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25 Cards in this Set
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Mittelalterliche Rechtswissenschaft: 1088 Bologna
Gründung einer Beamtenschule |
= Keimzelle der ersten europäischen Universität als Juristenschule
->Lange Zeit einziger Ort an dem Recht studiert wurde |
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MA Rechtswissenschaft: Die Glossatoren (12./13. Jh.)
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- Wiederentdeckung des Corpus Iuris Civilis (CIC)
- Entstehung der Rechtsschule - Arbeitsweise - Funktion des römischen Rechts |
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Entstehung der Rechtsschule
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- Irnerius (um 1120)
= Verfasser der ersten Glosse, kaiserlicher Berater und Richter - Quatuor doctores: Bulgarus, Martinus, Hugo und Jacobus = Kronjuristen Barbarossas - Accursius (um 1185-1263): Glossa ordinaria |
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Arbeitsweise
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- Lektüre der Digesten -> Vorlesung
- Auslegung -> Glosse = laufende, den Text des CIC exegetische interpretierende Anmerkungen - Disputation -> Streitgespräche - Scholastische Methode |
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Scholastische Methode
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- Ausgangspunkt: absolute Autorität bestimmter Texte
- Aufgabe: Harmonisierung, Lückenfüllung durch dialektische Operationen - Rationalismus - Logik und Topik - Textbezogenheit -> CIC als heilig -> interpretatio |
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Funktion des römischen Rechts
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- Ratio scripta = geschriebene Vernunft -> Autorität
- Legitimitätsgrundlage der Rechtswissenschaft •Recht kann nicht neu geschaffen werden •Legitimation durch das Alter - Subsidiarität gegenüber Partikularrecht •CIC als Instrument zur Überprüfung des geltenden Rechts •Partikularrecht geht als spezielles Recht vor, ist aber eng auszulegen •Römisches Recht hat subsidiäre Geltung, aber Beweisvorzug im Prozess - Instrument kaiserlicher Herrschaftslegitimation •Betonung der Kontinuität zum römischen Weltreich •Römisches Recht = gemeines Recht = kaiserliches Recht |
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MA Rechtswissenschaft: Weiterentwicklung
= Kommentatoren / Konsiliatoren (14. – 15. Jh.) |
- Vermehrte Praxiszuwendung: Verfassung von Rechtsgutachten (Consilia)
- Systematisierung der gesamten Rechtsmasse: Kommentare - Allm. Lösung von der Autorität des Textes •Ermittlung der ratio legis •Autoritätsargument verlagert sich auf die herrschende Meinung •Bartolus und Baldus: zentrale Figuren |
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MA Rechtswissenschaft: Rezeption (MA-FrüheNZ)
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- Europäischer Assimilationsprozess auf den Grundlagen der am röm. Recht orientierten Rechtswissenschaft und der Ausbildung eines Berufsstandes
- Verwissenschaftlichung und Professionalisierung - Einheitliche europ. Rechtswissenschaft, basiert auf dem römischen Recht - Ius commune = autoritativer Text des röm.-kan. Rechts und dessen rechtswissenschaftliche Verarbeitung - Vollrezeption nördlich der Alpen seit 1450 •Voraussetzung: Universitätsgründungen •Stadt- und Landrechtsreformationen •Reichskammergericht - Entstehung des Juristenstandes •Von der sozialen Herkunft unabhängiger Berufsstand •Studium des gelehrten Rechts als gemeinsame Grundlage •Ausbreitung und Ausfächerung der juristischen Tätigkeitsfelder (Klerikerjuristen, Advokatur,…) |
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Humanismus und Rechtswissenschaft: Humanismus und Renaissance
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- Geistige Autonomie des Individuums gegenüber Autoritäten
- Zuwendung zur griechisch-römischen Kultur - Betonung weltlicher Bildung - Ad fontes = Rückgriff auf die reinen Quellen der Antike - Vernunftgebrauch statt Autoritätenkult |
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Humanismus und RW: Kritik an der MA Rechtswissenschaft (=mos italicus) und Entwicklung des mos gallicus = elegante Jurisprudenz
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- Unbefangener Umgang mit den Autoritäten
- Historisch-philologische Methode zur konkreten Erschliessung der Rechtsquellen = CIC als Verunstaltung eines klassischen röm. Rechts durch Interpolationen - Programm: Römisches Recht und Vernunft |
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Humanismus und RW: Usus modernus pandectarum (17. – 18. Jh.)
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- Hinwendung zur forensischen Praxis
- Nationale Rechtsgeschichte - Wissenschaftliche Bearbeitung der Rechtsprechung - Verschmelzung des Ius commune mit dem heimischen Recht |
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Die Frage der Wissenschaftlichkeit moderner Jurisprudenz: Historische Rechtsschule
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- 1814: Kodifikationsstreit Thibaut/ Savigny
- Geistige Wurzeln Savignys - Neue Rechtswissenschaft nach Savigny - Erneuerung der juristischen Ausbildung |
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Kodifikationsstreit
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- Thibaut
= gesamtdeutsche Kodifikation als Mittel der nationalen Einigung -> Vernunftrecht - Savigny = Ablehnung der Kodifikation als Produkt eines abstrakt-doktrinären Rationalismus -> organische Entwicklung -> Geschichtlichkeit |
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Geistige Wurzeln Savignys
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- Romantik: elementare und irrationale Kräfte des menschlichen Lebens (Volkstum,…)
- Historismus: geschichtliche Bedingtheit menschlicher Kultur - Herders Kulturphilosophie: gesamter Kulturbesitz eines Volkes, einer Nation ist Produkt des Volksgeists - Biologie: organisches Strukturprinzip - Liberalismus: Autonomie des Individuums (Kant) - Restauration: Ablehnung revolutionärer politischer Veränderungen, Vorrang des historisch gewachsenen Rechts |
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Neue Rechtswissenschaft nach Savigny
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- Diskreditierung der ahistorischen Erzeugnisse des Vernunftrechts
- Diskreditierung der gemeinrechtlichen Phase - Volksgeist = nationale Kulturtradition -> Recht erwächst organisch aus dem Volksgeist - Im Laufe der hist. Entw. Ausdifferenzierung des Juristenstandes und der RW - Doppeltes Leben des Rechts: Teil des Volkslebens und besondere Wissenschaft - Jurist als gesellschaftspolit. Schaltstelle: Transformation des Volksrechts in gelehrtes Recht als unabdingtbar für weitere Evolution - Programm der hist. Rechtsschule = Erschliessung der geschichtlichen Dimension des Rechts und methodische Organisierung des jur. Stoffes zu einer erneuerten RW - Neue RW muss historisch und systematisch sein - Suche nach leitenden Grundsätzen •Innere Zusammenhänge aller jur. Begriffe erkennen •Schaffung einer formalen Einheit und Ordnung des hist. gewachsenen Rechts - Anknüpfungspunkt ist das antike römische Recht |
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Erneuerung der juristischen Ausbildung (röm. Recht und röm. Juristen)
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- Innere Logik
- Klare Begrifflichkeit - Hochstehende Argumentationskunst und vollkommene Rechtstechnik |
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Die Frage der Wissenschaftlichkeit moderner Jurisprudenz: Die Nachfolger Savignys
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- Romanisten / Germanisten
- Pandektistik - Kritik an der Pandektistik - Antipositivistische Diskussionen |
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Romanisten / Germanisten
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- Zunächst quellenorientierte Aufteilung im Rahmen der Historischen Rechtsschule
= Savigny: Romanistik Eichhorn: Germanistik - Zunehmende ideologische Kontroverse durch Orientierung der Germanisten auf nationalistische Positionen - Spaltung um 1840: Rezeption als nationales Unglück |
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Pandektistik
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- Orientierung auf den systematischen Aspekt der Lehren Savignys
- Pandektenwissenschaft oder Pandektistik = am römischen Recht, insb. den Pandekten/ Digesten orientierten Zivilrechtsdogmatik - Entwicklung einer formal-begrifflichen, systematisch-konstruktiven Methode - Ausschaltung der rechtshist. Dimension - Wiederanknüpfung an vernunftrechtl. Begriffspyramiden - Festhalten an frühliberale/kapitalistische Grundsätze - Isolierung der RW von den gesellschaftspolitischen Perspektiven |
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Kritik an der Pandektistik
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- Kirchmann
- R. v. Jhering |
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Kirchmann (1848)
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- Ausgangspunkt: Orientierung der Naturwissenschaften auf die Entdeckung von Gesetzmässigkeiten <-> Verlust von Gesetzmässigkeit im Recht
- Ende des Naturrechts <-> Positivierung des Rechts - Recht und Politik: Unterwerfung der RW unter den Zufällen und Launen der Politik - RW vs. lebendes Recht |
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Jhering (1818-1892)
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- 1. Phase: naturhistorische Methode -> Vertreter radikaler Begriffsjurisprudenz
- 1859, Umschwung: von Begriffsjurisprudenz zu Interessensjurisprudenz - Ausgangspunkt: neue Evolutionstheorie des Rechts - Ablehnung der organisch/harmonischen Evolutionsvorstellungen der Hist. Rechtsschule - Recht als Produkt von Kampf -> Recht und Macht - Ablehnung von Naturrecht und Gesetzespositivismus - Kritik an Unfehlbarkeitsglaube der pandektistischen Methode - Leben als Ursprung und Ziel des Rechts - Kampfansage an den Gesetzespositivismus - Zentrale Funktion von Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte für die Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz - Dogmatik muss das Recht in stetiger Wechselbeziehung von Theorie und Praxis pflegen - Recht ist Ergebnis eines Kampfes von Interessengegensätzen - Es geht aber nicht nur um einen reinen Überlebenskampf i.S. des Sozialdarwinismus - Kampf ist vielmehr komplementär zum Rechtsfrieden und zielt auf Gerechtigkeit -> moralischer Rechtsbegriff - Bedeutung des Rechtsgefühls als Orientierungsinstrument für den Rechtsanwender |
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Antipositivistische Diskussionen (Ende 19. – 20 Jh.)
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- Frankreich: François Gény, 1899
- Freirechtsschule - Zweck- und Interessensjurisprudenz - Legal Realism (USA) |
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Freirechtsschule
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- Radikale Ablehnung des Gesetzespositivismus
- Betonung freier richterlicher Rechtsfindung -> Richterkönig und Rechtsgefühl - Sozialgestaltende Rechtsfindung unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsprogramms |
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Zweck- und Interessensjurisprudenz (Heck, 1914)
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- Betonung der Lückenhaftigkeit der Kodifikation
- Systemkonforme Weiterentwicklung des pos. Rechts durch Richter -> denkender Gehorsam - Rechtsnorm als bewertende Entscheidung von Interessenskonflikten - Rechtsfindung als Rechtszweckbetrachtung bei Gebot der Gesetzestreue - Weiterentwicklung zur Wertungsjurisprudenz (nach 1945) |