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Gebiete zum Schutz des geistigen Eigentums ?
Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Synonym für Urheberecht
Immaterialgüterrecht
Definition Sache
§90 BGB Sachen sind nur körperliche Gegenstände
Beispiel für immateriele Güter
Urheberrechte, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster und Marken(Kennzeichen) / subjektive private Rechte
Typ subjektive private Rechte
Ausschließlichkeitsrechte oder absolute Rechte, da sie gegen jedermann wirken
Bereich absoluter Rechte
Nur der Rechtsinhaber darf über Rechte verfügen oder verpachten, Dritte dürfen sie nicht ausbeuten oder nachahmen
Welche Abwehransprüche bestehen im Urheberrecht
Unterlassung / Schadensersatz / teilweise strafrechtliche Sanktionen
Definition Urheber
Schöpfer eines Werks § 7 UrhG
Definition Urheberschaftsprinzip
Urheber kann nur eine natürliche Person sein / juristische Person ist zu keiner Schöpfung fähig, bedient sich nur ihrer Organe
Miturheber Paragraph Abgrenzung
§ 8 Abs 1
einzelne Verwertung
nicht Gehilfen oder Ideengeber
Paragraph Bearbeitung
§ 3 Urhg Bearbeitung ist eigenes schutzwürdiges Werk
Arten von Werken
Sprachwerke / Computerprogramme/spiele und Webseiten / Musikwerke /Lichbilder und Lichtbildwerke / Filmwerke / Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art
Beispiele Sprachwerke
Reden / Schriftwerke / Computerprogramme
Beispiele Schriftwerke

keine Schriftwerke
Schriftwerke sind Sprachwerke z.B. Romane / Dramen / wissenschaftliche Schriften /Gedichte / Drehbücher

Briefe oder Tagebucheinträge nicht
Dauer Urheberrecht
Gemeinfreiheit 70 Jahre nach Tod des Urhebers
Paragraphen Urheberrecht
§ 1 Urhg : Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst
§ 2 Urhg : Auflistung
§ 3 Uhrg : Übersetzungen
§ 4 Uhrg : Sammelwerke / Datenbankwerke
§ 5 Uhrg : Gemeinfreiheit
§ 64 Uhrg : Dauer
§ 23 Uhrg : Zulässigkeit von Bearbeitungen und Umgestaltungen
§ 24 Abs1. : selbständige Werke
Definition Sammelwerk
Sammlungen von Werken, Daten oder unabhängigen Elementen die auf grund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind
Definition Datenbankwerk
Sammelwerk dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzlen mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind
Welche Werke sind gemeinfrei
amtliche Werke : Verordnungen und Gesetze § 5 Urhg
Definition Freie Benutzung
selbständiges Werk mit persönlicher geistiger Schöpfung - fremde Werk dient als Inspiration - hoher Grad an Selbständigkeit und Eigenart
Definition Schöpfungshöhe
Schöpfungsqualität - deutliche Abhebung vom Alltäglichen, für Dritte zum Ausdruck gebracht werden
Definition Computerprogramme
Befehltsfolge die nach Aufnahme in einen mschinenlesbaren Träger fähig ist zu bewirken, dass eine Maschine mit Informationverarbietenden Fähigkeiten eine bestimmte Funktion, Aufgabe oder bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausführ oder erzielt.
Bestimmungen für Computerprogramme
$$ 69 a ff. UrhG
geschützt : Programme jeder Gestalt / Entwurfsmaterial / Quellcode / Objektcode / Benutzerhandbücher / Begleitmaterialen / Auswirkung des Algorithmus

nicht: mathematischer Algorithmus / triviale Programme
Abgrenzung Websites
Datenbankwerke
Musik Urheberrecht
Rhythmus und Melodie - melodische Verlauf

nicht : einfache Tonfolgen (Marke / Wiedererkennungszeichen)
Unterschied Fotographie
Lichtbildwerke ($ 2 Abs1 Urhg) künstlerische Auffassung und Gestaltungskraft

Lichtbilder §72 Urhg gewerbs- oder routinemäßige Fotographien -> Leistungsschutz
Unterschied Fotographie
Lichtbilder contra Lichtbildwerke

50 Jahre nach Ersterscheinen bzw. Herstellung §72
Unterschied Filme
Laufbilder contra Filmwerke

Laufbilder § 95 Urhg haben Leistungsschutz
Rechte im Urheberrecht
Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte
Rechte des Urheberpersönlichkeitsrecht
Veröffentlichungsrecht §12
Annerkennung der Urheberschaft § 13
Enstellungsverbot §14
Bedeutung Copyright
Schutzvermerk hat nur Mitteilungsfunktion
Rechte des Urhebers
Verwertungsrecht §15
Vervielfältigungsrecht §16 Anm: flüchtige
Verbreitungsrecht § 17 Vermietrecht
Austellungsrecht § 18 unveröffentlicht bildene Künste oder Lichtbildwerke
Senderecht
Recht der Wiedergabe
Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Unterscheidung Verwertungsform
körperliche und unkörperliche Verwertungsform
Körperliche Verwertung
Verwertungsrecht §15
Vervielfältigungsrecht §16 Anm: flüchtige
Verbreitungsrecht § 17 Vermietrecht
Austellungsrecht § 18 unveröffentlicht bildene
Unkörperliche Verwertung
Wiedergabe ( Funksendung, Bild und Tonträger)
Vortragsrecht
Aufführungsrecht
Vorführrech
öffentliche Zugänglichmachung
Senderecht
Beschränkung Urheberrecht
Grundsätzlich gegen jedermann

bestimmte Nutzungsformen §§ 44

gesetzliche Lizenzen und Freistellung
Schranken priver Interessen Urhg
verübergehende Vervielfältigung § 44
Privatkopie eines Werkes §53

private Herunterladen grundsätzlich zulässig aber nicht für Programme und Datenbanken
Vergütungsanspruch : Durch wen und Paragraph
§54 h Abs. 1 Verwertungsgesellschaften sind berechtigt Anspruche zu verfolgen
Definition Verwertungs- oder Wahrnehmungsgesellschaften
Verwertungs- oder Wahrnehmungsgesellschaften sind juristische Personen und bedrüfen einer Erlaubnis des Patentamtes
Beispiele Verwertungs- oder Wahrnehmungsgesellschaften
GEMA
VG Wort
VG Bild-Kunst
Schranke zu Gunsten allgemeiner Interessen
Reden zu tagesaktuellen Problemen, öffentlichen Versammlungen oder aus dem Rundfunk drüfen in Zeitungen oder anderen Medien vervielfältigt und verbreitet werden
Definition Zitierfreiheit
§ 51 Urhg Ganze Werke oder einzelne Stellen daraus auch gegen Interesse des Urhebers sofern Zweck eines Zitats erfüllen. Kritische Auseinandersetzung
Übergang Urheberrecht
Vererbung § 28/ Übertragung durch Rechtsgeschäft / Vergütung
Übertragung durch Rechtsgeschäft Prinzipien
nicht-ausschließliche (einfache) / ausschließliche Lizenz
alle Nutzungsrechte

Zweckübertragungsgrundsatz
Besonderheit Vergütung
angemessene Vergütung im Zweifel einklagbar
Verletzung des Urheberrechts
Unterlassung / Schadensersatz Vernichtungsanspruch /Überlassungsanspruch / anderweitige Beseitigung

unerlaubte Verwertung / unzulässige Urheberbezeichnungen oder verwandte Schutzrechte unerlaubt eingreift
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
bei gewerblichem Handel bis fünf
Art des Patentrechts
Absolutes Schutzrecht - gewerblicher Rechtsschutz
Vorrausetzung Patent
§ 1 Abs.1 Es muss sich um eine Erfindung handeln, die neu und gewerblich anwendbar ist und die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht
Definition Erfindung
Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges
Ausnahmen Patent
§ 1 Abs. 3 PatG

wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden

ästetische Formschöpfungen

Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten

Spiele oder gesellschaftliche Tätigkeiten

Programme für Datenverarbeitungsanlagen

Wiedergabe von Informationen
Definition Neue Erfindung
§ 3 PatG gültiger Stand der Technik nach § 43 PatG Auskunft beim Patenetamt zum Stand der Technik
Definition Erfindungsqualität
§ 4 Patg Für Fachmann darf sich technische Lösung nicht naheliegend aus akt. Stand der Technik ergeben
Definition Gewerblich Anwendbar
§ 5 Abs1 PatG Wenn ihr Gegenstand auf einem gewerblichem Gebient - inkl Landwirtschaft - hergestellt oder benutzt werden kann
§ 5 Abs.2 Chirugische, therapeutische und diagonistische Verfahren gelden als nicht gewerblich anwendbar
Unterteilung Erfindung
Erzeugnisse oder Verfahren
Vorgang Patent
1) Gegenstand der Erfindung auf technischem Gebiet
2) Lösung konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln
3) Enth
Arten von Kenzzeichen :
§ 12 BGB Namen
§§ 17 ff § 37 HGB Firma
§1 MarkenG Marken
Bereich Marke
§ 3 MarkenG Zeichen insb Wörter (Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, 3d Gestaltungen, Form einer Ware / Verpackung sonstige Aufmachungen, Farben und Farbzusammenstellungen ) die geeignet sind Waren oder Deinstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden
Einführung einer Marke
§ 4 MarkenG Durch Eintragung, Benutzung mit Verkehrsgeldunt oder notorische Bekanntheit
Merkmal einer Marke
§3 Marken G : abstrakte Unterscheidungskraft

§8MarkenG : konkrete Unterscheidungskraft
Paragraph Bekannte Marken
§§ 9 Abs. 1 Nr 3 § 14 Abs. 2 Nr. 3 quantitativ
Nicht Geschützt :
§ 3 Abs. 2 Ausschließlich Form
- Art der Ware selbstbedingt
- Erreichen der technischen Wirkung erforderlich
- die Ware wesentlichen Wert verleiht
§ 8 Abs. 2
- Fehlen Unterscheidungskraft
- Zeichen oder Angaben
- Zeichen oder Angaben üblich im allg. Sprachgebrauch
- Täuschende Angaben
- Öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstoßen
- Staatswappen, Staatsflaggen, Hoheitszeichen (oder Orte,Gemeinden, Kommunalverbände) enthalten
- amtliche Prüf/Gewährzeichen enthalten die nach Bekanntmachung ausgeschlossen sind
- andere ausgeschlossene Wappen, Flaggen oder Kennzeichen
-untersagt nach sonstigen Vorschriften
- bösgläubig angemeldet worden sind

Freihaltebedürfnis §8abs2
Ausnahme von § 8 Abs2 nr 1-3
Wenn sich Marke vor Eintragung in Verkehrskreisen durchgesetzt hat (50%)