• Shuffle
    Toggle On
    Toggle Off
  • Alphabetize
    Toggle On
    Toggle Off
  • Front First
    Toggle On
    Toggle Off
  • Both Sides
    Toggle On
    Toggle Off
  • Read
    Toggle On
    Toggle Off
Reading...
Front

Card Range To Study

through

image

Play button

image

Play button

image

Progress

1/25

Click to flip

Use LEFT and RIGHT arrow keys to navigate between flashcards;

Use UP and DOWN arrow keys to flip the card;

H to show hint;

A reads text to speech;

25 Cards in this Set

  • Front
  • Back
SVG 58 regelt die scharfe Kausalhaftung von Mfz. Haltern. Ausnahmen?
Die scharfe Kausalhaftung gilt vorallem zwischen Halter + NICHT-Halter. Halter->Halter oft nach Verschulden.
Begriff des Motorfahrzeugs?
Jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, auf dem Erdboden und unabhängig von Schienen sich fortbewegen kann.
Trotz eigenem Antrieb kein Mfz. gemäss Definition?
Mofa
Elektr. Rollstühle bis 10km/h
Leicht-Motorfahrräder
Motoreinachser (gestossen)
Motorhandwagen
Motorfahrzeug ja/nein?
- Arbeitsmotorwagen
- Arbeitsmaschinen
- Landw. Traktor = Motorwagen
Ja, es handelt sich um Motorfahrzeuge gemäss SVG.
Gilt für Amts-, Post und Militärfahrzeuge auch SVG?
Ja
Gilt für ein mit Strom angetriebenen Trolleybus auch das SVG?
Ja. Wird jedoch durch Strom geschädigt (Fahrleitung) gilt das EleG
Wo gilt das SVG?
Auf öffentlichen Strassen. Werkareal welches nicht abgeschlossen ist???
Welches Recht gilt bei Unfällen mit einem Mfz. im Ausland?
Grundsatz: Ausl. Recht. In bestimmten Fällen auch das Recht des immatr. Land gemäss Hager Übereinkommen
Wann ist ein Fahrzeug in Betrieb?
Wenn es sich mit Motorenkraft fortbewegt. Wenn es so abgestellt ist das es leicht ins Rollen kommt.
SVG oder gewöhnliche Haftung?
- Ladegut fällt auf Strasse
Haftung nach SVG gegeben
SVG oder gewöhnliche Haftung?
- Blendende Scheinwerfer
- Motorenlärm -> Tier
Haftung nach SVG gegeben
SVG oder gewöhnliche Haftung?
- Auslaufen von Öl, Expl. Benzintank
SVG ja sofern als Folge der Fahrt in Brand gerät oder Öl ausläuft. Nicht beim Einfüllen von Öl oder Beladen
Haftung SVG oder normale Haftung?
- Motorwagen in Betrieb
Ja Haftung nach SVG grundsätzlich versichert
Verkehrsunfall durch nicht in Betrieb befindliches Mfz. Haftung SVG gewöhnliche Haftung?
Keine Kausalhaftung. Haftung wenn Geschädigter beweist, dass ihn oder Personen Verschulden trifft.
Der Halter oder Lenker öffnen Fahrzeugtüre. SVG oder gewöhnliche Haftung.
Wenn Halter oder Lenker die Tür öffnen ist SVG Haftung gegeben. Mitfahrer über PH, Rechtssprechung unklar.
Halter = Eigentümer = Eintrag im Fahrzeugausweis?
Nein. Halter ist wer die dauernde Verfügungsgewalt über Fz. hat und in seinem Interesse/Kosten gebraucht oder gebrauchen lässt.
Lenker haftet wie Halter?
Nein, er haftet nicht kausal
Garagist = Lenker?
Gemäss SVG 71 haftet er für übernommene Fahrzeug wie als Halter des Fahrzeuges. (Probefahrt)
Rennveranstalter-Haftung?
Gemäss SVG 72 haftet der Veranstalter eines Rennens wie ein Mfz.Halter
Deckung Nationaler Garantiefonds?
Personen- und Sachschäden durch unbekannte oder nicht versicherte Mfz./Anhänger/Fahrräder.
Abwicklung über nationaler Garantiefonds?
Abwicklung über Zürich Vers. - Selbstbehalt CHF 1'000
Nationales Versicherungsbüro
Deckt Schäden die ausl. Mfz. verursachen wie wenn Unfall durch CH-Fahrzeug verursacht worden wäre.
Entzug Kontrollschilder. Wie lange besteht Deckung?
Der Versicherer haftet bis 60 Tag nach Auftrag zum Einzug Kontrollschilder. Danach Haftet Kanton.
Entlastung SVG?
Höhere Gewalt, Grobes Selbst/Dritt-Verschulden
+
Kein Verschulden Halter + kein fehlerhaftes Fahrzeug
Haftpflicht unter Haltern?
Beide vertreten Betriebsgefahr, daher kann ein Fall nach Höhe des Verschuldens aufgeteilt werden (etwas weniger bei Personschäden als vielmehr bei Sachschäden)