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32 Cards in this Set
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Frühneuzeitliche Strafzwecklehre
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- Sühne- und Abschreckungsfunktion der Strafe in einer religiös geprägten Gesellschaft – theokratische Straftheorie
- Mord als abscheuliche Tat = Anmassung des Amtes Gottes - Spiegelnde Strafen - Entstehung des öffentlichen Strafrechts im frühabsolutistischen-patriarchalen Staat |
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Mord als Anmassung des Amtes Gottes
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- Verbrechen als Tat des Bösen
- Magisch-religiöse Dimension der Strafe - Besänftigung des göttlichen Zorns - Todesstrafe als Zerstörungsstrafe (Ausstossung) |
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Spiegelnde Strafen
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- Poena ordinaria (gewöhnliche Strafen) und Poena extraordinaria (Verdachtsstrafen)
- Arten von Todesstrafen (Hängen, Köpfen, Verbrennen,…) - Rechtsgrundlage: Constitutio Criminalis Carolina, 1532 (v.a. Strafprozessrecht) |
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Entstehung des öffentlichen Strafrechts
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- Delikte als Friedensbruch
- Politik übernimmt die Kontrolle psychischer Gewalt - Christliche Gerechtigkeitsethik - Gemeinwohlverwirklichung (gute Ordnung und Policey) - Eindämmung der Privatjustiz - Verbrechensbekämpfung - Entstehung der Strafrechtswissenschaft (Carpzov) |
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Theater des Schreckens
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- Funktion der Öffentlichkeit
- Grausamkeit |
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Öffentlichkeit
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- Unmittelbare Erfahrung des Rechts
- Hinrichtungsrituale |
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Grausamkeit
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- Körperwahrnehmung
- Alltägliche Präsenz der Gewalt - Kombination von tiefster Grausamkeit und tiefstem Mitleid - Hinrichtung als Sieg über das Böse - Körper als Bühne für das Theater des Rechts |
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Aufgeklärtes Strafrecht: Säkularisierung und Humanisierung des Strafrechts
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- Säkularisiertes Naturrecht (Grotius, Pufendorf)
- Vernunftrecht des 18. Jh. •Abschaffung der Folter •Zunehmende Bedeutung des Besserungsmotivs •Montesquiu: Proportionalität (1748) - Aufgeklärter Absolutismus •Gemeinwohl und Erziehungsstaat •Nützlichkeits- und Glückseligkeitslehren •Bedeutung des Strafvollzugs |
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Aufgeklärtes Strafrecht: Beccaria
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- Abschreckung mit Proportionalität
- Unausweichlichkeit der Strafe -> Zentralität der Verurteilung - Ablehnung der Todesstrafe •Rechtsstaatliche Argumente (Gesellschaftsvertrag) •Psychologische Argumente •Ausnahme: Staatsverbrechen |
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Aufgeklärtes Strafrecht: Kant
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- Ablehnung der relativen Straftheorien
- Vergeltung als Wiederherstellung der absoluten Gerechtigkeit - Freiheit und menschliche Würde - Freiheits als Selbstbindung - Aufgabe des Staates ist Garantie der Freiheit - Strafgesetz als kategorischer Imperativ |
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Strafvollzug: Mittelalter und Frühe Neuzeit
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Gefängnisse dienen der Untersuchungshaft
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Strafvollzug: Neuzeit
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Straffällige als Arbeitspotential
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Strafvollzug: Moderne Freiheitsstrafe als soziale Fürsorgemassnahme
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- Neubewertung der Armut
- Calvinistische Berufs- und Arbeitsethik - England: 1555 Bridewell - Amsterdamer Gründung (ab 1595): harte Arbeit, strengste Disziplin - Verknüpfung des Versorgungsgedankens mit strafrechtlichen Sanktionen -> Resiozialisierungsidee |
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Strafvollzug: Aufklärung
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- Montesquieu
- Voltaire - Reformdiskussionen im späten 18. Jh. |
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Montesquieu
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- Präventive staatliche Erziehungspflicht
- Proportionalität zwischen Verbrechen und Strafe - Humanisierung des Strafrechts – Prinzip der Reizschwelle |
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Voltaire
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- Priorität der Prävention: Ziel ist Straftaten zu verhindern
- Rechtfertigung der Strafe ausschliesslich aus ihrer Nützlichkeit |
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Reformdiskussionen
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- Denaturierung der Zuchthäuser (Merkantilismus, Privatisierung)
- Postulat der Gefängnisreformen(Howard, 1777): Entstehung des modernen Gefängniswesens |
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Vollzug: Übergang zum modernen Gefängniswesen (19. Jh.)
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- Jeremy Bentham (1787): Panopticon
- US-Gefängnismodelle •Solitary system: Isolationshaft •Silent system |
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Liberales und soziales Strafrecht: Die Straftheorien des Liberalismus
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- Politisch-ideologische Grundlagen
- Imanuel Kant - Paul Johann Anselm von Feuerbach - Georg Wilhelm Friedrich Hegel - Franz von Liszt - Kriminalanthropologie |
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Politisch-ideologische Grundlagen
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- Bürgerliche Kritik an Gemeinwohl- und Erziehungsdenken des aufgeklärten Absolutismus
- Freiheit und Gleichheit - Ablehnung jeglicher Fremdbestimmung des Individuums durch staatliche Lenkung - Ablehnung präventiver Strafzwecke - Ambivalenz zwischen Schutz der Freiheit und Ordnungswunsch |
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Feuerbach (1775-1833)
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- Theorie des psychologischen Zwanges
- Strafzweck - Nulla poena sine lege |
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Feuerbach: Psychologischer Zwang
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- Täter als vernunftbegabter Mensch = zurechnungsfähig und abschreckbar
- Steuerung der Tatmotivation - Generalprävention -> Strafgesetz zentral - Keine Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit und sozialer Komponenten |
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Feuerbach: Strafzweck
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- Ablehnung der Spezialprävention
- Ablehnung der reinen Vergeltung - Reine Generalprävention |
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Feuerbach: Nulla poena sine lege
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- Legalitätsprinzip -> Strafgesetz als Freiheitsgarantie
- Schwerpunkt bei Strafandrohung - Fixe Strafen -> Zunahme der Härte - Strafvollzug sekundär |
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Hegel (1770-1831)
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- Reine Vergeltungslehre
- Keine sozialen und psychologischen Erwägungen - Straftat ist Verletzung (Negation) des Rechts - Strafe ist Rücknahme der Verletzung (Negation der Negation) - Strafe ist ein Prinzip der Vernunft - Verbrecher wird durch Bestrafung als Vernunftwesen anerkannt |
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Von Liszt (1882): soziologisch-kriminologische Strafrechtslehre
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- Rechtsgüterschutz -> Strafe als zweckmässige Prävention
- Strafrecht als Grenze und Mittel der Politik - Aufwertung des Strafvollzugs - Strafzwecklehre - Psychologischer Zwang - Kriminologisch-soziologische Methode: Verbrechen als soziale Erscheinung, Kriminalistik, Kriminologie |
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Strafzwecklehre
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- Orientierung am Tätertyp
- Repression und Prävention -> Vereinigungstheorie - Ablehnung der Vergeltung (gg Klassische Schule, Hegelianer) |
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Psychologischer Zwang = Steuerung der Motivation durch
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- Besserung (besserungsfähige und –bedürftige Täter)
- Abschreckung (nicht besserungsbedürftige Täter) - Unschädlichmachung (nicht besserungsfähige Täter) |
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Kriminalanthropologie
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- Cesare Lombroso
•Erkennbarkeit und Messbarkeit der Verbrechersmerkmale ->Erbanlage - Scuola positiva (Enrico Ferri) •Berücksichtigung krim.-soz. Komponenten •Gefährlichkeit als Massstab - Emil Zürcher |
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Totalitäres Strafrecht: Vorspiel – Kriegs- und Kolonialstrafrecht
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- Brutalität der Strafen
- Schwächung der Gesetzesbindung - Durchbrechung des Analogieverbots - Schwächung der Verfahrensgarantien - Notrecht (Ermächtigungsgesetze) |
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Totalitäres Strafrecht: Nationalsozialismus und Strafrecht
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- Strafrecht als Instrument der Einschüchterung und Terrorisierung
- Kieler Schule (um 1930; E. Wolf, Schaffstein, Dahm) •Autoritäres Strafrecht •Verbrechen als Plichtverletzung (Verrat) •Kritik an Spezialprävention •Kritik an Täterfreundlichkeit |
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Totalitäres Strafrecht: NS-Strafrechtsprinzipien
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- Zweckorientierung -> Schutz des Volkes
- Strafgesetz als Mittel der Politik - Einheit von Recht und Moral - Straftat als Pflichtverletzung - Nullum crimen sine poena |