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Mittelalterliches Herrschaftsverständnis: Die Kirche im Mittelalter
- Zusammenbruch der Antike
- Kirche als stärkste Organisation mit universeller Rechtsordnung
- Nach 1200: Verfestigung gegenüber inneren Häresie und äusseren (weltl. Macht) Bedrohungen
- Scholastik (T. von Aquin, 1224-1274)
•Einfluss griechisch-arabischer Wissenschaften
•Theologie/Philosophie
MA Herrschaftsverständnis: Das kanonische Recht
- Ziel: Seelenheil
- Naturrecht: Normtrias
- Zentralität der Billigkeit
- 12 Jh.: Schaffung einer dem römischen Recht vergleichbare Rechtsordnung
•1140 Decretum Gratiani
•Päpstliche Dekretalen (1234-1917)
- Ius canonicum als eigenes Rechtssystem
- Rechtskirche: von der Seelsorge zur Jurisdiktion
MA Herrschaftsverständnis: Kaiser und Papst
- Imperium und sacerdotium im MA
- Imperium Romanum
- Imperium Mundi
- Beziehungen zwischen Imperium und Sacerdotium
Imperium Romanum
- Lehre der 4 Weltreiche: Einordnung des Imperiums in den christlichen Heilsplan
- Translationstheorie
- Römische Kontinuität (Kaiserrecht = römisches Recht)
Imperium Mundi
Kaiser als Weltherrscher
Beziehungen zwischen Imperium und Sacerdotium
- Modell Byzanz: Cäseropapismus
- Ottonisch-salische Reichskirche (919-1125): engste Verbindung Kaiser-Papst
- Investiturstreit
- Theorie der päpstlichen Suprematie
- Theorie der Gleichordnung
- Theorie der kaiserlichen Suprematie: Marsilius von Padua
- Das Problem der Kaiserwahl
- Das Problem der Papstwahl
Investiturstreit
- Clunyazensische Reformen (um 1000)
- Frage der Suprematie
- Gregor VII, Dictatus Papae (1075)
- Canossa (1077)
- Wormser Konkordat (1122)
Theorie der päpstlichen Suprematie
- Gregor VII
- Zwei-Schwerter-Lehre
- Bonifaz VIII: Bulle Unam Sanctam (1302)
Theorie der Gleichordnung
Kaiser und Papst sind gleichgestellt; jeder hat ein Schwert
Das Problem der Kaiserwahl
- Licet iuris (1338)
- Goldene Bulle (1356)
- Königswahl durch die 7 Kurfürsten
Das Problem der Papstwahl
- Konklave
- Konziliarismus (15 Jh.)
MA Herrschaftsverständnis: Resultat = Säkularisierung und Machtbegrenzung
- Scheitern des theokratischen Anspruchs
- Kein Cäseropapismus
- Kirche als Modell für den Staat
- Recht als fundierendes Element
- Reformation = Auflösung der relig.-polit. Einheit
- 16. Jh: Profanisierung der Staatsidee
- Glaubensspaltung und allm. Beseitigung der krichl. Herrschaftskonkurrenz
Freiheiten im MA
- Ausgangspunkt: Stadtgründung und Privileg
- Das Beispiel Bern
- Stadtfreiheit als persönliche Freiheit der Bürger
- Stadtgemeinde als Schwurgemeinschaft -> Bürgereid
- Selbstbestimmung
- Stadtrecht: innerstädtische Rechtsordnung
Das Beispiel Bern
- Zähringer Städtegründungen (ab 1120)
- Urspr. Dynastenstadt (Zähringer)
- Aussterben der Zähringer (1218): unmittelbare Herrschaft des Königs Friedrich II
- Übergang zur Reichsunmittelbarkeit
- Verleihung von Marktrecht, Münzrecht, Zollvorrechte
Stadtfreiheit als persönliche Freiheit des Bürgers
- Keine Leibgehörigkeit
- Bezahlung eines Grundzinses
- Stadtluft macht frei: Landflucht
- Interne städtische Sozialschichtung
Machtbegründung und Machtbegrenzung in der Neuzeit: Modernes Staatsverständnis
= Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt (transpersonaler Staatsbegriff)
- Jean Bodin (1530-1596): Zentralbegriff des Staatsverständnisses ist die (innere) Souveränität
•Höchste Befehlsgewalt = irdische soziale Machtbefugnis, deren Träger der Herrscher ist
•Gesetzgebungsmacht als Kern der Herrschaft
•Herrscher ist princeps legibus solutus, aber nicht iure solutus: Begrenzung durch göttliches Recht und Naturrecht
•Befehl und Gehorsam: Herrscher und Untertanen
•Staatsaufgabe ist die Verwirklichung des Gemeinwohls
Macht in der Neuzeit: Begriffsgeschichte
- Lat. Status = Zustand, Beschreibung der Verfassungsform
- Machiavelli (1532) = stato als Sammelbegriff der vielfältigen monarchischen und republikanischen Formationen
Macht in der Neuzeit: Profanisierung der Staatsidee und Sakralisierung staatl. Herrschaft
- Glaubensspaltung
- Profanisierung geht einher mit Sakralisierung der staatl. Herrschaft
Glaubensspaltung
- Schaffung der Landeskirchen
- Säkularisierung des Kirchengutes
- Augsburger Religionsfrieden (1555) = cujus regio ejus religio
Profanisierung geht einher mit Sakralisierung der staatl. Herrschaft
- Zentralität des politischen Eides: Amtseide, Konfessionseide,…
- Landesherrliche Sorge um das Seelenheil der Untertanen
Macht in der Neuzeit: Etappen der Entstehung des modernen Staates
- 13.-14. Jh: erste Ansätze der Territorialisierung
- 15.-16- Jh.: Ständestaat
- 17.-18. Jh.: Absolutismus
- Daneben Weiterbestehen vormoderner Organisationsformen und eigenständiger lokaler Gewalten
- 19. Jh.: hochmoderner Verfassungsstaat
Macht in der Neuzeit: Profanisiertes Naturrecht und Staatslehren
- Spanische Spätscholastik des 16. Jh.
- Vernunftrecht
- Vernunftrecht und Staatslehre
Spanische Spätscholastik (16. Jh.)
- Suche nach einer neuen sittlichen Weltordnung
- Weltrechtgemeinschaft mit gemeinsamen natürlichen Ordnungssystem
- Begründung des Völkerrechts
Vernunftrecht
- Rechtssystem ausschliesslich auf durch Vernunft erkannte und mittels logisch-mathem. Deduktion entwickelter Prinzipien basierend = mos geometricus
- Endgültige Ablösung von der Theologie
- Verdrängung des römischen Rechts, da Naturrecht
- Vernunftrecht erhebt den Anspruch, universal, säkular, autonom und rational zu sein
Vernunftrecht und Staatslehre
- Jean Bodin (1576)
- Johannes Althusius (1557-1638)
- Hugo Grotius (1625)
- Hobbes (Leviathan, 1651)
- Deutsche Staatstheorie
- John Locke (1690)
- Montesquieu (1748)
Althusius
- Vereinigung von unten nach oben: Staat als umfassendste politische Lebensgemeinschaft aus den verschiedenen Gemeinschaftsformen
- Selbst- und Mitbestimmung der Körperschaften: Subsidiaritätsprinzip
- Vorläufer föderales Staatsvorstellungen
Grotius
Betonung der NR-Bindung der Herrschaft
Hobbes
- Naturzustand als existenzvernichtender Konflikt
- Herrscher erhält durch Gesellschaftsvertrag unbegrenzte Macht -> bedingungslose Unterwerfung
- Keine Bindung des Herrschers an NR, sondern nur an das eigenen Gewissen
- Gesetzgebung als zentrales Instrument zur Realisierung des Staatszweckes
Deutsche Staatstheorie
Lehre von der doppelten Souveränität zwischen Reich/Kaiser und Territorien/Fürsten
Locke
- Positives Menschenbild: Streben nach Glück und Nutzen
- Konstituierung des Staates führt nicht zur vollständigen Aufhebung der natürlichen Rechte des Individuums
- Staat dient der besseren Wahrung der subjektiven Rechte
Montesquieu
- Relatives Naturrecht: Verschiedenheit der Gesetze als Gesetzmässigkeit
- Im wilden Zustand ist Frieden, Gewalt erst im gesellschaftlichen Zustand
- Mässigung staatlicher Gewalt <-> Absolutismus
- Gewaltenteilung ≠ Gewaltentrennung
- Gegenseitige Hemmung der Gewalten
- Mischverfassung
Privatrecht und öffentliches Recht
- Politisch-ideologische Grundlagen des Liberalismus
- Privatrecht und Industrialisierung
- Kritik am Liberalismus
Politisch-ideologische Grundlagen des Liberalismus
- Gegen Gemeinwohl- und Erziehungsdenken des Absolutismus
- Forderung nach Freiheit und Gleichheit (Kant)
- Minimierung der Staatsgewalt
- Freiheit des Individuums und ökonomische Selbstentfaltung (Adam Smith)
- Bürgerliche Eigentumstheorie: Subjektives Recht als eine der Person zustehende absolute Macht
- Deregulierung der absolutistischen Wirtschaftsstruktur
Privatrecht und Industrialisierung
- Zusammenbruch des patriarchalen sozialen Sicherheitssystems
- Umschichtung der Gesellschaft in Eigentümer und lohnabhängige Arbeiter
- Realität: System der sozialen Ungleichheit
Kritik am Liberalismus
- Gierke: Relativierung des liberalen Eigentumsbegriffs
- Kommunismus
- Sozialismus
Gierke
- Ausgangspunkt: Soziale Frage
- Gemässigte Bejahung des Individualeigentums
- Keine unbeschränkte Verfügungsmacht
- Sozialpflichtigkeit des Eigentums
- Genossenschaft und Selbsthilfe
Kommunismus
- Karl Marx und Friedrich Engels (1848): materialistische Theorie des Kommunismus
- Ausgangspunkt: Pauperismus, Massenarmut, Industrieproletariat
- Ursache: Ausbeutung der Abreiter durch die Unternehmer
- Lösung: Kein Privateigentum an Produktionsmitteln
- Weg: Revolution
- Oktober 1917: Oktoberrevolution in Russland -> sowjetischer Kommunismus, Kollektivismus, Planwirtschaft
Sozialismus
- Gewerkschaftsbewegungen
- Sozialdemokratie
Wirtschaftssteuerung im Totalitarismus: Christlicher Solidarismus -> Korporativismus
- Gegen kapitalistischen Liberalismus und gegen materialistischen Sozialismus
- Nächstenliebe und Solidarität
- Freiheit, Vernunft und Selbstverantwortung
- Solidarität der Berufsgenossen
- Gemeinverträgliche Nutzung des Privateigentums
- Staatliche Regelung der wirtschaftlichen Prozesse
Wirtschaftssteuerung im Totalitarismus: Faschismus und Corporativismo
- Faschismus seit 1922 an der Macht: Diktaturmodell für Europa
- Faschistische Gewerkschaftspolitit: Repression und Sozialkontrolle -> autoritäre Phase
- Corporativismo = besondere Ausprägung der ständisch-korporativen Idee im faschistischen Italien
- Gesamturteil
Faschistische Gewerkschaftspolitik: Repression und Sozialkontrolle -> autoritäre Phase
- Zerstörung der vorbestehenden Gewerkschaftsstrukturen
- Ausschaltung der Gewerkschaftsfreiheit
- Monopolisierung der Arbeitnehmervertretung durch faschistische Berufsverbände
- Disziplinierung der Arbeitskonflikte
•Verbot von Streik und Aussperrung
•Errichtung der Arbeitsgerichte
- Korporationsministerium
Corporativismo
- Ziel: Wirtschaftslenkung
- Programm: Carta del Lavoro, 1927
•Primat des Politischen -> totalitär
•Eingriff auf das Umfeld der Wirtschaft
•Unterstellung aller Interessen unter das „interesse superiore della nazione“
•Direkter staatlicher Eingriff in die Produktion als Ausnahme
- Aufbau des Stato corporativo
•Korporationsministerium
•Consiglio nazionale delle Corporazioni
•Corporazioni (seit 1934) als staatliche Organe
- Zerstörung des parlamentarischen Systems (1939)
Gesamturteil
- Ausschaltung der Macht der Gewerkschaften
- Stato corporativo war lediglich eine aufgeblähte Bürokratie
- Steckengebliebene Diktatur auf dem Weg zum Totalitarismus
- Garantie von Vertragsfreiheit und Privateigentum
- Praktizierte Wirtschaftspolitik auf der Basis des Dirigismus