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17 Cards in this Set

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1. Weshalb entschliessen sich Unternehmen für die Einführung von Mitar-beiterbeteiligungsmodellen?
Anbindung an die Unternehmung
Motivation
Verbesserung der Arbeitsleistung
Identifikation mit dem Unternehmen
Produktivitätssteigerung
Reduktion der Fluktuation und Fehlzeiten
Förderung der Mitbestimmung
Verbesserung des Images der Unternehmung
2. Welche Arten von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen gibt es?
Aktienplan
Optionsplan
Spezielle Mitarbeiterbeteiligungsmodelle (Partizipationspläne usw.)
3. Wo ist die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen im Gesetz angesiedelt?
DBG 17 Abs. 1 StHG 7 Abs. 1
4. Welche Arten von Mitarbeiteraktien sind aus steuerlicher Sicht zu unterscheiden?
freie Mitarbeiteraktien
gesperrte Mitarbeiteraktien zeitlich befristete Verfügungssperre (keine Veräusserung, Verpfändung..)
5. Was ist unter freien Mitarbeiteraktien zu verstehen? Wie werden sie besteuert?
Selten anzutreffen. Nach Erwerb kann MA ohne Einschränkung darüber verfügen.
Werden beim Zeitpunkt der Abgabe besteuert = Zeitpunkt des Rechtserwerbes.
Differenz zw. Verkehrspreis und Abgabepreis = Einkommen aus U-Erwerb (geldwerter Vorteil)
6. Welchen Einfluss hat eine vom Arbeitgeber gewährte Bezugsfrist auf die Berechnung des steuerbaren Vorteils?
Bezugsfrist +60 Tg Verkehrswert = Schlusskurs der Offertannahme-Tages

Bezugsfrist -60 Tg Verkehrswert = Schlusskurs des 1. Tages der Bezugsfrist
7. Was ist unter gesperrten Mitarbeiteraktien zu verstehen?
Es findet ein Eigentumsübertrag statt. Der MA kann aber eine bestimmte Zeit nicht frei darüber verfügen, dh. Er kann diese nicht veräussern, verpfänden noch anderweitig belasten. Verfügungssperre kann zw. 1-10 Jahren dauern.
Pro Sperrjahrfrist wird ein Diskont von 6% / Jahr auf den Verkehrswert berechnet.

Formel: 100/(1.06)n
8. Was ist eine Mitarbeiteroption? Welche Arten von Mitarbeiteroptionen gibt es? Welche Unterscheidung ist aus steuerlicher Sicht relevant?
MA kann aber muss nicht während einer vereinbarten Zeitdauer / best. Zeitpunkt zu einem im Voraus bestimmten Preis =Ausübungspreis Aktien des AG / Gruppengesellschaft zu erwerben.
8.1 Welche Arten von Mitarbeiteroptionen gibt es?
Freie börsenkotierte MA-Optionen:
Unterliegt keiner Verfügungs-sperre. Können sofort nach Erwerb ausgeübt und an 3. Verkauft werden.

Freie nicht börsenkotierte MA-Optionen:
Sofort freies Verfügungsrechtkein Börsenhandel

MA-Option mit Sperrfrist:
Ausübung des Kaufrechtes zu einem bestimmten ZeitpunktUnerheblich, ob an Börse gehandelt oder nicht.
8.2 Welche Unterscheidung ist aus steuerlicher Sicht relevant?
Zeitpunkt der AbgabeVerkehrswert- Abgabepreis= Einkommen aus U-Erwerb (Freie börsenkotierte MA-Optionen)

Zeitpunkt der Ausübung oder Veräusserung: Verkehrswert- Ausübungspreis= steuerbare Leistung
(Freie nicht börsenkotierte MA-Optionen, MA-Option mit Sperrfrist)
9. Wie berechnet sich die geldwerte Leistung bei freien börsenkotierten Mitarbeiteroptionen?
Verkehrswert – Abgabepreis= Einkommen aus U-Erwerb
10. In welchem Zeitpunkt werden gesperrte Mitarbeiteroptionen besteuert?
Zeitpunkt der Ausübung oder Veräusserung
11. Was versteht man unter Mitarbeiteroptionen mit Vesting-Klauseln? Wie werden diese besteuert?
Vesting = sind an bestimmte Voraussetzungen für die Ausübung gebunden.
Diese werden im Zeitpunkt der Ausübung oder der Veräusserung besteuert. Steuerbar ist Verkaufs-erlös bzw. Ausübungsgewinn abzüglich Gestehungskosten.
12. Welche Probleme können sich im internationalen Verhältnis im Zusammenhang mit Optionsplänen ergeben?
Entweder Doppelbesteuerung oder Nichtbesteuerung.
13. Wie stellt der Arbeitgeber Aktien für Mitarbeiterbeteiligungspläne bereit?
Erwerb an der Börse: OR 659 Abs. 1 bzw. 2: benötigt frei verwendbares EK; Total NW darf 10% des AK nicht übersteigen; bei vinkulierten Namenaktien 20%.

Kapitalerhöhung
- Ordendliche OR 650:
- Genehmigte OR 651:
- Bedingte OR 653: kommt am meisten vor.
14. Welche Steuerfolgen können sich beim Arbeitgeber bei der Beschaffung ergeben?
StG 5 Abs. 1 Bst. a: Evtl. Emissionsabgabe
15. Welche Steuerfolgen können sich beim Arbeitgeber bei der Überlassung der Mitarbeiteraktien und –optionen an den Arbeitnehmenden ergeben?
DBG 58 Abs. 1 Bst. a:Geschäftsmässig begründeter Aufwand (Lohn- / Personalaufwand)

VStG 4a Abs. 3 bzw. DBG 20 Abs. 1 Bst. c:
Haltedauer max. 12 Jahre bis VSt und Bundessteuer abgerechnet werden müssen.