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25 Cards in this Set

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Ws ist eine Zession?
Das ist eine Abtretung einer Forderung an einen neuen Gläubiger
Nenne zwei Beispiele für eine Zession
Abtretung einer Kundenforderung an eine Bank
Abtetung von Guthaben -neben Schulden- bei einer Geschäftsübernahme mit Aktiven und Passiven
Leistungskondiktion
- Leistung ohne jeglichen Grund
- Leistung aus einem nicht verwirklichten Grund
- Leistung aus einem nachträglich weggefallenen Grund
Eingriffskondiktion
der Entreicherte verlangt die Herausgabe einer Bereicherung, die der Bereicherte durch sein eigenes Verhalten verursacht hat.
Unterbruch des adäquaten Kausalzusammenhanges
Wenn ein adäquater Kausalzusammenhang durch hinzutretende weitere Ursachen unterbrochen werden kann, so dass die ursprüngliche adäquate Ursache nicht mehr zu einer Haftung führt.
Die Willenserklärung
besteht aus 2 Komponenten:
- dem inneren Willen
- und dem äusserlich erkennbaren Erklärungstatbestand
Konkrete Schadensberedchnung
Schaden wird nach der Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem tatsächlich getätigten Deckungsgeschäft berechnet
Bsp: Käufer nimmt die Ware nicht ab und veräussert diese an eine andere Person, jedoch zu einem tieferen Preis = entspricht der Differenztheorie
Grundsätzlich sind 2 Wege denkbar, wie Schadenersatz geleistet werden kann: Naturalrestitution und Geldersatz
Naturalrestitution: Schuldner selbst stellt den Zustand her, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre
Geldersatz: Schuldner leistet Geldbetrag, der für die Herstellung dieses Zustandes erforderlich ist
Verschuldensprinzip
Der Schadenersatz ist grundsätzlich nur dann geschuldet, wenn eine Ursache kausal zum Schadenereignis ist und wenn dem Handelnden auch ein persönlicher Vorwurf gemacht werden kann.
Haftungsvoraussetzung
Verschulden ist Voraussetzung, damit ein Schadenersatzanspruch überhaubt entsteht.
Eventualvorsatz
Wer den Erfolg zwar nicht will, aber billigend in Kauf nimmt, handelt eventualvorsätzlich.
Fahrlässigkeit
bedeutet das Ausserachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Zur F gehört auch der Vorwurf der Vermeidbarkeit.
Beweislastumkehr im Vertragsrecht (Exkulpationsbeweis)
Nicht die Gläubigerin hat das Verschulden des Schuldners zu beweisen, sondern dieser muss sich entlasten, indem er darlegt, dass ihn im Hinblick auf die Vertragsverletzung kein Verschulden trifft. (Beweisumkehr gilt auch für die Schadenersatzhaftung des Werkunternehmers nach Art. 368 Abs. 1)
Haftung ohne Verschulden
Vertragliche Haftung
1) Bei Vereinbarung 111
2) Schuldner in Verzug
3) Pächter nach Inventar 299b
4) Gastwirt/Stallwirt 487, 490
5) Haftung für Hilfspersonen Art. 101 Abs. 1
Haftung ohne Verschulden
bei Hilfspersonen Art. 101 Abs. 1
Dem Schuldner wird das Verhalten einer Hilfsperson nur dann zugerechnet, wenn ihm, hätte er selbst gehandelt, ein solches Verhalten auch zum Verschulden geführt hätte.
Haftung für Hilfspersonen
Subordinationsverhältnis
Ein Subordinationsverhältnis liegt regelmässig vor zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese sind der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Geschäftsherrn unterstellt.
Sorgfaltsbeweis des GH bei Art. 55 Abs. 1
1) Sorgrfalt in der Auswahl der HP
2) Sorgfalt in der Instruktion
3) Sorgfalt in der Überwachung
Negatives Interesse
Das n.I. ist prinzipiell geschuldet, wenn das Vertrauen einer Partei in die Bestandeskraft eines Vertrages enttäuscht wird. Das Gesetz spricht insoweit vom Ersatz der aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens (Art. 26 Abs. 1. Ist das negative Interesse geschuldet, so muss die Geschädigte so gestellt werden, als hätte sie von dem ungültigen Geschäft nie etwas gehört.
Deliktsrecht (ausservertragliches Haftpflichtrecht)
regelt den Schadensausgleich in Fällen, in denen zwischen dem Schädiger und der Geschädigten vor dem schädigenden Ereignis nicht notwendigerweise Rechtsbeziehungen bestehen müssen?
Anspruchskonkurrenz
Verhalten verwirklicht den Tatbesand mehrerer verschiedener Anspruchsgrundlagen. So stellt eine vertragliche Leistungsstörung oft auch ein Delikt dar. Ein ärztlicher Kunstfehler kann sowohl eine Schlechterfüllung des Behandlungsvertrages sein, als auch eine unerlaubte Handlung (Körperverletzung Art. 41 Abs. 1)
Funktion des ausservertraglichen Haftpflichtrechts
wurde und wird auch heute noch von der herrschenden Lehre überwiegend der Schadensausgleich angesehen
Arten von ausservertraglicher Haftung
1) Verschuldenshaftung (Schadenersatz wird nur in Fällen geschuldet, in denen de Schädiger vorsätzlich oder fahrlässig handelt.
2) Kausalhaftungen
Im Unterschied zur Verschuldenshaftung fehlt es bei den Kausalhaftungen an einem expliziten Verschuldenserfordernis
Unterschieden wird die einfach Kausalhaftung und die Gefährdungshaftung
Voraussetzungen für die Verschuldenshaftung Art. 41 Abs. 1
1) Schaden
2) Widerrechtlichkeit
3) Kausalität
4) Verschulden
Deliktische Generalklausel Art. 41 Abs. 1
Mit Art. 41 Abs. 1 hat sich der schweizerische Gesetzgeber für eine deliktische Generalklausel entschieden, die die Aufgabe, im Einzelfall durch Auslegung und Eingrenzung über die Haftung zu entscheiden, den Gerichten überlässt
Widerrechtlichkeit im Art. 41 Abs. 1
Der Begriff der Widerrechtlichkeit (Rechtswidrigkeit) hat die Funktion, zum Schadenersatz verpflichtendes Unrecht vofn hinzutretenden Nachteilen zu unterscheiden. Widerrechtlich ist eine Schadenszufügung danach, wenn sie gegen eine allgemeine gesetzliche Pflicht verstösst, indem entweder ein ein absolutes Recht des Geschädigten beeinträchtigt oder eine reine Vermögensschädigung durch Verstoss gegen eine einschlägige Schutznorm bewirkt wird.