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29 Cards in this Set
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Was sind Personenbezogene Angaben ? |
Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse. - Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Religion, Nationalität, Krankheit, Familienstand, Kinderzahl, Einkommen, beruf, Arbeitgeber |
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Was ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ? |
Menschen sollen davor geschützt werden, dass Informationen über sie ohne ihr Wissen und Wolen verwendet werden. |
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Seit wann gibt es das Grundrecht auf Datenschutz ? |
1983 |
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Warum gibt es das Grundrecht auf Datenerhebung ? |
Volkszählung, wegen der Datenerhebung |
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Wie genau heißt das neue Grundrecht zum Datenschutz ? |
Recht auf informationelle Selbstbestimmung (allgemeines Persönlichkeitsrecht) |
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Wann wurde das Grundrecht umgesetzt ? |
1987 |
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Was war nach Umsetzung des Grundrechts geändert ? |
Keine Personalisierung mehr = wurde nicht mehr mit dem melderegister und den hausnummern abgeglichen. |
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Nenne die 5 konkreten Eingriffe in das Sozialgeheimnis nach dem SGB VIII. |
- erheben - speichern - nutzen - übermitteln - löschen |
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Was heißt Daten erheben ? |
Anfordern oder zu kenntnis nehmen der Daten |
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Was heißt Daten speichern ? |
"auf Vorrat" behalten" |
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Was heißt Daten nutzen ? |
für einen bestimmten Zweck nutzen bzw. innheralb der Einrichtung weitergeben |
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Was heißt Daten übermitteln ? |
an 3. Hand weitergeben, außerhalb der Einrichtung (anonymisiert) |
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Was heißt Daten löschen ? |
wenn es zur Erfüllung der Aufgabe nicht mehr erforderlich ist, Daten zerstören |
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Wofür sind die Allgemeinen Grundsätze des Datenschutzes gut ? |
Um einen Missbrauch auszuschließen, ist es wichtig im Sinne des Persönlichkeitsschutzes mit personenbezogenen Daten nach bestimmten Grundsetzen umzugehen. |
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Nenne die 4 Grundsetze des Datenschutzes |
Grundsatz der Erforderlichkeit Grundsatz der Zweckbindung Grundsatz der Nichtdiskriminierung Grundsatz der Transparenz |
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Was ist der Grundsatz der Erforderlichkeit ? |
- Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben werden, wenn sie zum Zweck der Erfüllung von Erziehung, Bildung und Betreuung des anvertrauten Kindes erforderlich sind. - Es dürfen keine Daten "auf Vorrat" gespeichert werden - Die Daten müssen anonymisiert werden. |
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Erläutere den Grundsatz der Zweckbindung |
- Der Zweck der Erhebung muss festgelegt werden und bei Verfall des Zwecks gelöscht werden. - Daten dürfen nur zweckgebunden verwendet werden. |
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Erläutere den Grundsatz der Nichtdiskriminierung |
- Sensible Daten wie zum Beispiel Krankheitsdaten oder Leistungs- und Verhaltensdaten dürfen nur unter sehr beschränkten Voraussetzungen erhoben werden - Daten müssen besonders vor unbedugtem Zugriff geschützt werden |
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Erläutere den Grundsatz der Transparenz |
Der Betroffene muss immer die Möglichkeit haben über die Verarbeitung seiner Dten mit zu bestimmen. |
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Anvertraute Daten |
- Stehen unter einem ganz besonderen Schutz - Wissen aus eigener Beobachtung ist nicht anvertraut und darf übermittelt werden - Wenn die Voraussetzung nach dem Paragraphen 65 SGB VIII erfüllt sind dürfen anvertraute Daten genutzt und übermittelt werden. |
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Welche Voraussetzungen sind in § 65 SGB VIII bzgl der Übermittlungsbefugnis von anvertrauten Daten? |
- Einwilligung der betroffenen bzw ges. Vertreter - Schutzauftrag § 8a SGB VIII - Fallzuständigkeitswechsel Jugendamt - Weitergabe an FK §8a SGB VIII - Rechtfertigender Notstand § 34 STGB - § 138 STGB "Nichtanzeige geplanter Verbrechen" |
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Aufbewahrungsfrist von Beobachtungsbögen |
Kinder aus der Einrichtung, Unterlagen datenschutzgerecht Entsorgen |
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Aufbewahrungsfrist von Betreuungsverträgen |
3 Jahre nach Betreuungsende |
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Aufbewahrungsfrist von Bildungs- und Lerndokumentationen |
Datenschutzgerechte Entsorgung oder weitergabe an Erziehungsberechtigen |
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Aufbewahrungsfrist, Führen von Listen |
Nach Beendigung der Kita-Zeit müssen die Listen datenschutzgerecht Entsorgt werden. |
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Aufbewahrungsfrist, Medikamentenvergabe |
Einwilligungserklärung der Medikamentenvergabe muss 30 jahre nach beendigung der Kita-Zeit aufbewahrt werden. |
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Aufbewahrungsfrist von Mitarbeitergesprächen |
In der Regel muss das Protokoll bis zum nächsten Gespräch aufbewahrt werden und dann datenschutzgerecht entsorgt werden. |
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Aufbewahrungsfrist vonPersonaldaten |
Aufbewahrung bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Mitarbeiterverhältnisses |
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Auskunft und Akteneinsicht |
- Recht auf Einsicht - Auskunft über die Daten sowie Informationen über deren Herkunft - Eltern "Akteneinsicht" bzgl Bildungsdokumentationen ihrer Kinder gewähren, schriftlich vereinbaren. Bessere Erziehungspartnerschaft. |