Use LEFT and RIGHT arrow keys to navigate between flashcards;
Use UP and DOWN arrow keys to flip the card;
H to show hint;
A reads text to speech;
243 Cards in this Set
- Front
- Back
ABDRIFT
|
Das seitliche Abtreiben eines Schiffes
|
|
ABFALLEN
|
Vom Wind wegdrehen
|
|
ABFLAUEN
|
Nachlassen des Windes
|
|
ABGASNACHKONTROLLE
|
Eine von der Zulassungsbehörde oder der Polizei durchgeführte Nachkontrolle der Abgasnachuntersuchung
|
|
ABGASNACHUNTERSUCHUNG
|
Eine periodische Wartung aller abgasrelevanter Systeme am Motor, bei der die Einstellungen nach den Angaben dess Herstellers vorgenommen, alle emissionsrelevanten Teile überprüft und die notwendigen Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
|
|
ABGASWARTUNGSDOKUMENT
|
Nachweis über Art und Umfang der Arbeiten am Motor sowie über die termingerechten Abgasnachuntersuchungen während der gesamten Einsatzdauer des Motors
|
|
ABLANDIG
|
Wind, der vom Land aufs Wasser hinaus weht
|
|
ABSCHLAGEN
|
Befestigte Segel losmachen
|
|
ABTAKELN
|
Die Takelage eines Segelschiffes vollständig demontieren
|
|
ABWETTERN
|
Vorbereitungen und Massnahmen, welche es ermöglichen, einen Sturm gut durchzustehen
|
|
ACHTERLEINE
|
Die bei einem festgemachten Schiff vom Heck nach hinten führende Leine
|
|
ACHTERLICH
|
Sektor, der von querab auf der einen über das Heck bis querab auf der anderen Seite eines Schiffes reicht
|
|
ACHTERN
|
Bei einem Schiff "hinten" oder die Richtung nach hinten
|
|
ACHTERSCHIFF
|
Der hintere Teil eines Schiffes
|
|
ACHTERSTAG
|
Drahtseil zum Halten des Mastes in der Schiffslängsrichtung nach hinten
|
|
AMPHIBISCHES FAHRZEUG
|
Fahrzeug für den Einsatz an Land und im Wasser
|
|
ANDIRKEN
|
Die Dirk so weit durchsetzen, dass der Grossbaum nicht mehr durch das Segel getragen wird
|
|
ANKERGESCHIRR
|
Zur Handhabung des Ankers dienende Geräte
|
|
ANKERN
|
Setzen des Ankers auf Grund, um ein Schiff durch eine an ihm befestigte Kette oder Trosse auf seiner Position zu halten
|
|
ANLEGEN
|
Mit dem Schiff an die Boje oder an den Steg fahren
|
|
ANLUVEN
|
Höher an den Wind gehen
|
|
ANSCHLAGEN
|
Befestigen der Segel
|
|
ANTIFOULINGS
|
Unterwasseranstriche, die es tierischen und pflanzlichen Organismen erschweren, sich an Anlagen wie Schiffen, Bojen und Stegen festzusetzen
|
|
ANTRIEBSLEISTUNG
|
Siehe Nennleistung (BSV 2 Absatz b, Ziffer 8)
|
|
AUF UND NIEDER
|
Senkrecht
|
|
AUFFRISCHEN
|
Windstärke nimmt zu
|
|
AUFKLARIEREN
|
Aufräumen an Bord
|
|
AUFLANDIG
|
Wind, der vom Wasser gegen das Land weht
|
|
AUFSCHIESSEN
|
Mit einem Schiff in den Wind gehen und es dadurch zum Stehen bringen; eine Leine in <<Buchten>> (Kreisen) aufrollen
|
|
AUFTAKELN
|
Takelage vollständig montieren
|
|
AUGE
|
Ring, öse, Loch, Schlinge
|
|
AUSFIEREN
|
Die Schoten oder Leinen etwas lose geben
|
|
AUSLAUFEN
|
Einen Hafen verlassen
|
|
AUSLEGEKATEGORIEN VON SPORTBOOTEN
|
Sportboote, welche unter den Geltungsbereich der EU-Richtlinien fallen, müssen vom Hersteller nach einer der vier Auslegekategorien A (Hochsee), B (ausserhalb von Küstengewässern), C (küstennahe Gewässer) oder D (geschützte Gewässer) für ihren Verwendungszweck zertifiziert werden
|
|
AUSREFFEN
|
Die verkleinerte Segelfläche wieder vergrössern
|
|
AUSSENBORDS
|
Ausserhalb des Schiffes
|
|
BACK
|
Zurück, rückwärts. Wird ein Segel backgeholt, so bekommt es den Wind von der falschen Seite, das Schiff dreht besser durch den Wind
|
|
BACKBORD
|
Linke Seite des Schiffes
|
|
BACKSKISTE
|
Als Sitzbank eingerichteter Kasten zum Aufbewahren von Gegenständen
|
|
BACKSTAG
|
Vom Mast nach achtern aufs Seitendeck führende Abstützung
|
|
BALLAST
|
Totes Gewicht zur Regulierung von Tiefgang, Trimm und Stabilität
|
|
BAUM
|
Am Längsschiff verlaufende Spiere, an der das Unterliek eines Segels festgemacht wird
|
|
BAUTEIL
|
Ein zu einem Sportboot gehörendes Bauteil, das in Anhang II der EG-Richtlinie aufgeführt ist (BSV 2 Absatz b, Ziffer 1)
|
|
BEIDREHEN
|
Ein Segelschiff durch Backstellen der Fock nahezu zum Stehen bringen
|
|
BEISEGELN
|
Zusatzsegel zur Grundbesegelung
|
|
BELEGEN
|
Festmachen von Leine, Trosse oder Schot
|
|
BERGEN
|
Ein Segel herunternehmen, einen Gegenstand in Sicherheit bringen
|
|
BESAN
|
Auf mehrmastigen Schiffen der achterste Mast mit Segel
|
|
BESCHLAG
|
Verbindende oder verstärkende Stücke der Bauteile
|
|
BILGE
|
Unterster Raum im Schiff
|
|
BLINKLICHT
|
Ein Licht, das pro Minute mindestens 40mal regelmässig aufleuchtet (BSV 2 Absatz c, Ziffer 1)
|
|
BLITZLICHT
|
Ein Licht, das pro Minute höchstens 20mal regelmässig aufleuchtet (BSV 2 Absatz c, Ziffer 2)
|
|
BLOCK
|
Rolle zur Führung einer Leine
|
|
BöE
|
Plötzlicher Windstoss
|
|
BOJE
|
Schwimmkörper zum Festmachen von Fahrzeugen oder zur Bezeichnung bestimmter Stellen
|
|
BREITE
|
Die grösste Breite des Schiffskörpers (Bmax) einschliesslich aller struktureller oder integrierter Bestandteile. Bauteil die ohne Zerstörung oder den Einsatz von Werkzeugen vom Schiffskörper demontiert werden können, gehören nicht zur Breite. Bei Sportbooten mit einem Schiffsrumpf wird die Rumpfbreite BH gemäss der Norm SN EN ISO 8666 angegeben. Bei Sportbooten mit mehr als einem Rumpf wird über alle Rümpfe gemessen (BSV 2 Absatz b, Ziffer 3)
|
|
BRISE
|
Leichter bis mittlerer Wind
|
|
BUG
|
Der vorderste Teil des Schiffes
|
|
BULLAUGE
|
Rundes, wasserdicht verschliessbares Fenster
|
|
COCKPIT
|
Geschützter, vertiefter Raum an Deck für die Mannschaft
|
|
CREW
|
Besatzung eines Schiffes
|
|
DALBEN
|
Pfähle oder Pfahlbündel im Wasser
|
|
DECK
|
Oberer Abschluss eines Schiffskörpers
|
|
DEKLINATION
|
Der örtlich verschiedene Winkel zwischen der geographischen und der erdmagnetischen Nordrichtung (Missweisung)
|
|
DEVIATION
|
Ablenkung des Kompasses an Bord
|
|
DICHTHOLEN
|
Anziehen einer Schot, Ende oder Trosse
|
|
DIRK
|
Leine zum Halten des Grossbaumes
|
|
DRACHENSEGELBRETT
|
Ein Schiff, das von Fluggeräten (Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen, nicht motorisierten Geräten) eschleppt und zum Drachensegeln verwendet wird (BSV 2 Absatz a, Ziffer 16)
|
|
ELEKTRISCHE ANLAGEN
|
Anlagen an Bord, welche mit Starkstrom betrieben werden, inkl. Landanschluss (BSV 125-126)
|
|
ENDE
|
Allgemeiner Ausdruck für ein Tau an Bord
|
|
FAHRENDES SCHIFF
|
Ein Schiff, das weder unmittelbar noch mittelbar vor Anker liegt, am Ufer festgemacht oder festgefahren ist (BSV Absatz b, Ziffer 5)
|
|
FAHRGASTSCHIFF
|
Ein Schiff, das für die gewerbsmässige Beförderung von mehr als 12 Personen verwendet wird (BSV 2 Absatz a, Zif 6)
|
|
FALL
|
Tau zum Hochziehen der Segel
|
|
FENDER
|
Polster, um Beschädigungen an der Bordwand zu vermeiden
|
|
FESTMACHEN
|
Fahrzeug mit Tauen oder Trossen an einem Liegeplatz festmachen
|
|
FESTMACHER
|
Tau zum Festmachen des Schiffes
|
|
FEUER
|
Optisches Zeichen (Licht), das für die Markierung von Schiffswegen dient (Leuchtfeuer, Richtfeuer, Torfeuer, Blinkfeuer, Blitzfeuer, Funkelfeuer usw.)
|
|
FIEREN
|
Loslassen, etwas frei geben, dem Zug einer Leine nachgeben
|
|
FLAGGE
|
Rechteckiges Tuch, das durch verschiedene Muster und Farben ein nationales Kennzeichen oder ein Signalmittel darstellt
|
|
FLAUTE
|
Windstille
|
|
FLÜSSIGGASANLAGEN
|
Mit Gas betriebene Koch-, Heiz-, Kühl- und ähnliche Anlagen (BSV 129)
|
|
FOCK
|
Vorsegel
|
|
FOCKFALL
|
Seil, um das Vorsegel (Fock) hochzuziehen (Segel hissen)
|
|
FOCKSCHOT
|
Leine (Tau), mit der man die Fock in die richtige Stellung zum Wind bringt, sie dichtholt oder fiert (laufendes Gut)
|
|
FREIBORD
|
Abstand zwischen der Tiefladewasserlinie bis zur tiefsten nicht wasserdicht verschlossenen öffnung im Schiffsrumpf
|
|
FUNK
|
Elektronisches, drahtloses Kommunikationsmittel
|
|
GASANLAGEN
|
Mit Flüssiggas betriebene Koch-, Heiz-, Kühl- und ähnliche Anlagen (BSV 129)
|
|
GENUA
|
Bis hinter den Mast reichendes grosses Vorsegel
|
|
GEWERBSMÄSSIGER PERSONENTRANSPORT
|
Ein Transport von Personen oder Gütern, bei dem die Bedingungen über die Gewerbsmässigkeit erfüllt werden. Gewerbsmässig handelt, wer Reisende befördert, um damit einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Als wirtschaftlicher Erfolg gilt jede Entgegennahme von Geld oder Naturalleistungen oder das Erlangen anderer geschäftlicher Vorteile. Die Fahrten gelten auch dann als gewerbsmässig, wenn sie nicht öffentlich sind (BSV 2 Absatz d, Ziffer 2)
|
|
GPS
|
Satelliten-Navigationssystem (Global Positioning System)
|
|
GUT
|
Tauwerk der Takelage
|
|
GÜTERSCHIFF
|
Ein Schiff, das für die gewerbsmässige Beförderung von Gütern verwendet wird (BSV 2 Absatz a, Ziffer 8)
|
|
HALS
|
Die vordere, untere Ecke eines Segels
|
|
HALSEN
|
Den Kurs eines Segelfahrzeuges ändern, indem man mit dem Heck durch den Wind geht
|
|
HANDBUCH FÜR DEN EIGNER
|
Enthält alle notwendigen Angaben für den Betrieb eines Sportbootes
|
|
HECK
|
Hinterster Teil des Schiffes
|
|
HEISSEN/HISSEN
|
Hochziehen der Segel oder Flaggen
|
|
HIN-NUMMER
|
14-stellige Schiffskörper-Identifikations-Nummer nach internationalem Codierungssystem
|
|
HOLEPUNKT
|
Günstige Stelle für die Zugrichtung einer Leine
|
|
INVERKEHRBRINGEN
|
Das entgeltliche oder unentgeltliche Übertragen oder Überlassen eines neuen oder gebrauchten Sportbootes im Hnblick auf dessen Vertrieb oder Gebrauch in der Schweiz (BSV 2 Absatz d, Ziffer 1)
|
|
JOLLE
|
Verhältnismässig breites, formstabiles, aber kenterbares Schiff mit geringem Tiefgang, das nur mit einem <<Schwert>> zu segeln ist
|
|
KAJÜTE
|
Gedeckter Wohnraum auf einem Schiff
|
|
KATAMARAN
|
Doppelrumpfschiff
|
|
KENTERN
|
Umkippen eines Schiffes infolge zu starker Neigung
|
|
KIEL
|
Verbindendes Rückgrat eines Schiffes zwischen Vor- und Achtersteven
|
|
KILLEN
|
Flattern eines Segels
|
|
KILOWATT (kW)
|
Leistungsangabe für Motor – 1 kW = 1,36 DIN-PS oder 1,49 SAE-PS
|
|
KLAMPE
|
Beschlag zum Festmachen von Tauwerk
|
|
KLARIEREN
|
Ordnung schaffen auf dem Schiff
|
|
KLINKER
|
Bauweise bei Holzschiffen
|
|
KLÜSE
|
öffnung auf Deck, in Bordwand oder Schanzkleid für Ketten, Trossen, Leinen (insbesondere für den Anker)
|
|
KNOTEN (kn)
|
Geschwindigkeitsbezeichnung für Schiffe – 1 kn = 1 Seemeile (1852 m) pro Stunde
|
|
KOJE
|
Bett auf einem Schiff
|
|
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
|
Eine schriftliche Erklärung des Herstellers oder seines in der Schweiz niedergelassenen Vertreters, aus der hervorgeht, dass das Sportboot oder das Bauteil, allenfalls auch der Motor, den grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäss EG-Richtlinie 94/25 entspricht und ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden ist. Motoren für den Antrieb von Vergnügungsschiffen und Sportbooten benötigen eine Konformitätserklärung auf der Grundlage der EG-Richtlinie 2003/44 zur Änderung der Richtlinie 94/25 EG
|
|
KRÖNGUNG
|
Seitliche Neigung eines Schiffes
|
|
KREUZEN
|
Auf Zickzackkurs am Wind segelnd gegen den Wind fahren
|
|
KURSSCHIFF
|
Ein Fahrgastschiff, das für einen Schiffsbetrieb des Bundes oder ein eidgenössisch konzessioniertes Schifffahrtsunternehmen verkehrt (BSV 2 Absatz a, Ziffer 7)
|
|
LÄNGE
|
Die Rumpflänge des Schiffskörpers (LH) einschliesslich aller struktureller oder integrierter Bestandteile. Zur Länge gehören alle Teile, die üblicherweise fest mit dem Schiff verbunden sind, auch wenn sie über das Heck hinausragen. Aussenbordmotoren, Z-Antriebe und Bauteile, die ohne Zerstörung oder ohne den Einsatz von Werkzeugen demontiert werden können, gehören nicht zur Länge. Bei Mehrrumpfschiffen entspricht die Länge der gemessenen Rumpflänge des längsten Einzelrumpfes. Bei Sportbooten wird die Rumpflänge LH gemäss der Norm SN EN ISO 8666 angegeben (BSV 2 Absatz b, Ziffer 2)
|
|
LATERALPLAN
|
Projektion des Unterwasserschiffes auf die Mittschiffsebene
|
|
LEE
|
Die vom Wind abgekehrte Seite
|
|
LEEBORD
|
Schiffsseite, auf welcher die Schoten geführt werden
|
|
LEEGIERIG
|
Eigenschaft des Schiffes vom Wind abzufallen
|
|
LEINE
|
Seil von mittlerer Stärke
|
|
LENZEN
|
Wasser aus dem Schiff nehmen/auspumpen
|
|
LICHTEN
|
Heben, Hieven (insbesondere des Ankers)
|
|
LIEK
|
Verstärkte Kante eines Segels
|
|
LOG
|
Messeinrichtung für die Schiffsgeschwindigkeit
|
|
LUKE
|
Verschliessbare öffnung im Deck
|
|
LUV
|
Dem Wind zugekehrte Seite
|
|
LUVGIERIG
|
Eigenschaft des Schiffes in den Wind zu drehen
|
|
MASTSPUR
|
Bauteil zum Einsetzen des Mastes mit Möglichkeit zum geringen Versetzen in Längsrichtung
|
|
MIETSCHIFF
|
Ein Schiff, das von seinem Eigentümer an Dritte auf Zeit und gegen Entgelt an Selbstfahrer überlassen wird (BSV 2 Absatz a, Ziffer 19)
|
|
MISSWEISUNG
|
Der örtlich verschiedene Winkel zwischen der geographischen und der erdmagnetischen Nordrichtung (Deklination)
|
|
MITTELLÄNGSEBENE
|
Eine Ebene, die senkrecht zur Wasseroberfläche steht und in der Schiffslängsachse verläuft
|
|
MITTSCHIFFS
|
Die Mitte des Schiffes in der Längsrichtung gesehen
|
|
MOLE
|
Steindamm zum Schutz eines Hafens oder einer Hafeneinfahrt gegen Brandung, Strömung und Versandung. Das freie Ende der Mole heisst Molenkopf und trägt im Allgemeinen ein Leuchtfeuer
|
|
MOTORSCHIFF
|
Ein Schiff mit mechanischem Antrieb (BSV 2 Absatz a, Ziffer 2)
|
|
NACHT
|
Der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang (BSV 2 Absatz b, Ziffer 5)
|
|
NAGELBANK
|
Vorrichtung zum Belegen der Falle
|
|
NAHEZUAUFSCHIESSER
|
Kurs <<hart am Wind>> mit gefierten Schoten
|
|
NAVIGATION
|
Verfahren zur Orts- und Kursbestimmungen von See- und Luftfahrzeugen
|
|
NENNLEISTUNG
|
Auf Normbedingungen bezogene Dauerleistung in Kilowatt (kW), abgenommen auf dem Prüfstand am Ende der Kurbelwelle, an einem anderen Bauteil oder bei Aussenbordmotoren an der Propellerwelle
|
|
NOCK
|
Das Ende des Gross- oder Spinnakerbaumes
|
|
ONBOARD-DIAGNOSE-II
|
Diagnosesystem mit einer Fehlerfunktionsanzeige sowie einer Diagnoseanschluss-Schnittstelle an Bord eines Schiffes gemäss der Richtlinie Nr. 70/220/EWGP
|
|
PADDELBOOT
|
Ein von einem oder mehreren Doppel- oder Stechpaddeln mit menschlicher Kraft angetriebenes Schiff. Als Paddelboote gelten insbesondere Kanus, Kajaks, Kanadier, Faltboote und dergleichen. Sie gelten im Sinne der BSV als eine Untergruppe der Ruderboote
|
|
PATENTREFF
|
Reffeinrichtung, bei der der Baum gedreht wird, so dass sich das Segel um den Baum aufrollt
|
|
PEILEN
|
Richtung zu einem Objekt festlegen
|
|
PERSENNING
|
Passend zugeschnittene Schiffsdecke
|
|
PINNE
|
Waagrechter Hebel zum Betätigen des Ruders (Steuer)
|
|
PLICHT (oder COCKPIT)
|
Geschützter, vertiefter Raum an Deck für die Mannschaft
|
|
POLLER
|
Festmachevorrichtung zum Belegen der Trossen an Bord oder an Land
|
|
PÜTTING
|
Beschlag, mit dem die Wanten am Schiffsrumpf befestigt sind
|
|
PÜTZ
|
Wassereimer
|
|
Q-WENDE
|
Wendemanöver als Ersatz für Halsemanöver
|
|
QUADRANT
|
Viertelkreis oder Sektor von 90°
|
|
QUERAB
|
Seitlich vom Schiff
|
|
RADAR
|
Navigationshilfe mittels elektromagnetischer Wellen (Radio detection and ranging) (BSV 133)
|
|
RAFT
|
Ein nicht motorisiertes, aufblasbares Schiff, das für den Einsatz auf Wildwasser bestimmt ist, und bei dem die Insassen in Regel auf den Längsschläuchen sitzen (BSV 2 Absatz a, Ziffer 12)
|
|
RAUM
|
Mit raumem Wind segelt ein Schiff, wenn es den Wind aus dem achterlichen Sektor erhält. Gilt auch als Zuruf für die Beanspruchung des Vortrittsrechtes unter Segelschiffen
|
|
REE
|
Kommando beim Wendemanöver
|
|
REFF
|
Verkleinerung des Segels durch Zusammenschnüren oder Einrollen
|
|
REITBALKEN (oder TRAVELLER)
|
Eine quer über das Cockpit bzw. die Plicht laufende Strebe
|
|
RELING
|
Geländer auf Schiff
|
|
RIGG
|
Takelage
|
|
RUDER
|
Einrichtung am Heck zum Steuern des Bootes
|
|
RUDERBOOT
|
Ein Schiff, das nur mittels Ruder, Tret- oder Handkurbel, Paddel oder auf ähnliche Weise mit menschlicher Kraft fortbewegt werden kann (BSV 2 Absatz a, Ziffer 11)
|
|
SALING
|
Beidseitig quer am Mast angebrachte Abstützung der Wanten
|
|
SCHÄKEL
|
Durch Schraube oder Steckbolzen verschliessbarer Metallbügel
|
|
SCHALE
|
Schiffskörper
|
|
SCHEUERLEISTE
|
Schutzleiste bzw. -wulst um Beschädigungen am Schiffsrumpf zu vermeiden
|
|
SCHIFF
|
Ein Wasserfahrzeug oder ein anderer zur Fortbewegung auf oder unter der Wasseroberfläche bestimmter Schwimmkörper oder ein schwimmendes Gerät (BSV 2 Absatz a, Ziffer 1)
|
|
SCHIFF MIT MASCHINENANTRIEB
|
Ein Schiff mit mechanischem Antrieb (Maschinenantrieb) (BSV 2 Absatz a, Ziffer 2)
|
|
SCHIFF ZU WOHNZWECKEN
|
Ein Schiff, das so eingerichtet und ausgerüstet ist, dass es zum Zweck des ständigen Wohnens an Bord benutzt werden kann, das bewohnt ist und länger als zwei zusammenhängende Kalendermonate an einer Stelle liegt oder in diesem Zeitintervall immer wieder an den gleichen Liegeplatz zurückkehrt (BSV 2 Absatz a, Ziffer 17)
|
|
SCHIFFSFÜHRER
|
Schiffsführer ist, wer an Bord eines Schiffes die tatsächliche Befehlsgewalt inne hat
|
|
SCHIFTEN
|
Wechseln, auf die andere Seite nehmen, z.B. auf Vorwindkurs werden die Segel von einer auf die andere Seite gebracht
|
|
SCHLAG
|
Die Strecke beim Kreuzen am Wind von einer Wende zur anderen
|
|
SCHLAUCHBOOT
|
Ein aus mehreren separaten Luftkammern mit oder ohne feste Bauteile bestehendes aufblasbares Schiff (BSV 2 Absatz a, Ziffer 13)
|
|
SCHLEPPVERBAND
|
Ein Verband, in dem nicht angetriebene Schiffe von mindestens einem Motorschiff geschleppt werden. Ein Verband, der ausschliesslich aus Vergnügungsschiffen, Sportbooten oder Vergnügungsschiffen und Sportbooten zusammengesetzt ist, gilt nicht als Schleppverband (BSV 2 Absatz a, Ziffer 3)
|
|
SCHLEUSEN
|
Einrichtung zum Überwinden verschiedener Wasserniveaus
|
|
SCHOT
|
Tau zum Verstellen des Segels, je nach Einfallswinkel des Windes
|
|
SCHOTHORN
|
Ecke des Segels, an der die Schot angreift
|
|
SCHRALEN
|
Häufige Richtungswechsel des Windes in kurzen Zeitabständen (ungÜnstig hin- und herdrehend)
|
|
SCHUBVERBAND
|
Ein Verband, in dem nicht angetriebene, starr untereinander verbundene Schiffe von mindestens einem Motorschiff geschoben werden (BSV 2 Absatz a, Ziffer 4)
|
|
SCHWERT
|
Absenkbare Platte bei den Jollen zur Verminderung der Abdrift
|
|
SCHWIMMENDES GERÄT
|
Ein Schwimmkörper mit Einrichtungen für Arbeiten auf dem Wasser, z.B. Bagger, Hebebock, Kran (BSV 2 Absatz a, Ziffer 5)
|
|
SCHWIMMKöRPER
|
Ein Gegenstand zur Markierung von gefährlichen Stellen, wie z. B. Verankerungen, Fischnetze usw.
|
|
SCHWOJEN
|
Schiff dreht sich um einen Anker, eine Boje usw. (durch Wind oder Strömung)
|
|
SEEMEILE (sm)
|
Entfernungsangabe auf See – 1 sm = 1852 m
|
|
SEGELBRETT
|
Ein Segelschiff mit geschlossenem Rumpf ohne Ruder und einem oder mehreren kippbaren und um 360° drehbaren Masten (BSV 2 Absatz a, Ziffer 10)
|
|
SEGELSCHIFF
|
Ein Schiff, das für die Fortbewegung mit Segeln versehen ist. Ein Segelschiff, das mit oder ohne gesetzte Segel unter Motor fährt, gilt im Sinne der Verkehrsvorschriften als Schiff mit Maschinenantrieb (BSV 2 Absatz a, Ziffer 9)
|
|
SLIPPEN
|
Ein- oder Auswassern eines Schiffes über eine Rampe
|
|
SPANT
|
Querrippe eines Schiffes
|
|
SPIEGEL
|
Abschlussplatte am Heck
|
|
SPIERE
|
Jedes zur Takelage gehörende Rundholz, wie z.B. Baum, Spinnakerbaum, Rahe, Gaffel usw. (ausser dem Mast)
|
|
SPIEREN
|
Zylinderförmiger Träger eines Gefahrensignals (Ziffer 901.1)
|
|
SPINNAKER
|
Leichtes, ballonartiges Vorsegel für Kurse mit achterlichem bis vor dem Wind
|
|
SPORTBOOT
|
Ein Schiff, das dem Geltungsbereich der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (EG-Richtlinie) untersteht (BSV 2 Absatz a, Ziffer 15)
|
|
SPRING
|
Ein von achtern nach vorn bzw. von vorn nach achtern verlaufender Festmacher (Achter- bzw. Vorspring)
|
|
SPRITZWASSER- UND WETTERDICHT
|
Bauteile, Vorrichtungen oder Bereiche eines Schiffes, die so eingerichtet sind, dass sie unter den üblicherweise vorkommenden Verhältnissen nur eine unbedeutende Menge Wasser durchlassen (BSV 2 Absatz 2, Ziffer 10)
|
|
STABILITÄT
|
Fähigkeit des Schiffes sich nach der Neigung wieder aufzurichten
|
|
STAG
|
Abstützung des Mastes in Längsrichtung
|
|
STANDER
|
Kleine Flagge auf dem Masttopp als Windrichtungsanzeiger
|
|
STECKEN
|
Ausgeben, auslassen, z.B. die Ankerkette oder -leine stecken beim Ankern
|
|
STEUERBORD
|
Rechte Seite des Schiffes
|
|
STEVEN
|
Verlängerung des Kiels nach oben und Begrenzung des Schiffes vorn und achtern
|
|
STILLLIEGENDES SCHIFF
|
Ein Schiff, das unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt, am Ufer festgemacht oder festgefahren ist (BSV2 Absatz b, Ziffer 4)
|
|
STRANDBOOT
|
Ein aus einer zusammenhängenden Luftkammer bestehendes Schlauch-, Vergnügungs- oder Badegerät, das aus einem trägerlosen, nicht verstärkten Werkstoff hergestellt ist. Luftmatratzen, Schwimmhilfen und dergleichen gelten als Strandboote (BSV 2 Absatz a, Ziffer 20)
|
|
STROM
|
Bordinstallationen und Landanschluss mit Starkstrom (Ziffer 414.3; BSV 125, 126)
|
|
STROPP
|
Kurzes, dickes Tau zum Festmachen des Fahrzeuges
|
|
TAG
|
Der Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang (BSV 2 Absatz b, Ziffer 7)
|
|
TAKELAGE
|
Sammelbegriff für die Einrichtungen um die Segel zu setzen, d.h. Mast, Grossbaum, Wanten usw.
|
|
TAKTLICHT
|
Ein Licht, das in einer bestimmten Abfolge von Blitzen pro Minute höchstens 20mal aufleuchtet (BSV 2 Absatz c, Ziffer 3)
|
|
TAU
|
Starkes Seil
|
|
TELLERWENDE
|
Schiff unter Segel zum Abstoppen auf engstem Raum in den Wind drehen (speziell für Bojenmanöver geeignet)
|
|
TIEFLADEWASSERLINIE
|
Grösste Eintauchtiefe bei maximal zulässiger Beladung
|
|
TOPP
|
Das obere Ende des Mastes
|
|
TRAPEZ
|
Vorrichtung auf Jollen, in dem sich der Vorschotmann nach Luv aussenbords lehnt, damit das Schiff möglichst aufrecht gesegelt werden kann
|
|
TREIBANKER
|
Fallschirm- oder trichterförmiger Stoffanker, der bei schwerem Wetter am Bug ausgebracht wird und das Schiff gegen das Abtreiben sichert
|
|
TREIBEN
|
Treibendes Schiff gleich fahrendes Schiff
|
|
TRIMARAN
|
Dreirumpfschiff
|
|
TRIMMEN
|
Alle Massnahmen, die ein Schiff schneller machen bzw. seine Schwimmlage verbessern, z.B. Kräfte am Segel oder Schiff ins Gleichgewicht bringen; dem Segel die richtige Form geben
|
|
TROSSE
|
Starkes und schweres Seil
|
|
TRYSEGEL
|
Kleines, starkes, dreieckiges Segel, das bei schwerem Wetter anstelle des Grosssegels gesetzt wird
|
|
UNTER SEGEL
|
Fortbewegung des Schiffes erfolgt ausschliesslich durch Windeskraft
|
|
UNTIEFE
|
Seichte Stelle im Wasser
|
|
VERDRÄNGUNG
|
Gewichtsangabe für ein Schiff, Gewicht des Schiffes = Gewicht des von ihm verdrängten Wassers
|
|
VERGNÜGUNGSSCHIFF
|
Ein Schiff, das zu Sport und Erholung verwendet wird und nicht ein Sportboot ist (BSV 2 Absatz a, Ziffer 14)
|
|
VERHOLEN
|
Schiff von Hand oder mit Leinen im Hafen von einem Standort zu einem andern verschieben
|
|
VERKLICKER
|
Windrichtungsanzeiger auf dem Masttopp
|
|
VORLEINE
|
Vom Vorschiff schräg nach vorn führende Leine zum Festmachen des Schiffes
|
|
VORSCHIFF
|
Vorderer Teil eines Schiffes
|
|
VORSEGEL
|
Die Stagsegel vor dem vordersten Mast
|
|
VORSTAG
|
Abstützung des Mastes in Schiffslängsrichtung nach vorn
|
|
WANT
|
Abstützung des Mastes in der Querschiffsrichtung; z.B. Topp-, Ober- oder Unterwant
|
|
WASCHBORD
|
Auf den Schiffsrand gesetzte Planke zur Erhöhung des Freibordes
|
|
WASSERDICHT
|
Bauteile, Vorrichtungen oder Bereiche eines Schiffes, die so eingerichtet sind, dass das Durchdringen von Wasser verhindert wird (BSV 2 Absatz 2, Ziffer 9)
|
|
WASSERMOTORRAD
|
Ein Schiff mit weniger als 4 m Länge, das mit Strahlpumpenantrieb als Hauptantriebsquelle ausgerüstet ist und das von einer oder mehreren auf dem Rumpf sitzenden, stehenden oder knienden Personen gefahren wird. Andere Begriffe mit gleicher Bedeutung: Aqua-Scooter oder Jet-Bike (BSV 2 Absatz a, Ziffer 18)
|
|
WENDEN
|
Den Kurs eines Segelschiffes ändern, wobei der Bug durch den Wind geht
|
|
WIMPEL
|
Schmale, lange, spitz zulaufende Flagge
|
|
WINSCH
|
Winde zum Dichtholen der Schoten oder Falle
|
|
YACHT
|
Segelschiff mit Kiel und Ballast oder grösseres, meist luxuriöses Vergnügungsschiff
|
|
ZU BERG
|
Die Richtung zur <<Quelle>> (BSV 61)
|
|
ZU TAL
|
Die Richtung zum <<Meer>> (BSV 61)
|