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Frühneuzeitliche Strafzwecklehre
- Sühne- und Abschreckungsfunktion der Strafe in einer religiös geprägten Gesellschaft – theokratische Straftheorie
- Mord als abscheuliche Tat = Anmassung des Amtes Gottes
- Spiegelnde Strafen
- Entstehung des öffentlichen Strafrechts im frühabsolutistischen-patriarchalen Staat
Mord als Anmassung des Amtes Gottes
- Verbrechen als Tat des Bösen
- Magisch-religiöse Dimension der Strafe
- Besänftigung des göttlichen Zorns
- Todesstrafe als Zerstörungsstrafe (Ausstossung)
Spiegelnde Strafen
- Poena ordinaria (gewöhnliche Strafen) und Poena extraordinaria (Verdachtsstrafen)
- Arten von Todesstrafen (Hängen, Köpfen, Verbrennen,…)
- Rechtsgrundlage: Constitutio Criminalis Carolina, 1532 (v.a. Strafprozessrecht)
Entstehung des öffentlichen Strafrechts
- Delikte als Friedensbruch
- Politik übernimmt die Kontrolle psychischer Gewalt
- Christliche Gerechtigkeitsethik
- Gemeinwohlverwirklichung (gute Ordnung und Policey)
- Eindämmung der Privatjustiz
- Verbrechensbekämpfung
- Entstehung der Strafrechtswissenschaft (Carpzov)
Theater des Schreckens
- Funktion der Öffentlichkeit
- Grausamkeit
Öffentlichkeit
- Unmittelbare Erfahrung des Rechts
- Hinrichtungsrituale
Grausamkeit
- Körperwahrnehmung
- Alltägliche Präsenz der Gewalt
- Kombination von tiefster Grausamkeit und tiefstem Mitleid
- Hinrichtung als Sieg über das Böse
- Körper als Bühne für das Theater des Rechts
Aufgeklärtes Strafrecht: Säkularisierung und Humanisierung des Strafrechts
- Säkularisiertes Naturrecht (Grotius, Pufendorf)
- Vernunftrecht des 18. Jh.
•Abschaffung der Folter
•Zunehmende Bedeutung des Besserungsmotivs
•Montesquiu: Proportionalität (1748)
- Aufgeklärter Absolutismus
•Gemeinwohl und Erziehungsstaat
•Nützlichkeits- und Glückseligkeitslehren
•Bedeutung des Strafvollzugs
Aufgeklärtes Strafrecht: Beccaria
- Abschreckung mit Proportionalität
- Unausweichlichkeit der Strafe -> Zentralität der Verurteilung
- Ablehnung der Todesstrafe
•Rechtsstaatliche Argumente (Gesellschaftsvertrag)
•Psychologische Argumente
•Ausnahme: Staatsverbrechen
Aufgeklärtes Strafrecht: Kant
- Ablehnung der relativen Straftheorien
- Vergeltung als Wiederherstellung der absoluten Gerechtigkeit
- Freiheit und menschliche Würde
- Freiheits als Selbstbindung
- Aufgabe des Staates ist Garantie der Freiheit
- Strafgesetz als kategorischer Imperativ
Strafvollzug: Mittelalter und Frühe Neuzeit
Gefängnisse dienen der Untersuchungshaft
Strafvollzug: Neuzeit
Straffällige als Arbeitspotential
Strafvollzug: Moderne Freiheitsstrafe als soziale Fürsorgemassnahme
- Neubewertung der Armut
- Calvinistische Berufs- und Arbeitsethik
- England: 1555 Bridewell
- Amsterdamer Gründung (ab 1595): harte Arbeit, strengste Disziplin
- Verknüpfung des Versorgungsgedankens mit strafrechtlichen Sanktionen -> Resiozialisierungsidee
Strafvollzug: Aufklärung
- Montesquieu
- Voltaire
- Reformdiskussionen im späten 18. Jh.
Montesquieu
- Präventive staatliche Erziehungspflicht
- Proportionalität zwischen Verbrechen und Strafe
- Humanisierung des Strafrechts – Prinzip der Reizschwelle
Voltaire
- Priorität der Prävention: Ziel ist Straftaten zu verhindern
- Rechtfertigung der Strafe ausschliesslich aus ihrer Nützlichkeit
Reformdiskussionen
- Denaturierung der Zuchthäuser (Merkantilismus, Privatisierung)
- Postulat der Gefängnisreformen(Howard, 1777): Entstehung des modernen Gefängniswesens
Vollzug: Übergang zum modernen Gefängniswesen (19. Jh.)
- Jeremy Bentham (1787): Panopticon
- US-Gefängnismodelle
•Solitary system: Isolationshaft
•Silent system
Liberales und soziales Strafrecht: Die Straftheorien des Liberalismus
- Politisch-ideologische Grundlagen
- Imanuel Kant
- Paul Johann Anselm von Feuerbach
- Georg Wilhelm Friedrich Hegel
- Franz von Liszt
- Kriminalanthropologie
Politisch-ideologische Grundlagen
- Bürgerliche Kritik an Gemeinwohl- und Erziehungsdenken des aufgeklärten Absolutismus
- Freiheit und Gleichheit
- Ablehnung jeglicher Fremdbestimmung des Individuums durch staatliche Lenkung
- Ablehnung präventiver Strafzwecke
- Ambivalenz zwischen Schutz der Freiheit und Ordnungswunsch
Feuerbach (1775-1833)
- Theorie des psychologischen Zwanges
- Strafzweck
- Nulla poena sine lege
Feuerbach: Psychologischer Zwang
- Täter als vernunftbegabter Mensch = zurechnungsfähig und abschreckbar
- Steuerung der Tatmotivation
- Generalprävention -> Strafgesetz zentral
- Keine Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit und sozialer Komponenten
Feuerbach: Strafzweck
- Ablehnung der Spezialprävention
- Ablehnung der reinen Vergeltung
- Reine Generalprävention
Feuerbach: Nulla poena sine lege
- Legalitätsprinzip -> Strafgesetz als Freiheitsgarantie
- Schwerpunkt bei Strafandrohung
- Fixe Strafen -> Zunahme der Härte
- Strafvollzug sekundär
Hegel (1770-1831)
- Reine Vergeltungslehre
- Keine sozialen und psychologischen Erwägungen
- Straftat ist Verletzung (Negation) des Rechts
- Strafe ist Rücknahme der Verletzung (Negation der Negation)
- Strafe ist ein Prinzip der Vernunft
- Verbrecher wird durch Bestrafung als Vernunftwesen anerkannt
Von Liszt (1882): soziologisch-kriminologische Strafrechtslehre
- Rechtsgüterschutz -> Strafe als zweckmässige Prävention
- Strafrecht als Grenze und Mittel der Politik
- Aufwertung des Strafvollzugs
- Strafzwecklehre
- Psychologischer Zwang
- Kriminologisch-soziologische Methode: Verbrechen als soziale Erscheinung, Kriminalistik, Kriminologie
Strafzwecklehre
- Orientierung am Tätertyp
- Repression und Prävention -> Vereinigungstheorie
- Ablehnung der Vergeltung (gg Klassische Schule, Hegelianer)
Psychologischer Zwang = Steuerung der Motivation durch
- Besserung (besserungsfähige und –bedürftige Täter)
- Abschreckung (nicht besserungsbedürftige Täter)
- Unschädlichmachung (nicht besserungsfähige Täter)
Kriminalanthropologie
- Cesare Lombroso
•Erkennbarkeit und Messbarkeit der Verbrechersmerkmale ->Erbanlage
- Scuola positiva (Enrico Ferri)
•Berücksichtigung krim.-soz. Komponenten
•Gefährlichkeit als Massstab
- Emil Zürcher
Totalitäres Strafrecht: Vorspiel – Kriegs- und Kolonialstrafrecht
- Brutalität der Strafen
- Schwächung der Gesetzesbindung
- Durchbrechung des Analogieverbots
- Schwächung der Verfahrensgarantien
- Notrecht (Ermächtigungsgesetze)
Totalitäres Strafrecht: Nationalsozialismus und Strafrecht
- Strafrecht als Instrument der Einschüchterung und Terrorisierung
- Kieler Schule (um 1930; E. Wolf, Schaffstein, Dahm)
•Autoritäres Strafrecht
•Verbrechen als Plichtverletzung (Verrat)
•Kritik an Spezialprävention
•Kritik an Täterfreundlichkeit
Totalitäres Strafrecht: NS-Strafrechtsprinzipien
- Zweckorientierung -> Schutz des Volkes
- Strafgesetz als Mittel der Politik
- Einheit von Recht und Moral
- Straftat als Pflichtverletzung
- Nullum crimen sine poena