtliches Eindringen vor, da der Hausrechtsinhaber den Zutritt zur Wohnung gewährt hat.

F44) Erfüllt es den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, ein Kaufhaus in der Absicht zu betreten, dort


etwas zu stehlen?

Antwort: Nein. Es liegt kein widerrechtliches Eindringen vor, da eine generelle Zutrittserlaubnis für jedermann


besteht, solange kein Hausverbot erteilt wurde.

F45) Ist der fahrlässige Hausfriedensbruch strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist der fahrlässige Hausfriedensbruch straflos, da er im Text des § 123 StGB nicht genannt ist.

F46) Ist der versuchte Hausfriedensbruch strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist der Hausfriedensbruch ein Vergehen. Der versuchte Hausfriedensbruch ist


gemäß § 23 Abs. 1 StGB straflos, da der Versuch im Text des § 123 StGB nicht genannt ist.

F47) Was für ein Delikt ist der Hausfriedensbruch?

Antwort: Vergehen, absolutes Antragsdelikt, Privatklagedelikt

Kontrollfragen


(Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, § 126 StGB)



F48) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Frieden.

F49) Ist die fahrlässige Störung des öffentlichen Friedens strafbar ?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Störung des öffentlichen Friedens straflos, da sie im Text des § 126 StGB nicht genannt ist.

F50) Sind sogenannte Bombendrohungen bzw. Schreckanrufe nach § 126 StGB strafbar?

Antwort: Unter eine Bombendrohung ist die Androhung einer Sprengstoffexplosion gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 6 StGB zu verstehen.


Der Schreckanruf fällt unter § 126 Abs. 2 StGB, so dass Bombendrohung und Schreckanruf nach §


126 StGB strafbar sind.

F51) Ist die versuchte Störung des öffentlichen Friedens strafbar ?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Störung des öffentlichen Friedens ein Vergehen. Die versuchte Störung des öffentlichen Friedens ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB straflos, da der Versuch im Text des § 126 StGB nicht genannt ist.

F52) Was für ein Delikt ist die Störung des öffentlichen Friedens?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Amtsanmaßung, § 132 StGB)



F53) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt die staatliche Organisation und Staatsgewalt vor unbefugter Ausübung eines öffentlichen Amtes.


Ferner schütz die Vorschrift die Allgemeinheit vor falschen Befugnis-Inhabern.

F54) Ist die fahrlässige Amtsanmaßung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Amtsanmaßung straflos, da sie im Text des §


132 StGB nicht genannt ist.

F55) Ist die versuchte Amtsanmaßung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Amtsanmaßung ein Vergehen. Die versuchte Amtsanmaßung ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB straflos, da der Versuch im Text des § 132 StGB nicht genannt ist.

F56) Was für ein Delikt ist die Amtsanmaßung?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Missbrauch von Titeln, § 132a StGB)



F57) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt die Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die einen falschen Schein erwecken.

F58) Ist der fahrlässige Missbrauch von Titeln strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist der fahrlässige Missbrauch von Titeln straflos, da er im Text des § 132a StGB nicht genannt ist.

F59) Ist der versuchte Missbrauch von Titeln strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist der Missbrauch von Titeln ein Vergehen.


Der versuchte Missbrauch von Titeln ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB straflos, da der Versuch im Text des § 132a StGB nicht genannt ist.

F60) Was für ein Delikt ist der Missbrauch von Titeln?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Nichtanzeige geplanter Straftaten)



F61) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt die staatliche Rechtspflege und das durch die geplante Tat geschützte Rechtsgut.

F62) Für welche Delikte besteht eine Anzeigepflicht?

Antwort: Grundsätzlich kann der Bürger jede Straftat anzeigen. Eine Pflicht besteht aber nur bei schweren Delikten wie z.B. Mord, Totschlag, Raub oder Brandstiftung.

F63) Ist die fahrlässige Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar?

Antwort: Ja, denn § 138 Abs. 3 StGB regelt ausdrücklich, dass die leichtfertige (=fahrlässige) Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar ist.

F64) Ist die versuchte Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Nichtanzeige geplanter Straftaten ein Vergehen. Die versuchte Nichtanzeige geplanter Straftaten ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB straflos,


da der Versuch im Text des § 138 StGB


nicht genannt ist.

F65) Was für ein Delikt ist die Nichtanzeige geplanter Straftaten?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Missbrauch von Notrufen)



F66) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt das Funktionieren der Notruf- und Rettungssysteme

F67) Ist der fahrlässige Missbrauch von Notrufen strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist der fahrlässige Missbrauch von Notrufen straflos, da er im Text des § 145 StGB nicht genannt ist.

F68) Ist der versuchte Missbrauch von Notrufen strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist der Missbrauch von Notrufen ein Vergehen.


Der versuchte Missbrauch von Notrufen ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB straflos, da der Versuch im Text des § 145 StGB nicht genannt ist.

F69) Was für ein Delikt ist der Missbrauch von Notrufen?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Falsche uneidliche Aussage)



F70) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt die staatliche Rechtspflege, die durch falsche Aussagen gefährdet wird.

F71) Ist die fahrlässige Falsche uneidliche Aussage strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Falsche uneidliche Aussage straflos, da sie im Text der §§ 153, 163 StGB nicht genannt ist.

F72) Ist die versuchte Falsche uneidliche Aussage strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Falsche uneidliche Aussage ein Vergehen.


Die versuchte Falsche uneidliche Aussage ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB straflos,


da der Versuch im Text des § 153 StGB nicht genannt ist.

F73) Was für ein Delikt ist die Falsche uneidliche Aussage?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Meineid)



F74) Ist der fahrlässige Falscheid strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist zwar grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar.


Der fahrlässige Falscheid ist aber gemäß


§ 163 StGB strafbar.

F75) Ist der versuchte Meineid strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 1 StGB ist der Meineid ein Verbrechen. Der versuchte Meineid ist also gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar.

F76) Was für ein Delikt ist der Meineid?

Antwort: Qualifikation der Falschen uneidlichen Aussage Verbrechen

Kontrollfragen


(Falsche Verdächtigung)



F77) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt die inländische, staatliche Rechtspflege und den Unschuldigen vor irrtumsbedingten, staatlichen Maßnahmen.

F78) Die Polizei ermittelt nach einer Trunkenheitsfahrt gegen den Fahrer und den Beifahrer.


Der Fahrer behauptet bei einer Befragung durch die Polizei wahrheitswidrig


a.) er sei nicht gefahren


b.) der Beifahrer sei gefahren.


Erfüllen beide Alternativen den Tatbestand der falschen Verdächtigung?


Antwort: Das bloße Bestreiten der Täterschaft ist nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO das prozessuale Recht des Beschuldigten und erfüllt nicht den Tatbestand der falschen Verdächtigung. Allerdings lässt dieses Recht nicht zu, wahrheitswidrig zu behaupten, der Beifahrer sei gefahren. Dieses erfüllt den Tatbestand der falschen Verdächtigung.

F79) Genügt zur Erfüllung des subjektiven Tatbestandes der falschen Verdächtigung ein Vorsatz?

Antwort: Nein. Der Täter muss zusätzlich wider besseres Wissen und in der Absicht der Herbeiführung eines behördlichen Verfahrens handeln.

F80) Ist die fahrlässige falsche Verdächtigung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige falsche Verdächtigung straflos, da sie im Text des § 164 StGB nicht genannt ist.

F81) Ist die versuchte falsche Verdächtigung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die falsche Verdächtigung ein Vergehen. Die versuchte falsche Verdächtigung ist gemäß


§ 23 Abs. 1 StGB straflos, da der Versuch im Text des § 164 StGB nicht genannt ist.

F82) Was für ein Delikt ist die falsche Verdächtigung?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Beleidigung)



F83) Welches Rechtsgut schützt die Beleidigung?

Antwort: Die Beleidigung schützt die persönliche Ehre, also den inneren Wert und die Würde des Menschen.

F84) Macht sich ein Verteidiger wegen Beleidigung strafbar, wenn er in einer Gerichtsverhandlung den Belastungszeugen als unverschämten Lügner und Lügenbaron bezeichnet, der den Angeklagten völlig zu Unrecht belastet?

Antwort: Nein. Zwar erfüllt sein Verhalten den Tatbestand der Beleidigung; sein Verhalten ist aber gemäß § 193 StGB nicht rechtswidrig,


da er seine Ausführungen zur Verteidigung von Rechten macht.

F85) Ist die fahrlässige Beleidigung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Beleidigung straflos, da sie im Text des § 185 StGB nicht genannt ist.

F86) Ist die versuchte Beleidigung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Beleidigung ein Vergehen. Die versuchte Beleidigung ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB straflos, da der Versuch im Text des § 185 StGB nicht genannt ist.

F87) Was für ein Delikt ist die Beleidigung?

Antwort: Vergehen, absolutes Antragsdelikt, Privatklagedelikt

Kontrollfragen


(Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)



F88) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt das vertrauliche Gespräch der Menschen untereinander.

F89) Ist jede Aufnahme eines nichtöffentlich gesprochenen Wortes rechtswidrig?

Antwort: § 201 Abs. 2 StGB verlangt eine Interessenabwägung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit.


Weicht das Interesse am Schutz der Intimsphäre vor überragenden öffentlichen Interessen wie z.B. der Aufklärung eines Verbrechens zurück, kann die Aufzeichnung rechtmäßig sein.

F90) Sie telefonieren mit einem Handy, welches ein "Notizbuchfunktion" hat.


Durch Betätigung der Aufnahmetaste zeichnen Sie einen Teil des Telefonats auf. Erfüllt eine solche Aufzeichnung das Delikt der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes?

Antwort: Die Aufnahme des Gespräch ist für den anderen Gesprächsteilnehmer durch einen Signal-Ton wahrnehmbar.


Da er durch Fortsetzung des Gesprächs in die Aufnahme einwilligt, ist die Aufnahme nicht strafbar.

F91) Ist die fahrlässige Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


straflos, da sie im Text des § 201 StGB nicht genannt ist.

F92) Ist die versuchte Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein Vergehen.


Die versuchte Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar, da der Versuch im Text des § 201


Abs. 4 StGB genannt ist.

F93) Was für ein Delikt ist die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes?

Antwort: Vergehen, absolutes Antragsdelikt

Kontrollfragen (Verletzung des Briefgeheimnisses)


F94) Ein Vater öffnet einen an seine 7-jährige Tochter gerichteten Brief eines Klassenkameraden der Tochter.


Macht sich der Vater wegen Verletzung des Briefgeheimnisses strafbar?

Antwort: Zwar öffnet der Vater einen verschlossenen Brief; sein Verhalten ist aber nicht unbefugt, da er Briefe seiner Kinder im Rahmen der ihm obliegenden, elterlichen Sorge gemäß § 1631 BGB öffnen darf.

F95) Eine Reinigungskraft öffnet zum Zwecke der Reinigung eine Schublade eines Schreibtisches und sieht dabei ein Schriftstück.


Macht sich die Reinigungskraft nach § 202 StGB strafbar?

Antwort: Da die Reinigungskraft die Schublade nicht zu dem Zweck geöffnet hat, unbefugt vom Inhalt eines Schriftstückes Kenntnis zu nehmen, macht sie sich nicht nach § 202 StGB wegen Verletzung des Briefgeheimnisses


strafbar.

F96) Ist die fahrlässige Verletzung des Briefgeheimnisses strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Verletzung des Briefgeheimnisses straflos, da sie im Text des § 202 StGB nicht genannt ist.

F97) Ist die versuchte Verletzung des Briefgeheimnisses strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Verletzung des Briefgeheimnisses ein Vergehen. Die versuchte Verletzung des Briefgeheimnisses ist gemäß § 23 Abs. 1StGB straflos,


da der Versuch im Text des § 202 StGB nicht genannt ist.

F98) Was für ein Delikt ist die Verletzung des Briefgeheimnisses?

Antwort: Vergehen, absolutes Antragsdelikt, Privatklagedelikt

Kontrollfragen


(Ausspähen von Daten)



F99) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt Datenbank- und Datenverarbeitungssysteme vor unbefugten Zugriffen.

F100) Ist der Begriff "Daten" im Sinne des § 43 BDSG und im Sinne des § 202a StGB identisch?

Antwort: Bei § 43 BDSG geht es um personenbezogene Daten; bei § 202a StGB geht es um alle Daten.

F101) Sie geben ihren PC in die Werkstatt. Dort wird eine Sicherheitskopie aller Daten auf ihrer


Festplatte gefertigt. Ist dieses Verhalten nach § 202a StGB strafbar?

Antwort: Zwar verschafft sich der Mitarbeiter der PC-Werkstatt Daten, die nicht für ihn bestimmt sind. Allerdings ist


sein Verhalten nicht unbefugt, so dass er sich nicht nach § 202a StGB wegen Ausspähens von Daten strafbar


macht.

F102) Ist das fahrlässige Ausspähen von Daten strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist das fahrlässige Ausspähen von Daten straflos, da es im Text


des § 202a StGB nicht genannt ist.

F103) Ist das versuchte Ausspähen von Daten strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist das Ausspähen von Daten ein Vergehen. Das versuchte Ausspähen von Daten ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB straflos, da der Versuch im Text des § 202a StGB nicht genannt ist.

F104) Was für ein Delikt ist das Ausspähen von Daten?

Antwort: Vergehen, absolutes Antragsdelikt

Kontrollfragen


(Körperverletzung)



F105) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt die körperliche Unversehrtheit des Menschen unter Einschluss seines körperlichen


und gesundheitlichen Wohlbefindens.

F106) Warum kann der Arzt, der seinem Patienten ordnungsgemäß eine Spritze gibt, nicht wegen Körperverletzung bestraft werden?

Antwort: Zwar erfüllt der Arzt den Tatbestand der Körperverletzung in Form der körperlichen Misshandlung. Der


Patient hat aber gemäß § 228 StGB eingewilligt, so dass der Arzt nicht rechtswidrig handelt.

F107) Ein Detektiv eines Warenhauses einigt sich mit einem 15-jährigen Dieb darauf, von einer


Strafanzeige Abstand zu nehmen und dem Dieb zur Ahndung seiner Tat eine kräftige Ohrfeige zu


geben. Kann der Detektiv wegen Körperverletzung bestraft werden?

Antwort: Die Ohrfeige erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung in Form einer körperlichen Misshandlung. Die Einwilligung des Diebes ist gemäß § 228 StGB unwirksam, da sie gegen die guten Sitten verstößt, so dass der Detektiv rechtswidrig handelt und wegen Körperverletzung bestraft werden kann.

F108) Ist die fahrlässige Körperverletzung strafbar?

Antwort: Ja, denn § 229 StGB regelt ausdrücklich, dass die fahrlässige Körperverletzung strafbar ist.

F109) Ist die versuchte Körperverletzung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Körperverletzung ein Vergehen. Die versuchte Körperverletzung ist


gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar, da der Versuch im Text des § 223 Abs. 2 StGB genannt ist.

F110) Was für ein Delikt ist die Körperverletzung?


Antwort: Vergehen, relatives Antragsdelikt, Privatklagedelikt

Kontrollfragen


(Gefährliche Körperverletzung)



F111) Weshalb wird die Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB höher bestraft als die


Körperverletzung gemäß § 223 StGB?

Antwort: Weil die gefährliche Körperverletzung für das Opfer besonders gefährliche Begehensweisen beschreibt.

F112) Der Täter schlägt den Kopf des Opfers mit großer Gewalt gegen eine feste Mauer. Erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand der §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB?

Antwort: Das Verhalten stellt eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne der §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB


dar, da sie geeignet ist, lebensgefährliche Kopfverletzungen herbeizuführen. Da die Mauer nicht beweglich ist, stellt


sie kein anderes gefährliches Werkzeug im Sinne der §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB dar, so dass diese Alternative


nicht erfüllt ist.

F113) A und B verabreden, C zu verprügeln. Die Schläge soll A dem C verpassen. B will daneben


stehen und nur eingreifen, falls C sich wehrt. Machen sich A und B der Gefährlichen Körperverletzung


gemäß §§ 223, 224 StGB schuldig?

Antwort: Unabhängig davon, dass nur A die Schläge ausführt, erfüllen beide den Tatbestand der Gefährlichen


Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB (mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich). Denn


das Opfer trifft zwei Angreifer an. Dadurch könnte es eingeschüchtert und in seiner Verteidigungsbereitschaft


gehemmt sein.

F114) Ist die versuchte Gefährliche Körperverletzung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist auch die Gefährliche Körperverletzung trotz der erhöhten


Mindeststrafandrohung von sechs Monaten Freiheitsstrafe noch ein Vergehen. Die versuchte Gefährliche Körperverletzung ist aber gemäß


§§ 224 Abs. 2, 23 Abs. 1 StGB strafbar.

F115) Was für ein Delikt ist die Gefährliche Körperverletzung?

Antwort: Qualifikation der Körperverletzung, Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Freiheitsberaubung)



F116) Ist die fahrlässige Freiheitsberaubung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Freiheitsberaubung straflos, da sie im Text des


§ 239 StGB nicht genannt ist.

F117) Ein Detektiv ertappt eine ihm unbekannte Mutter bei einem Diebstahl, die


a) ein Kleinkind (4 Monate alt) im Kinderwagen bei sich hat.


b) ein schlafendes Kind (2 Jahre alt) im Buggy bei sich hat.


Um sich in Ruhe mit der Mutter unterhalten zu können, schließt der Detektiv den Kinderwagen bzw. Buggy mit dem Kind in einem Nebenraum seines Büros ein. Er untersagt der Mutter, zu ihrem Kind zu gehen, obwohl sie es ausdrücklich wünscht. Macht sich der Detektiv der Freiheitsberaubung


schuldig?

Antwort: Es liegt weder hinsichtlich des Kleinkindes noch hinsichtlich der Mutter eine Freiheitsberaubung gemäß §


239 StGB vor. Kleinkinder oder Schlafende sind nicht in der Lage, einen Fortbewegungswillen zu bilden, so dass sie


als Tatobjekt nicht in Betracht kommen. Die Mutter wird nicht eingesperrt, da sie das Detektivbüro verlassen kann.


Dass sie nicht zu ihrem Kleinkind gelassen wird, erfüllt möglicherweise den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240


StGB.

F118) Ist die versuchte Freiheitsberaubung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Freiheitsberaubung ein Vergehen. Die versuchte Freiheitsberaubung ist


gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar, da der Versuch im Text des § 239 Abs. 2 StGB genannt ist.

F119) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift? Freiheitsberaubung

Antwort: Die Vorschrift schützt die freie Willensentschließung und Willensbetätigung bezogen auf die persönliche


Fortbewegungsfreiheit, also die Freiheit, einen bestimmten Ort jederzeit ungehindert verlassen zu können.

F120) Was für ein Delikt ist die Freiheitsberaubung?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Nachstellung / Stalking)



F121) Eine berühmte Schauspielerin ist Opfer von Stalking geworden. Sie beauftragt ein Sicherheitsunternehmen dafür Sorge zu tragen, dass sich eine Sicherheitskraft „rund um die Uhr“ in


ihrer Nähe aufhält und auf sie aufpasst. Macht sich die Sicherheitskraft des Stalkings strafbar?

Antwort: Die Sicherheitskraft hält sich zwar beharrlich in der räumlichen Nähe der Schauspielerin auf und erfüllt objektiv und subjektiv den Tatbestand des § 238 StGB. Die Sicherheitskraft handelt aber nicht unbefugt und mithin nicht rechtswidrig, so dass ihr Verhalten straflos ist.

Kontrollfragen


(Nötigung)



F122) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung vor Angriffen, die mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel begangen werden.

F123) Was bedeutet die Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB?

Antwort: Der Zweck des Nötigungserfolgs muss verwerflich sein. Es muss ein erhöhter Grad sittlicher Missbilligung


vorliegen. Mit anderen Worten muss das Verhalten sozial unerträglich, unanständig bzw. verdammungswürdig sein,


damit die Nötigung strafbar ist.

F124) Ist die fahrlässige Nötigung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Nötigung straflos, da sie im Text des § 240


StGB nicht genannt ist.

F125) Ist die versuchte Nötigung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Nötigung ein Vergehen. Die versuchte Nötigung ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar,


da der Versuch im Text des § 240 Abs. 3 StGB genannt ist.

F126) Was für ein Delikt ist die Nötigung?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Bedrohung)



F127) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt den Rechtsfrieden des Einzelnen.


F128) Ist die fahrlässige Bedrohung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Bedrohung straflos, da sie im Text des § 241


StGB nicht genannt ist.

F129) Ein Detektiv droht einem Dieb, der bereits häufig im vom Detektiv bewachten Kaufhaus gestohlen hat,


a. ihm 10 Ohrfeigen zu geben,


b. ihn in einem Fluss zu versenken,


wenn er ihn noch einmal beim Diebstahl erwischt. Macht sich der Detektiv der Bedrohung gemäß § 241 StGB strafbar?

Antwort: Dem Dieb 10 Ohrfeigen zu geben, erfüllt den Tatbestand des Vergehens der Körperverletzung gemäß § 223 StGB,


so dass diese Androhung keine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB ist. Den Dieb in einem Fluss zu versenken, erfüllt den Tatbestand des Verbrechens des Totschlags gemäß § 212 StGB, so dass diese Androhung eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB ist. Daneben kommt jeweils eine Bestrafung wegen (versuchter)


Nötigung in Betracht.

F130) Ist die versuchte Bedrohung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Bedrohung ein Vergehen. Die versuchte Bedrohung ist gemäß § 23 Abs. 1


StGB straflos, da der Versuch im Text des § 241 StGB nicht genannt ist.

F131) Was für ein Delikt ist die Bedrohung?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt, Privatklagedelikt

Kontrollfragen


(Diebstahl)



F132) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt das Eigentum.

F133) Oma Müller lässt ein wertvolles Buch auf der Parkbank liegen, auf der sie jeden Tag sitzt.


Der Täter nimmt dieses Buch an sich, um es zu behalten. Macht er sich des Diebstahls oder der Unterschlagung strafbar?

Antwort: Das Buch ist für den Täter eine fremde, bewegliche Sache. Da Oma Müller weiß, wo sie ihr Buch liegen ließ und folglich darauf zugreifen könnte, hat sie auch noch Gewahrsam an dem Buch. Der Täter bricht diesen Gewahrsam, so dass eine Wegnahme und mithin ein Diebstahl vorliegt.

F134) Erfüllt es den objektiven Tatbestand des Diebstahls, in einem Verbrauchermarkt ein Handy in die Jackentasche zu stecken?


Antwort: Der objektive Tatbestand des Diebstahls ist erfüllt, weil bei kleinen Gegenständen bereits im Einstecken eine Wegnahme zu sehen ist.

F135) Was setzt der subjektive Tatbestand des Diebstahls voraus?


Antwort: Der subjektive Tatbestand des Diebstahls verlangt Vorsatz und die Absicht, die Sache sich oder einem


Dritten rechtswidrig zuzueignen.

F136) Sind fahrlässiger Diebstahl und fahrlässige Unterschlagung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin sind der fahrlässige Diebstahl und die fahrlässige Unterschlagung straflos, da sie im Text der §§ 242, 246 StGB nicht genannt sind.

F137) Sind versuchter Diebstahl und versuchte Unterschlagung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB sind beide Delikte Vergehen. Versuchter Diebstahl und versuchte Unterschlagung sind gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar, da der Versuch in §§ 242 Abs. 2, 246 Abs. 3 StGB genannt ist.

F138) Was für Delikte sind Diebstahl und Unterschlagung?

Antwort:


- Vergehen


- als Haus- und Familiendiebstahl absolutes Antragsdelikt


- als Diebstahl geringwertiger Sachen relatives Antragsdelikt


- sonst Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Besonders schwerer Fall des Diebstahls)



F139) Ein Krankenpfleger macht sich des Diebstahls schuldig, indem er einem im Koma liegenden Patienten 20,- Euro stiehlt. Ist der Krankenpfleger auch wegen eines besonders schweren Falls des


Diebstahls zu bestrafen?

Antwort: Zwar stiehlt der Krankenpfleger unter Ausnutzung der Hilflosigkeit im Sinne des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StGB.


Da er aber nur 20,00 Euro stiehlt, kann er gemäß § 243 Abs. 2 StGB nicht wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls bestraft werden.

F140) Ist die Aufzählung des besonders schweren Falls des Diebstahls in § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 7 StGB abschließend?

Antwort: Nein, die Aufzählung ist nicht abschließend, da es nur Regelbeispiele sind. Mithin kann es auch andere Tatbegehungen geben, die als unbeschriebene besonders schwere Fälle bestraft werden können.

Kontrollfragen


(Diebstahl mit Waffen / Wohnungseinbruchsdiebstahl)



F141) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Ebenfalls das Eigentum, da Qualifikation des Diebstahls

F142) Was verlangt der subjektive Tatbestand des Diebstahls mit Waffen gemäß § 244 Abs. 1 Nr. b. StGB neben dem Vorsatz?

Antwort: Der subjektive Tatbestand des Diebstahls mit Waffen gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1 b. StGB verlangt die Absicht, das Werkzeug oder Mittel zu verwenden.

143) Sind der versuchte Diebstahl


mit Waffen bzw.


der Wohnungseinbruchsdiebstahl strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB sind es Vergehen. Der Versuch ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar, da der Versuch in § 244 Abs. 2 StGB genannt ist.

F144) Ein Wachmann, der berechtigt eine Reizstoffsprühdose trägt, macht sich in der Form des Diebstahls schuldig,


dass er einem Kollegen eine Zigarette stiehlt. Wird er wegen Diebstahls mit


Waffen (Mindeststrafe 6 Monate!) bestraft?

Antwort: Da beim Diebstahl mit Waffen die Wertgrenze des § 243 Abs. 2 StGB von 50 Euro nicht gilt, ist der


Wachmann wegen Diebstahls mit Waffen gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1 a. StGB zu bestrafen.

F145) Was für ein Delikt sind Diebstahl mit Waffen und Wohnungseinbruchsdiebstahl?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Raub)



F146) Aus welchen beiden Tatbeständen setzt sich das Verbrechen des Raubes zusammen?


Antwort: Aus Nötigung und Diebstahl

F147) Ist der versuchte Raub strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 1 StGB ist der Raub ein Verbrechen. Der versuchte Raub ist also gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar.

F148) Was für ein Delikt ist der Raub?

Antwort: Verbrechen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Räuberischer Diebstahl)



F149) Der räuberische Diebstahl setzt sich grundsätzlich aus Diebstahl und Nötigung zusammen.


Welcher der beiden Tatbestände muss zeitlich zuerst begangen werden?


Gegen wen oder was muss die Gewalt gerichtet sein?

Antwort: Beim Räuberischen Diebstahl muss zunächst der Diebstahl begangen werden. Die zeitlich folgende Nötigung dient der Sicherung des Diebesguts. Dabei muss sich die Gewalt gegen eine Person richten.

F150) Ein Dieb merkt, dass er verfolgt wird. Der Dieb lässt das Diebesgut fallen. Kurz danach wird der Dieb von einem Warenhausdetektiv vorläufig festgenommen. Der Festnahme widersetzt sich der Dieb mit Gewalt (Faustschläge gegen den Detektiv), um unerkannt flüchten zu können. Macht sich


der Dieb des Räuberischen Diebstahls oder des Diebstahls sowie der Nötigung und Körperverletzung schuldig?

Antwort: Da der Dieb das Diebesgut vor der Gewaltanwendung fallen ließ, setzte er die Gewalt nicht ein, um sich den Besitz des Diebesguts zu erhalten, sondern um zu flüchten. Mithin ist der Dieb nicht des Verbrechens des Räuberischen Diebstahls, sondern „nur“ der Vergehen des Diebstahls sowie der Nötigung und Körperverletzung


schuldig.

F151) Was für ein Delikt ist der Räuberische Diebstahl?

Antwort: Verbrechen; Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Betrug)



F152) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt das Vermögen.

F153) Eine Bäuerin verkauft Dickmilch, die sie im Supermarkt kauft, als besonders wohlschmeckende Dickmilch der Tiere ihres Hofes mit einem Gewinn von 100%. Macht sie sich des Betruges strafbar?

Antwort: Da die Dickmilch in Qualität, Beschaffenheit und Geschmack einwandfrei ist, täuscht die Bäuerin nicht über Tatsachen, sondern preist die Dickmilch nur falsch und marktschreierisch an. Ihr Verhalten erfüllt mangels Täuschens über Tatsachen mithin nicht den Tatbestand des Betruges, (ist aber nach anderen Verbraucherschutzvorschriften verboten)

F154) Was setzt der subjektive Tatbestand des Betruges voraus?

Antwort: Der subjektive Tatbestand des Betruges verlangt Vorsatz und die Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern.

F155) Ist der fahrlässige Betrug strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist der fahrlässige Betrug straflos, da er im Text des § 263 StGB nicht genannt ist.

F156) Ist der versuchte Betrug strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist der Betrug ein Vergehen. Versuchter Betrug ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar, da der Versuch in § 263 Abs. 2 StGB genannt ist

F157) Ein drogenkranker Mann macht sich zur Finanzierung seines Drogenkonsums des Betruges schuldig, indem er ein gestohlenes Fahrrad im Wert von 45,00 Euro verkauft, ohne dem Käufer zu sagen, dass er kein Eigentum erwerben kann, da das Fahrrad gestohlen ist. Ist der Täter auch wegen eines besonders schweren Falls des Betruges gemäß § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB zu bestrafen?

Antwort: Eine Bestrafung wegen eines besonders schweren Falls des Betruges kommt gemäß § 263 Abs. 4, 243 Abs. 2 StGB nicht in Betracht,


da das Fahrrad wegen des Wertes von weniger als Euro 50,00 eine geringwertige


Sache ist.

F158) Was für ein Delikt ist der Betrug?

Antwort:


- Vergehen


- als Haus- und Familienbetrug absolutes Antragsdelikt


- als Betrug geringwertiger Sachen relatives Antragsdelikt


- sonst Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Erpressung)



F159) Aus welchen beiden Tatbeständen enthält die Erpressung Elemente?

Antwort: Aus der Nötigung und aus dem Betrug

F160) Was setzt der subjektive Tatbestand der Erpressung voraus?

Antwort: Der subjektive Tatbestand der Erpressung verlangt Vorsatz und die Absicht, sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern.

F161) Ist die versuchte Erpressung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Erpressung ein Vergehen. Die versuchte Erpressung ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar, da der Versuch in § 253 Abs. 3 StGB genannt ist.

F162) Was für ein Delikt ist die Erpressung?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Räuberische Erpressung)



F163) Gegen wen muss sich die Gewalt richten, damit wir statt von einer Erpressung von der Qualifikation


der Räuberischen Erpressung sprechen können?

Antwort: Bei der Räuberischen Erpressung muss sich die Gewalt gegen eine Person richten.

F164) Was für ein Delikt ist die Räuberische Erpressung?

Antwort: Qualifikation der Erpressung; Verbrechen; Offizialdelikt.

Kontrollfragen


(Begünstigung)



F165) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt die Rechtspflege.

F166) Der drogensüchtige Enkelsohn E stiehlt den Pkw seines Großvaters. Um das Fahrzeug besser verkaufen zu können, lackiert F in voller Kenntnis des Hintergrundes das Fahrzeug um.


Der Großvater stellt keinen Strafantrag. F begeht tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft eine Begünstigung.


Kann er bestraft werden?

Antwort: F kann nicht wegen Begünstigung bestraft werden. Da es sich bei der Tat des E um ein absolutes Antragsdelikt gemäß § 247 StGB handelt, ist auch die Begünstigung gemäß § 257 Abs. 4 StGB ein absolutes Antragsdelikt.


Der erforderliche Strafantrag ist aber nicht gestellt worden, so dass die Verfahrensvoraussetzungen nicht vorliegen.

F167) Was setzt der subjektive Tatbestand der Begünstigung voraus?

Antwort: Der subjektive Tatbestand der Begünstigung verlangt Vorsatz und die Absicht, dem (Haupt-) Täter die Vorteile der Vortat zu sichern.

F168) Ist die fahrlässige Begünstigung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Begünstigung straflos, da sie im Text des § 257 StGB nicht genannt ist.

F169) Ist die versuchte Begünstigung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Begünstigung ein Vergehen. Die versuchte Begünstigung ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB straflos, da der Versuch im Text des § 257 StGB nicht genannt ist.

F170) Was für ein Delikt ist die Begünstigung?

Antwort:


- Vergehen


- Antragsdelikt, wenn Haupttat Antragsdelikt


- bei geringwertigen Sachen relatives Antragsdelikt


- sonst Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Strafvereitelung)



F171) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt die Rechtspflege.

F172) A und B haben zusammen einen Einbruch verübt.


A wird anhand einer DNA-Spur als Täter ermittelt. Dass B Mittäter war,


bleibt unbekannt.


B gibt A ein falsches Alibi, um eine Bestrafung des A zu verhindern.


Kann B wegen Strafvereitelung bestraft werden?

Antwort: Zwar erfüllt B den Tatbestand der Strafvereitelung des § 258 StGB. Er wird aber gemäß § 258 Abs. 5 StGB nicht bestraft, da er zugleich vereiteln will, selbst bestraft zu werden.

F173) Der drogensüchtige Enkelsohn E gerät mit dem von seinem Großvater gestohlenen Pkw in eine


Verkehrskontrolle. Der Polizei sagt der Großvater wahrheitswidrig, dass er E sein Fahrzeug geliehen habe, da er nicht will, dass E bestraft wird.


Kann der Großvater wegen Strafvereitelung bestraft werden?

Antwort: Zwar erfüllt Großvater den Tatbestand der Strafvereitelung des § 258 StGB.


Er bleibt aber gemäß § 258 Abs. 6 StGB straffrei, da er die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht.

F174) Was setzt der subjektive Tatbestand der Strafvereitelung voraus?

Antwort: Der subjektive Tatbestand der Strafvereitelung setzt Vorsatz in der gesteigerten Form von Absicht und Wissentlichkeit voraus.

F175) Ist die fahrlässige Strafvereitelung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Strafvereitelung straflos, da sie im Text des § 258 StGB nicht genannt ist.

F176) Ist die versuchte Strafvereitelung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Strafvereitelung ein Vergehen.


Der Versuch ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar,


da der Versuch in § 258 Abs. 4 StGB genannt ist.

F177) Was für ein Delikt ist die Strafvereitelung?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Hehlerei)



F178) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt das Vermögen.

F179) Welche Personen können sich der Hehlerei schuldig machen? Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe?

Antwort: Da es sich um eine Vortat eines anderen handeln muss, können Täter und Mittäter nicht Hehler der gleichen Sache sein. Anstifter und Gehilfe hingegen fördern eine fremde Tat, so dass sie Hehler der Sache sein


können.

F180) Was setzt der subjektive Tatbestand der Hehlerei voraus?

Antwort: Der subjektive Tatbestand der Hehlerei setzt Vorsatz und die Absicht voraus, sich oder einen Dritten zu bereichern.

F181) Ist die fahrlässige Hehlerei strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht.


Mithin ist die fahrlässige Hehlerei straflos,


da sie im Text des § 259 StGB


nicht genannt ist.

F182) Ist die versuchte Hehlerei strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Hehlerei ein Vergehen.


Der Versuch ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar,


da der Versuch in § 259 Abs. 3 StGB genannt ist.

F183) Was für ein Delikt ist die Hehlerei?

Antwort:


- Vergehen


- als Haus- und Familienhehlerei absolutes Antragsdelikt


- als Hehlerei geringwertiger Sachen relatives Antragsdelikt


- sonst Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Urkundenfälschung)



F184) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden.

F185) In einem schriftlichen Kaufvertrag über einen Pkw werden Kilometerstand und Unfallfreiheit wahrheitswidrig beschrieben. Liegt neben einem Betrug auch eine Urkundenfälschung vor?

Antwort: Es handelt sich um eine echte Urkunde, da der Aussteller des Vertrages wahrheitsgemäß erkennbar ist.


Die echte Urkunde ist aber nicht verfälscht. Dass die Urkunde inhaltlich falsch ist, erfüllt als "schriftliche Lüge" nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung.

F186) Was setzt der subjektive Tatbestand der Urkundenfälschung voraus?

Antwort: Der subjektive Tatbestand der Urkundenfälschung setzt Vorsatz und die Absicht voraus, im Rechtsverkehr zu täuschen.

F187) Ist die fahrlässige Urkundenfälschung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Urkundenfälschung straflos, da sie im Text des § 267 StGB nicht genannt ist.

F188) Ist die versuchte Urkundenfälschung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Urkundenfälschung ein Vergehen.


Die versuchte Urkundenfälschung ist gemäß


§ 23 Abs. 1 StGB strafbar,


da der Versuch in § 267 Abs. 2 StGB genannt ist.

F189) Was für ein Delikt ist die Urkundenfälschung?

Antwort: Vergehen, Offizialdelikt

Kontrollfragen


(Sachbeschädigung)



F190) Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift?

Antwort: Die Vorschrift schützt das Eigentum vor Tauglichkeitsminderungen.

F191) Abiturienten beschmieren einen Pkw eines Lehrers mit wasserlöslichen Fingerfarben. Machen sie sich der Sachbeschädigung strafbar?

Antwort: Zwar ist der Pkw eine fremde Sache. Diese ist aber nicht beschädigt und nur vorübergehend verändert worden,


da sich die Farben mit Wasser abwaschen lassen. Die Abiturienten machen sich nicht der


Sachbeschädigung strafbar.

F192) Anhänger der A-Partei kleben mit wasserlöslichem Kleister ein Plakat auf einen Metallcontainer.


Machen sie sich der Sachbeschädigung strafbar?

Antwort: Zwar ist der Container eine fremde Sache. Dieser ist aber nicht beschädigt und nur vorübergehend verändert worden, da der Kleister die Substanz des Metalls bzw. der Farbe nicht verändert. Die Anhänger der APartei


machen sich nicht der Sachbeschädigung strafbar.

F193) Anhänger der B-Partei überkleben mit wasser-löslichem Kleister das in Frage 3 genannte Plakat der A-Partei.


Machen sie sich der Sachbeschädigung strafbar?

Antwort: Das Plakat der A-Partei ist eine fremde Sache. Dieses Plakat ist beschädigt oder sogar zerstört, da sich das Plakat der B-Partei nicht ohne Beschädigung des Plakats der A-Partei ablösen lässt. Die Anhänger der B-Partei


machen sich der Sachbeschädigung strafbar.

F194) Ist die fahrlässige Sachbeschädigung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, fahrlässiges Handeln jedoch nur,


wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Mithin ist die fahrlässige Sachbeschädigung straflos, da sie im Text des § 303 StGB nicht genannt ist.

195) Ist die versuchte Sachbeschädigung strafbar?

Antwort: Gemäß § 12 Abs. 2 StGB ist die Sachbeschädigung ein Vergehen. Versuchte Sachbeschädigung ist gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar, da sie in § 303 Abs. 2 StGB genannt ist.

F196) Was für ein Delikt ist die Sachbeschädigung?

Antwort: Vergehen, relatives Antragsdelikt, Privatklagedelikt

Kontrollfragen


(Brandstiftung / Schwere Brandstiftung / Herbeiführen einer Brandgefahr)



F197) Welche Rechtsgüter schützen diese Vorschriften?

Antwort: Die Vorschriften schützen Leben, Gesundheit und Eigentum.

F198) Ein Bauer möchte sich die Arbeit ersparen, einen auf seiner Weide stehenden Unterstand für Schafe zu demontieren.


Er steckt den Unterstand in Brand.


Macht er sich der Brandstiftung strafbar?

Antwort: Zwar setzt der Bauer eine landwirtschaftliche Anlage in Brand,


diese ist aber nicht fremd,


denn sie steht in seinem Eigentum,


so dass sich der Bauer nicht der Brandstiftung strafbar macht.

F199) Ein Bauer möchte sich die Arbeit ersparen, eine auf seiner Weide stehende Hütte zu demontieren, in der seine Feriengäste Tag und Nacht im Heu spielen und schlafen dürfen.


Er steckt die Hütte in Brand.


Macht er sich der Brandstiftung strafbar?

Antwort: Die Hütte ist eine Räumlichkeit,


die zeitweise dem Aufenthalt der Feriengäste dient und zwar Tag und Nacht.


Diese setzt der Bauer zu einer Zeit in Brand,


in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen. Da es nicht darauf ankommt,


dass die Hütte im Eigentum des Bauern steht, macht er sich der schweren Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar.

F200) Ist die fahrlässige Brandstiftung strafbar?

Antwort: Gemäß § 15 StGB ist zwar grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar.


Die fahrlässige Brandstiftung ist aber gemäß § 306d StGB strafbar.