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15 Cards in this Set
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Das Haftpflichtrecht ist in Privat- und öffentliches Recht unterteilt. Welche Unterteilungen gibt es im Privatrecht?
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Vertraglich Haftung
- Verschulden - Kausal Ausservertragliche Haftung - Verschuldenshaftung - Milde Kausalhaftung - Scharfe Kausalhaftung |
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Ausservertraglich / Verschulden.
- Voraussetzungen? |
Schaden
Widerrechtlichkeit Adäq. Kausalzusammenhang Verschulden |
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Ausservertraglich / Kausal
- Voraussetzungen? |
Schaden
Widerrechtlichkeit Adäq. Kausalzusammenhang HAFTUNGSGRUND (Gesetz) |
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Vertraglich / Verschulden
- Voraussetzungen? |
Schaden
Vertragsverletzung Adäq. Kausalzusammenhang Verschulden (Unschuld muss bewiesen werden) |
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Vertraglich / Kausal
- Voraussetzungen? |
Schaden
Vertragsverletzung Adäq. Kausalzusammenhang HAFTUNGSGRUND (Gesetz) |
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Nenne mind. 5 milde Kausalhaftungen mit Gesetzesartikel
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OR 54 Urteilsunfähige
OR 55 Geschäftsherr OR 56 Tierhalter OR 58 Werkeigentümer ZGB 333 Familienoberhaupt ZGB 679 Grundeigentümer PrHG 1 Produktehaftpflicht |
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Nenne mind. 5 scharfe Kausalhaftungen mit Gesetzesartikel
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SVG 58 Motorfahrzeug
USG 59 Umweltschutz JSG 15 Jagd KHG3 Kernenergie RLG 33 Rohrleitungen EleG 27 Elektr. Anlage EHG 1 Eisenbahn LFG 64 Luftfahrzeug SSG 27 Sprengstoff GTG 30 Gentechnik |
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Schadenbegriff (wann kann von einem Schaden gesprochen werden?)
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Verminderung Aktiven
Vermehrung Passiven Entgangener Gewinn Materieller Schaden |
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Mittelbarer Schaden oder Unmittelbarer Schaden... Wichtig dabei ist?
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Der adäquate Kausalzusammenhang
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Reflexschaden oder indirekter Schaden. Grundsatz nur der Direktgeschädigte ist anspruchsberechtigt?
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Ausnahme: Personen welche durch Tötung Ihren Versorger verloren haben (Versorgerschaden)
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Geschützte (absolute) Rechtsgüter sind?
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Personenschäden und Sachschäden (Integrität und Eigentum)
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Ein ungeschütztes Rechtsgut ist?
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Das Vermögen. Ausnahme: Verstoss gegen eine Verhaltensnorm die Vermögen schützt.
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Rechtfertigungsgründe (3) ohne Schadenersatz?
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Amtspflicht
Einwilligung (Arzt) Notwehr/Notstand/Selbsthilfe |
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Adäquater Kausalzusammenhang?
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Ursache und Wirkung muss zusammenhängend sein, dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen (=adäquat).
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Unterbrechungsgründe adäquater Kausalzusammenhang?
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- Äusserer Umstand (höhere Gewalt, grosser Zufall)
- Umstand Drittperson (Grobes Verschulden) - Umstand Geschädigter (Grobes Selbstverschulden) |