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15 Cards in this Set

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Das Haftpflichtrecht ist in Privat- und öffentliches Recht unterteilt. Welche Unterteilungen gibt es im Privatrecht?
Vertraglich Haftung
- Verschulden
- Kausal
Ausservertragliche Haftung
- Verschuldenshaftung
- Milde Kausalhaftung
- Scharfe Kausalhaftung
Ausservertraglich / Verschulden.
- Voraussetzungen?
Schaden
Widerrechtlichkeit
Adäq. Kausalzusammenhang
Verschulden
Ausservertraglich / Kausal
- Voraussetzungen?
Schaden
Widerrechtlichkeit
Adäq. Kausalzusammenhang
HAFTUNGSGRUND (Gesetz)
Vertraglich / Verschulden
- Voraussetzungen?
Schaden
Vertragsverletzung
Adäq. Kausalzusammenhang
Verschulden (Unschuld muss bewiesen werden)
Vertraglich / Kausal
- Voraussetzungen?
Schaden
Vertragsverletzung
Adäq. Kausalzusammenhang
HAFTUNGSGRUND (Gesetz)
Nenne mind. 5 milde Kausalhaftungen mit Gesetzesartikel
OR 54 Urteilsunfähige
OR 55 Geschäftsherr
OR 56 Tierhalter
OR 58 Werkeigentümer
ZGB 333 Familienoberhaupt
ZGB 679 Grundeigentümer
PrHG 1 Produktehaftpflicht
Nenne mind. 5 scharfe Kausalhaftungen mit Gesetzesartikel
SVG 58 Motorfahrzeug
USG 59 Umweltschutz
JSG 15 Jagd
KHG3 Kernenergie
RLG 33 Rohrleitungen
EleG 27 Elektr. Anlage
EHG 1 Eisenbahn
LFG 64 Luftfahrzeug
SSG 27 Sprengstoff
GTG 30 Gentechnik
Schadenbegriff (wann kann von einem Schaden gesprochen werden?)
Verminderung Aktiven
Vermehrung Passiven
Entgangener Gewinn
Materieller Schaden
Mittelbarer Schaden oder Unmittelbarer Schaden... Wichtig dabei ist?
Der adäquate Kausalzusammenhang
Reflexschaden oder indirekter Schaden. Grundsatz nur der Direktgeschädigte ist anspruchsberechtigt?
Ausnahme: Personen welche durch Tötung Ihren Versorger verloren haben (Versorgerschaden)
Geschützte (absolute) Rechtsgüter sind?
Personenschäden und Sachschäden (Integrität und Eigentum)
Ein ungeschütztes Rechtsgut ist?
Das Vermögen. Ausnahme: Verstoss gegen eine Verhaltensnorm die Vermögen schützt.
Rechtfertigungsgründe (3) ohne Schadenersatz?
Amtspflicht
Einwilligung (Arzt)
Notwehr/Notstand/Selbsthilfe
Adäquater Kausalzusammenhang?
Ursache und Wirkung muss zusammenhängend sein, dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen (=adäquat).
Unterbrechungsgründe adäquater Kausalzusammenhang?
- Äusserer Umstand (höhere Gewalt, grosser Zufall)
- Umstand Drittperson (Grobes Verschulden)
- Umstand Geschädigter (Grobes Selbstverschulden)