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43 Cards in this Set
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Mittelalterliches Herrschaftsverständnis: Die Kirche im Mittelalter
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- Zusammenbruch der Antike
- Kirche als stärkste Organisation mit universeller Rechtsordnung - Nach 1200: Verfestigung gegenüber inneren Häresie und äusseren (weltl. Macht) Bedrohungen - Scholastik (T. von Aquin, 1224-1274) •Einfluss griechisch-arabischer Wissenschaften •Theologie/Philosophie |
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MA Herrschaftsverständnis: Das kanonische Recht
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- Ziel: Seelenheil
- Naturrecht: Normtrias - Zentralität der Billigkeit - 12 Jh.: Schaffung einer dem römischen Recht vergleichbare Rechtsordnung •1140 Decretum Gratiani •Päpstliche Dekretalen (1234-1917) - Ius canonicum als eigenes Rechtssystem - Rechtskirche: von der Seelsorge zur Jurisdiktion |
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MA Herrschaftsverständnis: Kaiser und Papst
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- Imperium und sacerdotium im MA
- Imperium Romanum - Imperium Mundi - Beziehungen zwischen Imperium und Sacerdotium |
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Imperium Romanum
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- Lehre der 4 Weltreiche: Einordnung des Imperiums in den christlichen Heilsplan
- Translationstheorie - Römische Kontinuität (Kaiserrecht = römisches Recht) |
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Imperium Mundi
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Kaiser als Weltherrscher
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Beziehungen zwischen Imperium und Sacerdotium
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- Modell Byzanz: Cäseropapismus
- Ottonisch-salische Reichskirche (919-1125): engste Verbindung Kaiser-Papst - Investiturstreit - Theorie der päpstlichen Suprematie - Theorie der Gleichordnung - Theorie der kaiserlichen Suprematie: Marsilius von Padua - Das Problem der Kaiserwahl - Das Problem der Papstwahl |
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Investiturstreit
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- Clunyazensische Reformen (um 1000)
- Frage der Suprematie - Gregor VII, Dictatus Papae (1075) - Canossa (1077) - Wormser Konkordat (1122) |
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Theorie der päpstlichen Suprematie
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- Gregor VII
- Zwei-Schwerter-Lehre - Bonifaz VIII: Bulle Unam Sanctam (1302) |
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Theorie der Gleichordnung
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Kaiser und Papst sind gleichgestellt; jeder hat ein Schwert
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Das Problem der Kaiserwahl
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- Licet iuris (1338)
- Goldene Bulle (1356) - Königswahl durch die 7 Kurfürsten |
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Das Problem der Papstwahl
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- Konklave
- Konziliarismus (15 Jh.) |
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MA Herrschaftsverständnis: Resultat = Säkularisierung und Machtbegrenzung
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- Scheitern des theokratischen Anspruchs
- Kein Cäseropapismus - Kirche als Modell für den Staat - Recht als fundierendes Element - Reformation = Auflösung der relig.-polit. Einheit - 16. Jh: Profanisierung der Staatsidee - Glaubensspaltung und allm. Beseitigung der krichl. Herrschaftskonkurrenz |
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Freiheiten im MA
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- Ausgangspunkt: Stadtgründung und Privileg
- Das Beispiel Bern - Stadtfreiheit als persönliche Freiheit der Bürger - Stadtgemeinde als Schwurgemeinschaft -> Bürgereid - Selbstbestimmung - Stadtrecht: innerstädtische Rechtsordnung |
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Das Beispiel Bern
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- Zähringer Städtegründungen (ab 1120)
- Urspr. Dynastenstadt (Zähringer) - Aussterben der Zähringer (1218): unmittelbare Herrschaft des Königs Friedrich II - Übergang zur Reichsunmittelbarkeit - Verleihung von Marktrecht, Münzrecht, Zollvorrechte |
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Stadtfreiheit als persönliche Freiheit des Bürgers
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- Keine Leibgehörigkeit
- Bezahlung eines Grundzinses - Stadtluft macht frei: Landflucht - Interne städtische Sozialschichtung |
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Machtbegründung und Machtbegrenzung in der Neuzeit: Modernes Staatsverständnis
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= Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt (transpersonaler Staatsbegriff)
- Jean Bodin (1530-1596): Zentralbegriff des Staatsverständnisses ist die (innere) Souveränität •Höchste Befehlsgewalt = irdische soziale Machtbefugnis, deren Träger der Herrscher ist •Gesetzgebungsmacht als Kern der Herrschaft •Herrscher ist princeps legibus solutus, aber nicht iure solutus: Begrenzung durch göttliches Recht und Naturrecht •Befehl und Gehorsam: Herrscher und Untertanen •Staatsaufgabe ist die Verwirklichung des Gemeinwohls |
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Macht in der Neuzeit: Begriffsgeschichte
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- Lat. Status = Zustand, Beschreibung der Verfassungsform
- Machiavelli (1532) = stato als Sammelbegriff der vielfältigen monarchischen und republikanischen Formationen |
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Macht in der Neuzeit: Profanisierung der Staatsidee und Sakralisierung staatl. Herrschaft
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- Glaubensspaltung
- Profanisierung geht einher mit Sakralisierung der staatl. Herrschaft |
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Glaubensspaltung
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- Schaffung der Landeskirchen
- Säkularisierung des Kirchengutes - Augsburger Religionsfrieden (1555) = cujus regio ejus religio |
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Profanisierung geht einher mit Sakralisierung der staatl. Herrschaft
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- Zentralität des politischen Eides: Amtseide, Konfessionseide,…
- Landesherrliche Sorge um das Seelenheil der Untertanen |
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Macht in der Neuzeit: Etappen der Entstehung des modernen Staates
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- 13.-14. Jh: erste Ansätze der Territorialisierung
- 15.-16- Jh.: Ständestaat - 17.-18. Jh.: Absolutismus - Daneben Weiterbestehen vormoderner Organisationsformen und eigenständiger lokaler Gewalten - 19. Jh.: hochmoderner Verfassungsstaat |
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Macht in der Neuzeit: Profanisiertes Naturrecht und Staatslehren
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- Spanische Spätscholastik des 16. Jh.
- Vernunftrecht - Vernunftrecht und Staatslehre |
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Spanische Spätscholastik (16. Jh.)
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- Suche nach einer neuen sittlichen Weltordnung
- Weltrechtgemeinschaft mit gemeinsamen natürlichen Ordnungssystem - Begründung des Völkerrechts |
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Vernunftrecht
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- Rechtssystem ausschliesslich auf durch Vernunft erkannte und mittels logisch-mathem. Deduktion entwickelter Prinzipien basierend = mos geometricus
- Endgültige Ablösung von der Theologie - Verdrängung des römischen Rechts, da Naturrecht - Vernunftrecht erhebt den Anspruch, universal, säkular, autonom und rational zu sein |
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Vernunftrecht und Staatslehre
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- Jean Bodin (1576)
- Johannes Althusius (1557-1638) - Hugo Grotius (1625) - Hobbes (Leviathan, 1651) - Deutsche Staatstheorie - John Locke (1690) - Montesquieu (1748) |
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Althusius
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- Vereinigung von unten nach oben: Staat als umfassendste politische Lebensgemeinschaft aus den verschiedenen Gemeinschaftsformen
- Selbst- und Mitbestimmung der Körperschaften: Subsidiaritätsprinzip - Vorläufer föderales Staatsvorstellungen |
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Grotius
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Betonung der NR-Bindung der Herrschaft
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Hobbes
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- Naturzustand als existenzvernichtender Konflikt
- Herrscher erhält durch Gesellschaftsvertrag unbegrenzte Macht -> bedingungslose Unterwerfung - Keine Bindung des Herrschers an NR, sondern nur an das eigenen Gewissen - Gesetzgebung als zentrales Instrument zur Realisierung des Staatszweckes |
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Deutsche Staatstheorie
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Lehre von der doppelten Souveränität zwischen Reich/Kaiser und Territorien/Fürsten
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Locke
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- Positives Menschenbild: Streben nach Glück und Nutzen
- Konstituierung des Staates führt nicht zur vollständigen Aufhebung der natürlichen Rechte des Individuums - Staat dient der besseren Wahrung der subjektiven Rechte |
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Montesquieu
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- Relatives Naturrecht: Verschiedenheit der Gesetze als Gesetzmässigkeit
- Im wilden Zustand ist Frieden, Gewalt erst im gesellschaftlichen Zustand - Mässigung staatlicher Gewalt <-> Absolutismus - Gewaltenteilung ≠ Gewaltentrennung - Gegenseitige Hemmung der Gewalten - Mischverfassung |
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Privatrecht und öffentliches Recht
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- Politisch-ideologische Grundlagen des Liberalismus
- Privatrecht und Industrialisierung - Kritik am Liberalismus |
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Politisch-ideologische Grundlagen des Liberalismus
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- Gegen Gemeinwohl- und Erziehungsdenken des Absolutismus
- Forderung nach Freiheit und Gleichheit (Kant) - Minimierung der Staatsgewalt - Freiheit des Individuums und ökonomische Selbstentfaltung (Adam Smith) - Bürgerliche Eigentumstheorie: Subjektives Recht als eine der Person zustehende absolute Macht - Deregulierung der absolutistischen Wirtschaftsstruktur |
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Privatrecht und Industrialisierung
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- Zusammenbruch des patriarchalen sozialen Sicherheitssystems
- Umschichtung der Gesellschaft in Eigentümer und lohnabhängige Arbeiter - Realität: System der sozialen Ungleichheit |
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Kritik am Liberalismus
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- Gierke: Relativierung des liberalen Eigentumsbegriffs
- Kommunismus - Sozialismus |
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Gierke
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- Ausgangspunkt: Soziale Frage
- Gemässigte Bejahung des Individualeigentums - Keine unbeschränkte Verfügungsmacht - Sozialpflichtigkeit des Eigentums - Genossenschaft und Selbsthilfe |
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Kommunismus
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- Karl Marx und Friedrich Engels (1848): materialistische Theorie des Kommunismus
- Ausgangspunkt: Pauperismus, Massenarmut, Industrieproletariat - Ursache: Ausbeutung der Abreiter durch die Unternehmer - Lösung: Kein Privateigentum an Produktionsmitteln - Weg: Revolution - Oktober 1917: Oktoberrevolution in Russland -> sowjetischer Kommunismus, Kollektivismus, Planwirtschaft |
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Sozialismus
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- Gewerkschaftsbewegungen
- Sozialdemokratie |
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Wirtschaftssteuerung im Totalitarismus: Christlicher Solidarismus -> Korporativismus
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- Gegen kapitalistischen Liberalismus und gegen materialistischen Sozialismus
- Nächstenliebe und Solidarität - Freiheit, Vernunft und Selbstverantwortung - Solidarität der Berufsgenossen - Gemeinverträgliche Nutzung des Privateigentums - Staatliche Regelung der wirtschaftlichen Prozesse |
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Wirtschaftssteuerung im Totalitarismus: Faschismus und Corporativismo
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- Faschismus seit 1922 an der Macht: Diktaturmodell für Europa
- Faschistische Gewerkschaftspolitit: Repression und Sozialkontrolle -> autoritäre Phase - Corporativismo = besondere Ausprägung der ständisch-korporativen Idee im faschistischen Italien - Gesamturteil |
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Faschistische Gewerkschaftspolitik: Repression und Sozialkontrolle -> autoritäre Phase
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- Zerstörung der vorbestehenden Gewerkschaftsstrukturen
- Ausschaltung der Gewerkschaftsfreiheit - Monopolisierung der Arbeitnehmervertretung durch faschistische Berufsverbände - Disziplinierung der Arbeitskonflikte •Verbot von Streik und Aussperrung •Errichtung der Arbeitsgerichte - Korporationsministerium |
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Corporativismo
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- Ziel: Wirtschaftslenkung
- Programm: Carta del Lavoro, 1927 •Primat des Politischen -> totalitär •Eingriff auf das Umfeld der Wirtschaft •Unterstellung aller Interessen unter das „interesse superiore della nazione“ •Direkter staatlicher Eingriff in die Produktion als Ausnahme - Aufbau des Stato corporativo •Korporationsministerium •Consiglio nazionale delle Corporazioni •Corporazioni (seit 1934) als staatliche Organe - Zerstörung des parlamentarischen Systems (1939) |
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Gesamturteil
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- Ausschaltung der Macht der Gewerkschaften
- Stato corporativo war lediglich eine aufgeblähte Bürokratie - Steckengebliebene Diktatur auf dem Weg zum Totalitarismus - Garantie von Vertragsfreiheit und Privateigentum - Praktizierte Wirtschaftspolitik auf der Basis des Dirigismus |