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62 Cards in this Set
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Gebiete zum Schutz des geistigen Eigentums ?
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Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz
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Synonym für Urheberecht
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Immaterialgüterrecht
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Definition Sache
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§90 BGB Sachen sind nur körperliche Gegenstände
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Beispiel für immateriele Güter
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Urheberrechte, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster und Marken(Kennzeichen) / subjektive private Rechte
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Typ subjektive private Rechte
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Ausschließlichkeitsrechte oder absolute Rechte, da sie gegen jedermann wirken
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Bereich absoluter Rechte
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Nur der Rechtsinhaber darf über Rechte verfügen oder verpachten, Dritte dürfen sie nicht ausbeuten oder nachahmen
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Welche Abwehransprüche bestehen im Urheberrecht
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Unterlassung / Schadensersatz / teilweise strafrechtliche Sanktionen
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Definition Urheber
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Schöpfer eines Werks § 7 UrhG
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Definition Urheberschaftsprinzip
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Urheber kann nur eine natürliche Person sein / juristische Person ist zu keiner Schöpfung fähig, bedient sich nur ihrer Organe
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Miturheber Paragraph Abgrenzung
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§ 8 Abs 1
einzelne Verwertung nicht Gehilfen oder Ideengeber |
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Paragraph Bearbeitung
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§ 3 Urhg Bearbeitung ist eigenes schutzwürdiges Werk
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Arten von Werken
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Sprachwerke / Computerprogramme/spiele und Webseiten / Musikwerke /Lichbilder und Lichtbildwerke / Filmwerke / Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art
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Beispiele Sprachwerke
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Reden / Schriftwerke / Computerprogramme
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Beispiele Schriftwerke
keine Schriftwerke |
Schriftwerke sind Sprachwerke z.B. Romane / Dramen / wissenschaftliche Schriften /Gedichte / Drehbücher
Briefe oder Tagebucheinträge nicht |
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Dauer Urheberrecht
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Gemeinfreiheit 70 Jahre nach Tod des Urhebers
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Paragraphen Urheberrecht
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§ 1 Urhg : Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst
§ 2 Urhg : Auflistung § 3 Uhrg : Übersetzungen § 4 Uhrg : Sammelwerke / Datenbankwerke § 5 Uhrg : Gemeinfreiheit § 64 Uhrg : Dauer § 23 Uhrg : Zulässigkeit von Bearbeitungen und Umgestaltungen § 24 Abs1. : selbständige Werke |
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Definition Sammelwerk
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Sammlungen von Werken, Daten oder unabhängigen Elementen die auf grund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind
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Definition Datenbankwerk
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Sammelwerk dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzlen mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind
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Welche Werke sind gemeinfrei
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amtliche Werke : Verordnungen und Gesetze § 5 Urhg
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Definition Freie Benutzung
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selbständiges Werk mit persönlicher geistiger Schöpfung - fremde Werk dient als Inspiration - hoher Grad an Selbständigkeit und Eigenart
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Definition Schöpfungshöhe
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Schöpfungsqualität - deutliche Abhebung vom Alltäglichen, für Dritte zum Ausdruck gebracht werden
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Definition Computerprogramme
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Befehltsfolge die nach Aufnahme in einen mschinenlesbaren Träger fähig ist zu bewirken, dass eine Maschine mit Informationverarbietenden Fähigkeiten eine bestimmte Funktion, Aufgabe oder bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausführ oder erzielt.
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Bestimmungen für Computerprogramme
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$$ 69 a ff. UrhG
geschützt : Programme jeder Gestalt / Entwurfsmaterial / Quellcode / Objektcode / Benutzerhandbücher / Begleitmaterialen / Auswirkung des Algorithmus nicht: mathematischer Algorithmus / triviale Programme |
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Abgrenzung Websites
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Datenbankwerke
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Musik Urheberrecht
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Rhythmus und Melodie - melodische Verlauf
nicht : einfache Tonfolgen (Marke / Wiedererkennungszeichen) |
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Unterschied Fotographie
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Lichtbildwerke ($ 2 Abs1 Urhg) künstlerische Auffassung und Gestaltungskraft
Lichtbilder §72 Urhg gewerbs- oder routinemäßige Fotographien -> Leistungsschutz |
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Unterschied Fotographie
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Lichtbilder contra Lichtbildwerke
50 Jahre nach Ersterscheinen bzw. Herstellung §72 |
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Unterschied Filme
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Laufbilder contra Filmwerke
Laufbilder § 95 Urhg haben Leistungsschutz |
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Rechte im Urheberrecht
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Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte
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Rechte des Urheberpersönlichkeitsrecht
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Veröffentlichungsrecht §12
Annerkennung der Urheberschaft § 13 Enstellungsverbot §14 |
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Bedeutung Copyright
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Schutzvermerk hat nur Mitteilungsfunktion
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Rechte des Urhebers
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Verwertungsrecht §15
Vervielfältigungsrecht §16 Anm: flüchtige Verbreitungsrecht § 17 Vermietrecht Austellungsrecht § 18 unveröffentlicht bildene Künste oder Lichtbildwerke Senderecht Recht der Wiedergabe Recht der öffentlichen Zugänglichmachung |
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Unterscheidung Verwertungsform
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körperliche und unkörperliche Verwertungsform
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Körperliche Verwertung
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Verwertungsrecht §15
Vervielfältigungsrecht §16 Anm: flüchtige Verbreitungsrecht § 17 Vermietrecht Austellungsrecht § 18 unveröffentlicht bildene |
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Unkörperliche Verwertung
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Wiedergabe ( Funksendung, Bild und Tonträger)
Vortragsrecht Aufführungsrecht Vorführrech öffentliche Zugänglichmachung Senderecht |
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Beschränkung Urheberrecht
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Grundsätzlich gegen jedermann
bestimmte Nutzungsformen §§ 44 gesetzliche Lizenzen und Freistellung |
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Schranken priver Interessen Urhg
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verübergehende Vervielfältigung § 44
Privatkopie eines Werkes §53 private Herunterladen grundsätzlich zulässig aber nicht für Programme und Datenbanken |
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Vergütungsanspruch : Durch wen und Paragraph
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§54 h Abs. 1 Verwertungsgesellschaften sind berechtigt Anspruche zu verfolgen
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Definition Verwertungs- oder Wahrnehmungsgesellschaften
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Verwertungs- oder Wahrnehmungsgesellschaften sind juristische Personen und bedrüfen einer Erlaubnis des Patentamtes
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Beispiele Verwertungs- oder Wahrnehmungsgesellschaften
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GEMA
VG Wort VG Bild-Kunst |
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Schranke zu Gunsten allgemeiner Interessen
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Reden zu tagesaktuellen Problemen, öffentlichen Versammlungen oder aus dem Rundfunk drüfen in Zeitungen oder anderen Medien vervielfältigt und verbreitet werden
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Definition Zitierfreiheit
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§ 51 Urhg Ganze Werke oder einzelne Stellen daraus auch gegen Interesse des Urhebers sofern Zweck eines Zitats erfüllen. Kritische Auseinandersetzung
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Übergang Urheberrecht
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Vererbung § 28/ Übertragung durch Rechtsgeschäft / Vergütung
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Übertragung durch Rechtsgeschäft Prinzipien
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nicht-ausschließliche (einfache) / ausschließliche Lizenz
alle Nutzungsrechte Zweckübertragungsgrundsatz |
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Besonderheit Vergütung
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angemessene Vergütung im Zweifel einklagbar
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Verletzung des Urheberrechts
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Unterlassung / Schadensersatz Vernichtungsanspruch /Überlassungsanspruch / anderweitige Beseitigung
unerlaubte Verwertung / unzulässige Urheberbezeichnungen oder verwandte Schutzrechte unerlaubt eingreift Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bei gewerblichem Handel bis fünf |
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Art des Patentrechts
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Absolutes Schutzrecht - gewerblicher Rechtsschutz
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Vorrausetzung Patent
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§ 1 Abs.1 Es muss sich um eine Erfindung handeln, die neu und gewerblich anwendbar ist und die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht
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Definition Erfindung
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Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges
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Ausnahmen Patent
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§ 1 Abs. 3 PatG
wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden ästetische Formschöpfungen Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten Spiele oder gesellschaftliche Tätigkeiten Programme für Datenverarbeitungsanlagen Wiedergabe von Informationen |
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Definition Neue Erfindung
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§ 3 PatG gültiger Stand der Technik nach § 43 PatG Auskunft beim Patenetamt zum Stand der Technik
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Definition Erfindungsqualität
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§ 4 Patg Für Fachmann darf sich technische Lösung nicht naheliegend aus akt. Stand der Technik ergeben
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Definition Gewerblich Anwendbar
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§ 5 Abs1 PatG Wenn ihr Gegenstand auf einem gewerblichem Gebient - inkl Landwirtschaft - hergestellt oder benutzt werden kann
§ 5 Abs.2 Chirugische, therapeutische und diagonistische Verfahren gelden als nicht gewerblich anwendbar |
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Unterteilung Erfindung
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Erzeugnisse oder Verfahren
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Vorgang Patent
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1) Gegenstand der Erfindung auf technischem Gebiet
2) Lösung konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln 3) Enth |
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Arten von Kenzzeichen :
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§ 12 BGB Namen
§§ 17 ff § 37 HGB Firma §1 MarkenG Marken |
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Bereich Marke
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§ 3 MarkenG Zeichen insb Wörter (Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, 3d Gestaltungen, Form einer Ware / Verpackung sonstige Aufmachungen, Farben und Farbzusammenstellungen ) die geeignet sind Waren oder Deinstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden
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Einführung einer Marke
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§ 4 MarkenG Durch Eintragung, Benutzung mit Verkehrsgeldunt oder notorische Bekanntheit
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Merkmal einer Marke
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§3 Marken G : abstrakte Unterscheidungskraft
§8MarkenG : konkrete Unterscheidungskraft |
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Paragraph Bekannte Marken
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§§ 9 Abs. 1 Nr 3 § 14 Abs. 2 Nr. 3 quantitativ
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Nicht Geschützt :
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§ 3 Abs. 2 Ausschließlich Form
- Art der Ware selbstbedingt - Erreichen der technischen Wirkung erforderlich - die Ware wesentlichen Wert verleiht § 8 Abs. 2 - Fehlen Unterscheidungskraft - Zeichen oder Angaben - Zeichen oder Angaben üblich im allg. Sprachgebrauch - Täuschende Angaben - Öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstoßen - Staatswappen, Staatsflaggen, Hoheitszeichen (oder Orte,Gemeinden, Kommunalverbände) enthalten - amtliche Prüf/Gewährzeichen enthalten die nach Bekanntmachung ausgeschlossen sind - andere ausgeschlossene Wappen, Flaggen oder Kennzeichen -untersagt nach sonstigen Vorschriften - bösgläubig angemeldet worden sind Freihaltebedürfnis §8abs2 |
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Ausnahme von § 8 Abs2 nr 1-3
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Wenn sich Marke vor Eintragung in Verkehrskreisen durchgesetzt hat (50%)
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