• Shuffle
    Toggle On
    Toggle Off
  • Alphabetize
    Toggle On
    Toggle Off
  • Front First
    Toggle On
    Toggle Off
  • Both Sides
    Toggle On
    Toggle Off
  • Read
    Toggle On
    Toggle Off
Reading...
Front

Card Range To Study

through

image

Play button

image

Play button

image

Progress

1/100

Click to flip

Use LEFT and RIGHT arrow keys to navigate between flashcards;

Use UP and DOWN arrow keys to flip the card;

H to show hint;

A reads text to speech;

100 Cards in this Set

  • Front
  • Back

„Heizöl-Hinz“ hat dem Kunz 5000 Liter Heizöl zu liefern. Zum vereinbarten Termin trifft Hinz den Kunz aber zu Hause nicht an. Auf der Rückfahrt verunglückt Hinz infolge eines leicht fahrlässigen Fahrfehlers. Dabei läuft das gesamte Heizöl aus. Wie ist die Rechtslage?

H ist von seiner Lieferverpflichtung nach § 275 I BGB frei geworden H kann von K gemäß § 326 II 1 BGB nach wie vor Zahlung verlangen

Ein Anspruch auf Schadensersatz gem. § 280 BGB besteht nur bei der Verletzung einer vertraglichen Pflicht:
Richtig oder Falsch?

Falsch, besteht auch bei Verletzung gesetzlicher Pflichten!
(§ 280 spricht von "Schuldverhältnis", dieses kommt nach §§ 241, 311 BGB entweder per Vertrag oder kraft Gesetzes zustande)

Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 II BGB kann der Gläubiger verlangen:
a) wenn er dem Schuldner erfolglos eine Nachfrist gesetzt hat.
b) wenn dem Gläubiger die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.
c) wenn die Pflichtverletzung wesentlich ist und dem Gläubiger die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zu zumuten ist.

b) wenn dem Gläubiger die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist § 282 BGB.

Die Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist geregelt in . . .?
in § 311 II, III BGB
Die Störung der Geschäftsgrundlage erfasst auch den Fall des beiderseitigen Motivirrtums. Richtig oder Falsch?
Richtig § 313 II BGB.
§ 323 BGB gilt nur für die Verletzung synallagmatischer (Haupt-)Pflichten im gegenseitigen Vertrag.
Richtig oder Falsch?
Richtig. (Abgrenzung zu § 324 BGB)
Der Verbraucher muss im Falle eines Widerrufs eine Wertminderung der Sache ersetzen:
a) unter Umständen.
b) immer.
c) Nie.

a) unter Umständen (§ 357a II BGB).

Widerruft der Verbraucher seine Erklärung zum Abschluss eines Vertrages über die Lieferung einer Ware wirksam
a) so kann er einen damit verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag widerrufen.
b) so ist er an einen damit verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag nicht mehr gebunden.
c) so kann er einen damit verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag außerordentlich kündigen.

Widerruft der Verbraucher seine Erklärung zum Abschluss eines Vertrages über die Lieferung einer Ware wirksam,
b) so ist er an einen damit verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag nicht mehr gebunden (§ 358 BGB).
Die Sachmängelfreiheit gehört beim Kauf- und Werkvertrag zur Leistungspflicht des Verkäufers.
Richtig oder Falsch?
Richtig (§ 433 I 2 BGB).
Ist eine Sache oder ein Werk mangelhaft, so kann der Käufer/Besteller grundsätzlich erst nach einer
Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Richtig oder Falsch?
Richtig (§§ 323 I, 281 I, 440 BGB).
Die Rechte des Käufers aus einer Garantie verdrängen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht.
Richtig oder Falsch?

Richtig. (Garantie und gesetzliche Gewährleistung bestehen nebeneinander § 443 BGB)

Beim Verbrauchsgüterkauf trägt der Käufer im Falle eines Versendungskaufs die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder die für die Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt.
Richtig oder Falsch?

Falsch (§ 475 II schließt § 447 aus, d.h. es bleibt bei § 446 BGB Gefahrübergang erst bei Übergabe; Ausnahme: wenn der Käufer die Transportperson selbst beauftragt, geht die Gefahr bereits ab Versendung auf ihn über § 475 II BGB).

Auf einen Ausschluss oder die Beschränkung von Gewährleistungsrechten bei Vertragsschluss kann sich der
Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf
a) berufen.
b) nicht berufen.
c) nicht berufen, wenn der Ausschluss oder die Beschränkung durch AGB erfolgt.
b) nicht berufen (§ 476 BGB).
Der Rückgriff des Unternehmers beim Verbrauchsgüterkauf richtet sich gegen
a) seinen Lieferanten.
b) den Hersteller.

a) seinen Lieferanten §§ 437, 478, 479 BGB.

Auf Werklieferungsverträge ist kein Werkvertragsrecht anzuwenden.
Richtig oder Falsch?
Richtig (sondern Kaufrecht vgl. § 651 BGB).
Schuldner und Gläubiger geraten nur bei Verschulden in Verzug.
Richtig oder Falsch?
Falsch (§ 293 BGB verlangt kein Verschulden).
Während des Gläubigerverzuges haftet der Schuldner nicht für einfache Fahrlässigkeit.
Richtig oder Falsch?
Richtig (§ 300 BGB).
Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht erbrachter Leistung kann der Gläubiger in der Regel erst nach
einer Nachfristsetzung verlangen.
Richtig oder Falsch?
Richtig (§ 281 I BGB).
Ersatz des positiven Interesses bedeutet, dass der Geschädigte so gestellt wird,
a) als ob der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.
b) als ob er nie von der Möglichkeit des Vertragsschlusses gehört hätte.
a) als ob der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.
Welche fünf Rechte kann der Käufer bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache geltend machen?
1.) §§ 437 Nr. 1, 439 BGB Anspruch auf Nacherfüllung
2.) §§ 437 Nr. 2, Alt. 1, 440, 323, 326 V BGB Rücktritt vom Vertrag
3.) §§ 437 Nr. 2, Alt. 2,441 BGB Kaufpreisminderung
4.) §§ 437 Nr. 3, Alt. 1, 440, 280, 281, 283, 311a BGB Schadensersatz
5.) §§ 437 Nr. 3, Alt. 2, 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Gibt es eine „Rangfolge“ der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte? Wie sieht diese aus?
Die kaufrechtliche Anspruchsgrundlage der Nacherfüllung ist vorrangig vor allen anderen (§ 440 BGB).
Die Verjährung der Mängelgewährleistungsrechte ist in §________BGB geregelt und beträgt bei_______ wie viel Jahre/Monate? Wann beginnt sie?

vgl. § 438 BGB:
a) im Grundbuch eingetragenen Rechten 30 Jahre
b) Bauwerken 5 Jahre
c) beweglichen Sachen 2 Jahre
und beginnt mit der Übergabe bei Grundstücken,
i.Ü. mit der Ablieferung der Sache.
und beginnt mit der Übergabe bei Grundstücken, i.Ü. mit der Ablieferung der Sache.

Die anfängliche, objektive Unmöglichkeit der Vertragserfüllung führt gemäß §________BGB zu einer
Schadensersatzverpflichtung:
a) stets
b) bei Kenntnis
c) nie
b) § 311 a II BGB bei Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Schuldners von der Unmöglichkeit.
Dieb D verkauft die dem Eigentümer E gestohlene Uhr an den gutgläubigen K. Der Kaufvertrag ist:
a) wirksam
b) schwebend unwirksam
c) unwirksam
a) der schuldrechtliche Kaufvertrag ist wirksam.
(Abstraktionsprinzip: nur die sachenrechtliche Übereignung ist nach § 935 BGB unwirksam!)
Tritt während bestehenden Schuldnerverzuges eine Unmöglichkeit der Leistung ein, so:
a) bleibt es bei der alleinigen Geltung der Verzugsvorschriften
b) tritt der Verzug grundsätzlich hinter der Unmöglichkeit zurück
c) tritt die Unmöglichkeit grundsätzlich hinter dem Verzug zurück
d) sind die Vorschriften beider Leistungsstörungen nebeneinander anzuwenden
c) tritt die Unmöglichkeit grundsätzlich hinter dem Verzug zurück § 287 BGB
Eines oder mehrere der hier genannten Merkmale des Schuldnerverzuges sind u.U. entbehrlich:
a) Fälligkeit der Leistung
b) Möglichkeit der Leistung
c) Mahnung
d) Vertretenmüssen des Schuldners
e) Nachfristsetzung
vgl. § 286 II, III BGB:
c) Mahnung
e) Nachfristsetzung
Kunde K bestellt beim Ober O eine Gulaschsuppe. Als O dem K die Suppe bringt, rutscht ihm der Teller versehentlich vom Tablett und ergießt sich über den neuen Anzug des K. Dies ist:
a) ein Verschulden bei Vertragsschluss
b) eine Vertragserfüllung
c) eine Verletzung vertraglicher Schutzpflichten
d) eine ungerechtfertigte Bereicherung
e) eine unerlaubte Handlung
c) eine Verletzung vertraglicher Schutzpflichten §§ 311 II, 280 BGB
e) eine unerlaubte Handlung § 823 BGB
Kunde K bestellt beim Ober O eine Gulaschsuppe. Als O dem K die Suppe bringt, rutscht ihm der Teller versehentlich vom Tablett und ergießt sich über den neuen Anzug des K. Hat K deswegen Schadensersatzansprüche?
a) nur gegen O
b) nur gegen den Chef des O, Gastwirt G
c) gegen O und G
d) gegen niemanden
c) gegen O und G §§ 823, 831 BGB
Vertretenmüssen ist rechtlich bedeutsam für den Eintritt:
a) des Schuldnerverzuges
b) der Schadensersatzpflicht aus sonstiger Pflichtverletzung
c) der Schadensersatzpflicht bei anfänglichen Leistungshindernissen
d) des Gläubigerannahmeverzuges
a) des Schuldnerverzuges § 286 IV BGB
b) der Schadensersatzpflicht aus sonstiger Pflichtverletzung §§ 282, 280 I 2 BGB
c) der Schadensersatzpflicht bei anfänglichen Leistungshindernissen § 311a II 2 BGB
Der Gläubigerannahmeverzug hat zur Folge, dass der:
a) Gläubiger dem Schuldner Schadensersatz schuldet aus § . . . BGB
b) Gläubiger dem Schuldner über § 304 hinaus Schadensersatz aus § . . . BGB leisten muss
c) Schuldner vom Vertrag zurücktreten darf nach § . . . BGB
d) Schuldner nach § . . . BGB Haftungserleichterungen bzgl. des Vertretenmüssens erhält
d) Schuldner nach § 300 I BGB Haftungserleichterungen bzgl. des Vertretenmüssens erhält
Für Sachmängel haftet der Verkäufer auf Nacherfüllung:
a) nur bei Vorsatz
b) ohne Rücksicht auf sein Verschulden
c) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
d) bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit
b) ohne Rücksicht auf sein Verschulden (das § 437 BGB nicht verlangt)
Die Rücktrittsvorschriften der §§ 346 ff BGB finden direkte Anwendung:
a) nur bei vereinbartem Rücktrittsvorbehalt
b) auch auf Grund von Leistungsstörungen
c) auch bei Sachmängelhaftung
d) nur beim gesetzlichen Rücktrittsrecht

b) auch auf Grund von Leistungsstörungen §§ 323, 324, 326 BGB
c) auch bei Sachmängelhaftung §§ 437 Nr. 2, 323 BGB

K kauft bei V eine Couch. Nach Lieferung stellt K fest, dass sie für sein Wohnzimmer zu sperrig ist, da K zwar die Couch, nicht jedoch sein Wohnzimmer vermessen hatte. Wie ist die Rechtslage?

K muss die Couch behalten und den Kaufpreis bezahlen § 433 II BGB.
(Weder Sachmangel, noch Anfechtungsgrund liegen vor - nur ein Motivirrtum!)

Wodurch unterscheiden sich Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)?
durch den vertraglichen Begründungsakt des Auftrags
(Auftrag = Vertrag § 662 BGB; GoA = ohne Vertrag §§ 677, 683 BGB)
V verkauft und übereignet dem gutgläubigen K eine dem E gehörende Sache. Wie ist die Rechtslage?
E kann von V den Verkaufserlös nach § 816 I 1 BGB herausverlangen.
Wodurch entstehen Schuldverhältnisse?
Grundsätzlich durch Vertrag, aber auch kraft Gesetzes (§§ 311, 241 BGB).
Wann geht beim Kaufvertrag die Gefahr zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über?
Mit der Übergabe der Ware § 446 BGB.
Landwirt L kauft bei der Feldmaschinen AG einen Traktor, bei dem bereits beim ersten Einsatz der Motor streikt, da er aufgrund eines Materialfehlers einen Riss hat. Welche Rechte hat L?
L kann (§ 437 BGB):
die Reparatur des Motors verlangen,
Neulieferung verlangen,
den Kaufpreis zurück verlangen,
oder den Kaufpreis mindern.
Wie wird Eigentum an einer beweglichen Sache erworben?
Durch Übergabe und Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang § 929 BGB.
Wie wird Eigentum an einem Grundstück wird erworben?
Durch Auflassung (= Einigung) bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar und Eintragung im Grundbuch §§ 873, 925 BGB.
Was ist ein Sachmangel und wann muss er vorliegen?
Ein Sachmangel gemäß § 434 I BGB muss bei Gefahrübergang nach § 446 BGB in Form der Abweichung der IST- vonder SOLL-Beschaffenheit, d.h. von der vertraglich vereinbarten und gewöhnlichen Verwendung, inkl. Zubehör, Anleitungen, Etikettierung, Werbung, öffentlichen Äußerung des Verkäufers, Gehilfen, Herstellers im Vergleich zum JETZT-Zustand vorliegen.
Welche anderen "Mängel" sind dem Sachmangel gleichgestellt?
§ 434 II BGB verlangt die subjektiven, vereinbarten, § 434 III BGB die objektiven, gewöhnlichen Anforderungen und Montageanforderungen. § 434 III 2 BGB stellt die Zuweniglieferung gleich, während auf eine Zuviellieferung § 812 BGB anzuwenden ist! Nach § 434 II Nr. 3, III Nr. 4 ist Zubehör und eine Anleitung („Ikeaklausel“) geschuldet. § 434 IV BGB regelt die Montage, § 434 V BGB die Aliud- (= Falschlieferung). §§ 435, 436 BGB stellen den Rechts- dem Sachmangel gleich.
Muss ein Kaufvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Nein, ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich vorliegen. Das Gesetz geht grundsätzlich von der Formfreiheit aus. Kaufverträge können also auch mündlich (man denke nur an den Brötchenkauf beim Bäcker), per Mail oder übers Telefon abgeschlossen werden.Nein, ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich vorliegen. Das Gesetz geht grundsätzlich von der Formfreiheit aus. Kaufverträge können also auch mündlich (man denke nur an den Brötchenkauf beim Bäcker), per Mail oder übers Telefon abgeschlossen werden; Ausnahme: § 311b BGB.
Was ist wenn die Ware an der Kasse plötzlich mehr kostet, als ausgezeichnet?
Dann gilt der Preis, den die Kassiererin an der Kasse vorgibt. Das Ausstellen der Ware im Schaufenster oder Laden ist nur eine Aufforderung ein Kaufangebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Das Angebot gibt erst der Kunde selbst durch Vorzeigen der Ware ab und zwar zu dem Preis, der am Regal angezeigt war. Die letzte Entscheidung über das Ob und Wie des Verkaufes liegt dann bei der Kassiererin. Sollte diese das Angebot zum Regalpreis nicht annehmen und stattdessen mehr verlangen, so muss der Käufer darauf nicht eingehen und die Ware kaufen, sondern er kann diese dann auch im Geschäft zurücklassen, § 155 BGB.
Darf der Kunde im Laden die Verpackung öffnen oder muss er dann die Ware kaufen?
Der Kunde muss nichts kaufen, auch wenn er die Verpackung geöffnet hat (Oberlandesgericht Düsseldorf 21.12.2000 I-6 U 45/00). Er kann jedoch dazu verpflichtet sein dem Verkäufer den Schaden zu ersetzen, der durch das Öffnen entsteht §§ 311 II, 241 II, 282 oder 823 I BGB. Dieser liegt in der Regel unterhalb des Wertes für die Kaufsache, kann aber – je nach Einzelfall – auch so hoch wie der Kaufpreis der Ware sein.
Verpflichtet das Durchblättern oder Lesen einer Zeitschrift zum Kauf?
Nein, ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde seinen Kaufwunsch auch äußert § 311 I BGB. Das bloße Durchblättern reicht dazu nicht aus, da man sich genauso gut über den Inhalt erst einmal informieren darf, bevor man sich zum Kauf entschließt.
Dürfen Ladeninhaber/Kaufhausdetektiv die Tasche des Kunden durchsuchen und ihn festhalten?
Nein, Taschenkontrollen sind nicht zulässig. Sie würden gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kunden verstoßen Art. 1 und 2 Grundgesetz. Selbst wenn ein Schild am Ladeneingang besagt, „Sollten Sie das Geschäft mit einer Tasche betreten, dürfen wir Taschenkontrollen durchführen“, ist dieses unwirksam.
Auch darf der Ladendetektiv Kunden nicht grundlos festhalten. Es muss vielmehr ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegen. Nur dann kann er sie bis zum Eintreffen der Polizei am Verlassen des Geschäftes hindern, § 127 I StPO. Diese kann dann allerdings weitere Maßnahmen anordnen, sodass der Kunde spätestens dann den Inhalt seiner Tasche offen legen muss.
Muss der Verkäufer Kleingeld annehmen? Kann man auch nur mit 1-Cent-Münzen bezahlen?
Das richtet sich nach dem Nennwert der Münzen, mit denen der Kunde bezahlen will. § 3 Münzgesetz regelt, dass niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen anzunehmen. Der Kunde kann mit 1-Cent-Münzen also maximal 50 Cent begleichen. Mehr muss der Verkäufer nicht entgegennehmen. Nur die Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank sind verpflichtet unbegrenzt Kleingeld entgegenzunehmen.
Können Eltern verhindern, dass der Sohn/die Tochter sich Sachen gegen ihren Willen kauft?
Als Sorgeberechtigte haben sie bis zur Volljährigkeit ein volles Entscheidungsrecht darüber, was ihr Kind kaufen darf und was nicht, § 1629 BGB. Dabei gilt im Grundsatz, dass ihr Kind nichts kaufen darf, womit sie nicht einverstanden sind, § 107 BGB. Kaufverträge des Kindes sind nur wirksam, wenn der Erziehungsberechtigte zugestimmt hat § 108 BGB. Verweigert er das, so ist der Kaufvertrag nichtig und der Kaufpreis kann zurückverlangt werden § 812 I 1 BGB. Anders ist das nur, wenn Eltern dem Kind Taschengeld zur freien Verfügung überlassen. Bezahlt das Kind seinen Kauf vom Taschengeld, so ist dieser Kaufvertrag grundsätzlich wirksam § 110 BGB.
Ist die Rückgabe möglich, wenn irrtümlich die falsche Sache (z.B. falsche Farbe) gekauft wurde?
Hat der Käufer im Eifer des Gefechtes irrtümlich zur falschen Sache gegriffen und diese gekauft (z. B. den roten statt den rosafarbenen Pullover), so kann er seine Willenserklärung, die zum Kaufvertrag geführt hat, anfechten nach § 119 I BGB. Dann kann er die Sache zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen §§ 142, 812 I 1 BGB. Allerdings muss er unverzüglich, nachdem er den Irrtum bemerkt hat, gegenüber dem Verkäufer die Anfechtung erklären § 121 BGB. Sonst ist sein Anfechtungsrecht ausgeschlossen.
Kann die Ware (z.B. unerwünschte Weihnachtsgeschenke) zurückgegeben oder umgetauscht werden, wenn sie nicht gefällt?

Nein, grundsätzlich nicht. Es gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind (pacta sunt servanda). Käufer müssen die einmal gekaufte Sache also behalten. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Sache mangelhaft ist. Wurde die Ware im Fernabsatz gekauft § 312c BGB also per Internet, Telefon, Fax oder Katalog oder außerhalb von Geschäftsräumen (Außergeschäftaumvertrag § 312b BGB), so hat der Käufer ein Widerrufsrecht §§ 312g, 355 BGB. Übt er dieses innerhalb von 14 Tagen aus, so kann er die Sache wieder zurückgeben – gleich aus welchen Gründen.

Wann gilt auch das Kleingedruckte im Kaufvertrag?
Ja, auch das sog. „Kleingedruckte“ gilt im Kaufvertrag. Dabei handelt es sich im Regelfall um vorformulierte Vertragsbedingungen, die einseitig vom Verkäufer gestellt werden – sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § 305 I BGB. Diese werden allerdings nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Käufer auf deren Existenz hingewiesen wurde (z.B. bei im Ladengeschäft ausgehängten Vertragsbedingungen) oder wenn diese ausdrücklich mit einbezogen werden (z.B. durch gesonderte Unterschrift unter diesen) § 305 II BGB. In jedem Fall muss der Kunde aber die Möglichkeit haben von den AGB Kenntnis zu nehmen und dem Verkäufer signalisieren, dass er mit ihnen einverstanden ist, was freilich auch stillschweigend geschehen kann.
Was bedeutet es, wenn der Verkäufer nur unter "Eigentumsvorbehalt" liefern will?
Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht gleich bar oder per Überweisung, sondern vereinbart eine Ratenzahlung, so wird in der Regel ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, was bedeutet, dass der Käufer nicht bereits durch die Übergabe der Ware zum Eigentümer wird, sondern das Eigentum zunächst beim Verkäufer verbleibt, der Käufer also nur Besitzer der Ware wird § 449 BGB. Sobald der Käufer die letzte Rate bezahlt hat, erwirbt er ohne weiteres Zutun des Verkäufers das Eigentum und kann mit der Sache nach Belieben verfahren.
Führt eine schriftliche Bestellung schon zum festen Kaufvertrag?
Wenn jemand eine schriftliche Bestellung aufgibt, so führt das in der Regel noch nicht direkt zu einem Kaufvertrag. In der Bestellung liegt zunächst ein Angebot, einen Vertrag abzuschließen § 145 BGB. Ein Vertrag kommt aber erst dann zustande, wenn auch der andere sich binden und einen Kaufvertrag abschließen will § 311 I BGB. Daher muss dieser das Vertragsangebot erst noch annehmen, was nicht zwingend schriftlich geschehen muss. Der Verkäufer kann auch anrufen, eine "Auftragsbestätigung" per Mail schicken oder einfach die Ware versenden. Auch in dem Abschicken der Ware, kann die erforderliche Annahme des Angebots konkludent liegen. Erst dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Sonderangebot ausverkauft: Müssen Sonderangebote mindestens zwei Tage vorrätig sein?

Wirbt ein Händler mit Sonderangeboten, so kommt es manchmal vor, dass diese schnell vergriffen sind und der Kunde das Nachsehen hat. Es besteht sogar die Gefahr, dass Verkäufer mit besonders günstigen Angeboten werben, davon aber nur eine geringe Stückzahl vorrätig haben. Diese sind dann schnell verkauft und der Kunde wird auf die regulären und teureren Angebote verwiesen. Damit es nicht zu derartigen Lockangeboten kommt, hat der Gesetzgeber in § 5 IV des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgelegt, dass der Unternehmer die Sonderangebote für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum genannten Preis bereitzustellen hat. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass in der Regel zwei Tage angemessen sind.

Der Verkäufer liefert nicht. Rechte des Käufers?
Der Käufer kann vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist aber nur möglich, wenn der Käufer zuvor dem Verkäufer eine Frist gesetzt hat § 323 I BGB. In der Regel dürften 14 Tage bei einem normalen Kauf von bereits hergestellten Gegenständen angemessen sein. Liefert der Verkäufer trotz Ablauf dieser Frist nicht, so kann der Käufer nunmehr ihm gegenüber den Rücktritt erklären und die Ware anderswo einkaufen. Sollte diese anderweitig nur teurer zu erhalten sein, so kann der Käufer diesen Schaden als Folge der Verzögerung vom (säumigen) Verkäufer ersetzt verlangen §§ 280 III, 281 BGB.Der Käufer kann vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist aber nur möglich, wenn der Käufer zuvor dem Verkäufer eine Frist gesetzt hat § 323 I BGB. In der Regel dürften 14 Tage bei einem normalen Kauf von bereits hergestellten Gegenständen angemessen sein. Liefert der Verkäufer trotz Ablauf dieser Frist nicht, so kann der Käufer nunmehr ihm gegenüber den Rücktritt erklären und die Ware anderswo einkaufen. Sollte diese anderweitig nur teurer zu erhalten sein, so kann der Käufer diesen Schaden als Folge der Verzögerung vom (säumigen) Verkäufer ersetzt verlangen §§ 280 III, 281 BGB.
Der Verkäufer liefert verspätet. Rechte des Käufers?
Der Käufer kann Rechte erst geltend machen, wenn der Verkäufer in Verzug gekommen ist. Dazu muss der Verkäufer zunächst einmal gemahnt werden § 286 I BGB. Dabei muss die Aufforderung einen gewissen Nachdruck haben. „Ich wollte Sie höflich an Ihre Lieferung erinnern“ reicht nicht aus. Nach der Mahnung kann der Käufer als Schadensersatz alle Kosten verlangen, die während des Verzuges des Verkäufers entstehen §§ 280 II, 286 BGB u.a. auch die Anwaltskosten, aber nur, wenn der Anwalt erst nach der Mahnung eingeschaltet wird: Die Kosten für die erste Mahnung können nicht auf den Verkäufer abgewälzt werden. Schließlich kommt der Verkäufer erst durch die erste Mahnung des Käufers in Verzug. Entbehrlich ist eine Mahnung nur, wenn der Verkäufer deutlich macht, ohnehin nicht mehr liefern zu wollen oder ein Lieferdatum vorher kalendarisch festgelegt war, § 286 II BGB.
Vom Vertrag zurücktreten kann der Käufer erst, wenn er dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat § 323 I BGB. IdR. sind vierzehn Tage angemessen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer dann vom Vertrag zurücktreten § 349 BGB und sich mit der Ware anderweitig eindecken.
Ist reduzierte Ware wirklich vom Umtausch ausgeschlossen? Ist reduzierte Ware wirklich vom Umtausch ausgeschlossen?
Ist die Ware mangelhaft, weil sie z.B. beschädigt oder nicht ordnungsgemäß verarbeitet ist, haftet der Verkäufer für diese Mängel (§§ 434, 437 BGB Gewährleistung des Verkäufers). Zwar kann der Verkäufer seine Gewährleistung für Mängel ausschließen, dieses ist aber nur möglich wenn sein Vertragspartner kein Verbraucher ist §§ 13, 474 I BGB. Kauft ein Verbraucher also Ware für seinen eigenen Gebrauch (z.B. einen Pulli im Bekleidungsgeschäft), so kann er diese bei Mängeln auch dann zurückgeben, wenn sie reduziert war § 437 Nr. 2 BGB.
Will der Käufer die Ware hingegen umtauschen, weil ihm die Farbe nicht (mehr) gefällt oder er das Produkt bei der Konkurrenz günstiger gesehen hat, so ist das nicht möglich. Grundsätzlich ist jeder Vertrag von beiden Seiten einzuhalten (pacta sunt servanda). Häufig nehmen Verkäufer ausnahmsweise und nur aus Kulanz Ware wieder zurück, wenn sie dem Käufer doch nicht mehr gefällt. Dazu ist der Verkäufer aber rechtlich nicht verpflichtet.
Kann der Käufer nur mit Kassenbon umtauschen? Was ist, wenn der Kassenzettel verblasst ist?
Nein, selbstverständlich kann auch ohne Kassenbon umgetauscht werden. Es ist nur Pflicht des Käufers zu beweisen, dass er die Ware bei dem entsprechenden Verkäufer auch gekauft hat. Dem Inhaber des Kassenbons kommt dabei die Vermutung zugute, dass er auch die dort aufgezeigte Ware in dem betreffenden Geschäft gekauft hat. Es handelt sich also um eine Art der Beweisführung. Diese ist jedoch nicht die Einzige. Vielmehr kann auch durch andere Beweismittel wie z.B. Zeugen, die beim Kauf anwesend waren, der Kauf bewiesen werden.
Wie lange sollte man Rechnungen und Kassenzettel aufbewahren?

Im Prinzip gilt, dass man Rechnungen und Kassenzettel so lange aufheben sollte, wie möglich. Sie sind die einfachste Möglichkeit bei Mängeln den Kauf beweisen zu können, wenn man Gewährleistungsrechte (§ 437 BGB Minderung, Rücktritt, Schadensersatz etc.) geltend machen möchte. Dabei gilt, dass beim Kauf von beweglichen Sachen die Mängelrechte nach zwei Jahren verjähren, also nicht mehr durchgesetzt werden können § 438 I Nr. 3 BGB. So lange sollte man die Kassenzettel also auf jeden Fall aufbewahren.

Welches subjektive Recht ergibt sich für den Käufer infolge des Vertragsschlusses? Nennen Sie die dazugehörige Norm des BGB!
Der Käufer hat einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der (mangelfreien) Kaufsache gegen den Verkäufer gem. § 433 I BGB.
Wird der Käufer durch den Abschluss des Kaufvertrages Eigentümer der gekauften Sache?
Nein! Der Kaufvertrag als schuldrechtliches Geschäft begründet lediglich die Pflicht des Verkäufers, dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen. Eigentümer wird der Käufer erst durch die Übereignung gem. § 929 BGB (Verfügungsgeschäft).
Nennen Sie die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrages!
§ 433 BGB wesentliche Vertragsbestandteile („essentialia negotii"):
- die Identität der Vertragsparteien
- der Kaufgegenstand
- der Kaufpreis.
A möchte sein Mofa an B zum Preis von 1000 € verkaufen. Er verspricht sich je- doch und erklärt, er möchte 100 € für sein treues Gefährt. Hat A eine Willenserklärung wirksam abgegeben und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Erklärungsbewusstsein war vorhanden, damit auch Handlungswille. Der konkrete Geschäftswille fehlte jedoch. Daher ist dieses rechtsgültige Angebot über 100 € nach § 119 BGB anfechtbar.
Welche Bedeutung hat grundsätzlich das Schweigen des Empfängers auf eine Willenserklärung?
Im Grundsatz gilt: Schweigen ist keine Willenserklärung. Wer schweigt, setzt keinen eigenen Erklärungstatbestand (vgl. auch § 241a BGB). Allerdings kennt das Gesetz Ausnahmen hiervon (z.B. Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben § 362 HGB).
A sagt während der Vorlesung zu B: „Ich kaufe Dir Dein BGB für 1 € ab. Einverstanden?" B antwortet nicht, sondern lauscht weiterhin der Vorlesung. Daraufhin legt A dem B 1 € auf den Tisch, greift sich das BGB und verschwindet. Ist zwischen A und B ein Kaufvertrag zustande gekommen?
A hat ein Angebot für das BGB zu einem Kaufpreis von 1 € an B abgegeben. B hat nicht auf das Angebot reagiert. Schweigen stellt grundsätzlich keine Willenserklärung dar. B hat das Angebot des A somit nicht angenommen. Ein Vertrag kam nicht zustande.
A lädt B zum Eröffnungsspiel der Fußball-WM zu sich nach Hause ein. Am besagten Tag erscheint B bei A; dieser öffnet jedoch nicht. Da B weder Freunde noch ein Fernsehgerät besitzt, kauft er sich kurzerhand im Elektrogeschäft ein Fernsehgerät für 500 €, um das Spiel verfolgen zu können. Später verlangt er die 500 € als Schadensersatz von A wegen Nichterfüllung des aus seiner Sicht zwischen A und B geschlossenen Vertrages. Zu Recht?
Die Einladung des A stellt keine Willenserklärung, sondern lediglich eine Gefälligkeitshandlung dar. Denn A fehlt ersichtlich der Rechtsbindungswille. Damit ist kein Vertrag zwischen A und B zustande gekommen, dessen Verletzung einen vertraglichen Schadensersatzanspruch begründen könnte. B kann daher von A keinen Schadensersatz verlangen.
Was ist ein einseitiges Rechtsgeschäft? Nennen Sie drei Beispiele!
Einseitige Rechtsgeschäfte enthalten die Willenserklärung nur einer Person. Beispiele: Kündigung, Anfechtung, Rücktritt.
O betreibt einen kleinen Obststand in der Kölner Innenstadt. Als B den Stand an einem gewöhnlichen Dienstagnachmittag aufsucht und eine Banane kaufen will, entgegnet ihm der Obsthändler O: „Holen Sie sich Ihre Banane woanders. Ich habe keine Lust, wegen solch geringfügiger Beträge die Kasse aufzumachen!" Kann B gegen die Willkür des O etwas ausrichten?
Dem Adressaten eines Angebots steht es grundsätzlich frei, ein an ihn gerichtetes Angebot anzunehmen. Dies folgt aus dem Grundsatz der Privatautonomie. Ein Kontrahierungszwang besteht nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa bei einer Monopolstellung für Güter der Grundversorgung oder gesetzlich geregelten Fällen. Hier besteht für O kein Kontrahierungszwang. B muss sich seine Banane anderswo besorgen.
A und B schließen „per Handschlag" einen Kaufvertrag über ein Grundstück zu einem Kaufpreis von 200.000 €. Ist der Vertrag wirksam? Nennen Sie die dazugehörigen Rechtsnormen!
Nach § 311b I BGB bedarf ein Kaufvertrag über ein Grundstück der notariellen Beurkundung. Diese ist hier nicht erfolgt. Gem. § 125 S. 1 BGB hat dies die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge. Es ist damit kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Minderjähriger wirksam einen Kaufvertrag abschließen?
§ 107 BGB Ein Minderjähriger kann wirksam einen Vertrag abschließen, wenn dieser für ihn lediglich rechtlich vorteilhaft ist oder wenn die Eltern vorher zustimmen (einwilligen § 182 BGB) oder den Vertrag nachträglich billigen (genehmigen § 184 BGB) oder wenn der Minderjährige den Kaufpreis sofort mit Taschengeld vollständig bezahlt § 110 BGB.
B will sein Badezimmer richten lassen und wendet sich an den Unternehmer U. Dieser bietet ihm an, das gesamte Bad für 5000 € zu renovieren, wenn B „keine Rechnung braucht". B ist einverstanden. Als U auch nach mehreren Wochen noch nicht begonnen hat, will B ihn auf Erfüllung verklagen.
Die Erklärung eines Unternehmers, eine Leistung „ohne Rechnung" erbringen zu wollen, ist nach dem objektiven Empfängerhorizont als Angebot zur Schwarzarbeit auszulegen. B war damit einverstanden. Der Vertrag verstößt daher gegen das Verbot der Schwarzarbeit (§ 1 SchwarzArbG). Er ist gem. § 134 BGB nichtig. B hat keinen Anspruch gegen U.
S hat ein Angebot abgegeben und sich verschrieben. Er bemerkt den Fehler kurz darauf. Innerhalb welcher Frist kann er anfechten? Nennen Sie die dazugehörige Rechtsnorm!
Die Anfechtung nach § 119 BGB muss unverzüglich erfolgen (§ 121 BGB). Die Länge der Frist ist eine Frage des Einzelfalls. Dem Erklärenden steht eine „angemessene Überlegungsfrist" zu, die es ihm ermöglicht, rechtlichen Rat einzuholen. Obergrenze ist in der Regel eine Frist von zwei Wochen.
Unternehmer U bietet dem B an: „Angebot über den Bau eines Swimmingpools. Festpreis: 25.000 €". B nimmt das Angebot an. U ist jedoch bei der Berechnung der Summe ein Fehler unterlaufen. Muss er den Vertrag erfüllen?
Hier liegt ein verdeckter Kalkulationsirrtum des U vor. Aus dem Angebot geht nur das Endergebnis der Berechnung, nicht aber die Berechnung selbst hervor. Die Willensäußerung ist an sich fehlerfrei. Es liegt ein bloßer Motivirrtum vor, der nicht zur Anfechtung berechtigt. U muss den Vertrag für 25.000 € erfüllen.

Wann ist der Anspruch auf die Primärleistung des Gläubigers ausgeschlossen? Nennen Sie ein Beispiel!

wenn der Schuldner schon bei Vertragsabschluss nicht erfüllen kann (§§ 311a , 275 BGB Beispiel: verkaufte Kuh wurde bereits vom Trecker überfahren bevor Vertrag zustande kam)

Welche Sekundäransprüche hat der Gläubiger, wenn nach § 275 BGB der Anspruch auf die Primärleistung ausgeschlossen ist?

Schadensersatz statt der Leistung nach § 311a II BGB oder
Aufwendungsersatz nach §§ 311 a II, 284 BGB oder
Rücktritt §§ 326 V, 323 BGB

Wo ist die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung geregelt? Voraussetzungen?
§§ 812, 816 BGB
- etwas erlangt
- durch Leistung, Eingriff oder Verfügung eines Nichtberechtigten
- ohne Rechtsgrund
Wann besteht eine Herausgabepflicht Dritter?
Wendet der Empfänger einer ungerechtfertigten Bereicherung das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist dieser zur Herausgabe verpflichtet nach § 822 BGB.
Was kann Gegenstand einer ungerechtfertigten Bereicherung sein?
§ 812 BGB jede vermögenswerte Rechtsposition, einschließlich ersparter Aufwendungen, z.B. Eigentum, Besitz, Erfüllung einer Verbindlichkeit oder Befreiung von einer Verbindlichkeit
Was umfasst der bereicherungsrechtliche Herausgabeanspruch?
Wann besteht er nicht?
Was kann dann stattdessen verlangt werden?
Der Umfang des Herausgabeanspruches ergibt sich aus §§ 818 I, 99, 100 BGB. Danach ist das Erlangte grundsätzlich „in natura“ herauszugeben einschließlich gezogener Nutzungen. Falls dies nicht möglich ist, muss nach § 818 II BGB stattdessen der Verkehrswert ersetzt werden. Eine Ausnahme hiervon bildet nach § 818 III BGB die Einrede des Wegfalls der Bereicherung, z.B. wegen Verbrauch ohne ersparte Aufwendungen, wegen Wertlosigkeit oder wegen erforderlicher Mehraufwendungen. In diesen Ausnahmefällen besteht nach Einrede kein Bereicherungsanspruch (mehr).
Die „Ausnahme der Ausnahme“ normieren §§ 818 IV, 819, 820 BGB, wenn der Empfänger den Mangel des Rechtsgrundes kannte oder später erfährt oder verklagt wird, haftet er verschärft und kann sich nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung nach § 818 III BGB berufen, sondern bleibt zur Herausgabe bzw. zum Wertersatz verpflichtet.
Wie lautet die Formel der Kaufpreisminderung und wo ist diese geregelt?
Minderung erfolgt nach der Formel IST-Wert (der Sache mit Mangel) geteilt durch SOLL-Wert (der Sache ohne Mangel) multipliziert mit dem vereinbarten Kaufpreis = geminderter Kaufpreis § 441 BGB
Wann ist eine Fristsetzung vor Minderung, Rücktritt bzw. Schadensersatz im Kaufrecht entbehrlich?
Grundsätzlich ist nach § 440 BGB vor Minderung, Rücktritt gemäß § 323 I BGB und Schadensersatz statt der Leistung nach § 281 I BGB eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Nach § 440 I 2 BGB ist eine Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich bei einer nach dem 2. Versuch fehlgeschlagenen oder verweigerten oder unzumutbaren Nacherfüllung. Allerdings ist eine Fristsetzung erst entbehrlich, wenn beide Arten der Nacherfüllung entbehrlich oder unmöglich sind!
Ist im Kaufrecht eine Minderung nur bei erheblichen oder auch bei geringfügigen Mängeln möglich?
Voraussetzung ist zunächst eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß §§ 323, 440 BGB. Die Minderung ist danach aber auch bei unerheblichem Mängeln zulässig, da § 441 I 2 BGB nicht auf § 323 V 2 BGB verweist.
Wann verjähren im Kaufrecht arglistig verschwiegene Mängel?
Nach §§ 438 III, 195 BGB verjähren arglistig verschwiegene Mängel ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis in 3 Jahren bzw. ohne Kenntnis nach §§ 199 III, 124 BGB maximal in 10 Jahren ab Entstehung.
Was versteht man unter einem Verbrauchsgüterkauf und wo ist dieser geregelt?

Es handelt sich beim Verbrauchsgüterkauf um einen Kauf (nur!) beweglicher Sachen nach § 90 BGB oder einer Dienstleistung durch einen Verbraucher gemäß § 13 BGB von einem Unternehmer nach § 14 BGB, bei dem die §§ 433 - 473 BGB, nicht jedoch auch §§ 445, 447 BGB, sondern ergänzen §§ 445a-c, 474–479 BGB gelten.

Gebrauchtwagenhändler V verkauft dem Privatkunden K einen 3 Jahre alten Pkw. In den AGB des V heißt es: "Der Pkw wird gekauft wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung." 3 Monate später stellt sich ein schwerer Karosserieschaden heraus. Unter welchen Voraussetzungen kann K von V Rückzahlung des Kaufpreises verlangen?

Der Ausschluss der Mängelhaftung ist nach § 476 BGB unwirksam, da ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. Wenn K dem V eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzt und V nicht reagiert oder 2 Nachbesserungsversuche scheitern, kann K von V aus §§ 437, 440, 323 BGB Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Wagens beanspruchen.

A findet den verletzten und bewusstlosen O auf der Straße und fährt ihn ins nächste Krankenhaus. Kann A vom genesenen O Fahrtkosten und Verdienstausfall verlangen?
Anspruchsgrundlage?
Ja aus GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag) nach §§ 683, 670 BGB.
V verkauft und übereignet K einen Oldtimer für 50.000 Euro, der einen Marktwert von 40.000 Euro hat. K bezahlt den Kaufpreis. Danach erklärt V dem K gemäß § 119 BGB die Anfechtung des Kaufvertrags wegen Irrtums, sodass dieser ex tunc nichtig ist. Zuvor ist jedoch das Auto bei einem Unfall völlig zerstört worden, was V nicht wußte. Wie ist die Rechtslage?

Mit Übereignung des Pkws und Kaufpreiszahlung ist der Kaufvertrag erfüllt (§ 362 BGB). Deshalb und wegen der Nichtigkeit infolge Anfechtung (§ 142 BGB) bestehen aus Kaufrecht (§ 437 BGB) keine Ansprüche mehr, aber der Rechtsgrund für die Übereignung ist infolge Nichtigkeit des Kaufvertrages entfallen, sodass in Höhe von 10.000 Euro eine ungerechtfertigte Bereicherung des V vorliegt, die K von V aus § 812 I 1 BGB herausverlangen kann. (K müsste V den Pkw zurückgeben, was er infolge des Unfalls nicht kann, weshalb K Wertersatz in Höhe des objektiven Marktwerts 40.000 Euro an V zu leisten hat § 818 II BGB; während V dem K den Kaufpreis von 50.000 Euro zurückzuerstatten hat, sodass im Ergebnis der K gegen V aus § 812 I 1 BGB Anspruch auf 10.000 Euro hat).

K kauft von V ein Moped. Zu Hause stellt K fest, dass ein Rückspiegel angebrochen ist. Da er das Gefährt behalten möchte, fragt K Sie, ob er von V einen neuen Rückspiegel beanspruchen kann? Anspruchsgrundlage?
K kann von V aus §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB nach seiner (des K`s) Wahl und auf Kosten des V (§ 439 II BGB) Reparatur des Spiegels oder einen neuen Spiegel verlangen und V kann mangels Unverhältnismäßigkeit (§ 439 IV BGB) den neuen Spiegel nicht verweigern.
K aus Hamburg kauft im Reisebüro V Eintrittskarten für die Aufführung von "Siegfried" in Bayreuth. Damit die Wagner-Festspiele für ihn zum unvergesslichen Erlebnis werden, bucht K ein Zimmer im besten Hotel am Ort. Als er im Smoking Einlass begehrt, stellt sich heraus, dass die Eintrittskarten mangels rechtzeitiger Anzahlung des V ungültig sind. Kann der frustrierte K von V den Kaufpreis und die Fahrt- und Übernachtungskosten erstattet verlangen?
Anspruchsgrundlage?
Ja: K gegen V auf Kaufpreisrückerstattung aus §§ 437 Nr. 2, 440, 323 I, 326 V, 346 BGB;
K gegen V auf Fahrt- und Übernachtungskosten aus §§ 437 Nr. 3, 440, 284 BGB, da die Aufwendungen im Vertrauen auf die Leistung des V (= gültige Eintrittskarte) getätigt wurden.
In beiden Ansprüchen ist eine vorherige Fristsetzung entbehrlich, da wegen der besonderen Umstände (Zeitablauf!) keine Nachbesserung durch V mehr möglich ist.
Was versteht man unter Hol-, Bring- und Schickschuld?

Bei Holschulden ist der Ort des Schuldners der Leistungs- und Erfüllungsort. Bei Bringschulden ist der Ort des Gläubigers der Leistungs- und Erfüllungsort. Bei Schickschulden (z.B. Versendungskauf) sind Leistungs- (beim Schuldner) und Erfüllungsort (beim Gläubiger) unterschiedlich, da der Schuldner die Verpflichtung übernommen hat, den Leistungsgegenstand nach Anweisung des Gläubigers an einen anderen Ort zu versenden (beim Verbrauchsgüterkauf § 475 II BGB, sonst § 447 BGB).

Wie unterscheidet sich ein Gattungskauf von einem Stückkauf?
Welche Qualität müssen die Sachen einer Gattungsschuld haben?
Was bedeutet Konkretisierung der Gattungsschuld; wofür spielt sie eine Rolle?
Bei einem Stückkauf kauft man ein konkretes, genau bezeichnetes Einzelstück, z.B. einen bestimmten, ausgesuchten Gebrauchtwagen.
Bei einem Gattungskauf ist die gekaufte Sache nur "der Gattung" nach bestimmt, z.B. der Kauf von 5 Zentnern Kartoffeln aus einem großen Haufen. Bei der Gattungsschuld muss der Schuldner nur Sachen „mittlerer Art und Güte“ liefern ( § 243 Abs.1 BGB). Konkretisierung der Gattungsschuld bedeutet die Beschränkung der Leistungspflicht zur Lieferung einer der Gattung nach bestimmten Sache nur noch auf ein einzelnes Stück aus der Gattung (§ 243 Abs.2 BGB). Rechtlich wird die Gattungsschuld dadurch zu einer Stückschuld.
Welche zwei Formen des Verschuldens bzw. des „Vertreten-müssens“ gibt es?
Was bedeuten sie?
Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276 BGB).
Vorsatz bedeutet: Das Handeln geschieht bewusst und gewollt. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).
Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind einseitig für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei beim Abschluss eines Vertrags stellt (§ 305 Abs.1 BGB).
Wie werden Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Bestandteil eines Vertrags?
Die bloße Existenz von AGB ist nicht ausreichend. Die Anwendbarkeit der AGB setzt deren ausdrückliche Einbeziehung in den Individualvertrag voraus (§ 305 Abs.2 BGB). Hierzu ist erforderlich, dass der Verwender bei Vertragsschluss:
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich auf sie hinweist. Nur wenn der ausdrückliche Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, reicht ein deutlich sichtbarer Aushang am Ort des Vertragsschlusses.
2. Außerdem muss der Verwender der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschaffen, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Insbesondere müssen auch körperliche Behinderungen der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt werden.
3. Die andere Vertragspartei muss mit ihrer Geltung einverstanden sein.
Welches sind die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung im Schuldverhältnis?
1. kleiner Schadensersatz (§ 280 BGB)
2. großer Schadensersatz (§ 281 BGB)
3. Aufwendungsersatz (§ 284 BGB)
4. Herausgabe stellvertretendes commodum (§ 285 BGB)
5. Verzugsschadensersatz (§§ 280 II, 286 BGB)
Was versteht man unter einer Störung der Geschäftsgrundlage?
Was ist die Rechtsfolge einer Störung der Geschäftsgrundlage?
Eine Störung der Geschäftsgrundlage liegt vor,
- wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten,
- oder wenn sich wesentliche Vorstellungen der Parteien, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nachträglich als falsch herausstellen (§ 313 BGB).
Rechtsfolge ist die Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände und sekundär, falls dies unmöglich oder einer Partei unzumutbar ist, der Rücktritt nach §§ 313 III, 346 BGB.
Wie unterscheiden sich die Leistungsstörungen der Unmöglichkeit und des Verzugs?
Bei einer Unmöglichkeit der Leistung (§§ 283, 311a, 275 BGB) kann die Leistung überhaupt nicht mehr erbracht werden.
Bei Verzug ist die Leistung noch möglich, kommt aber "zu spät" (§§ 286 ff BGB).
Welche Voraussetzungen müssen für einen Schadensersatzanspruch des Gläubigers wegen anfänglicher Unmöglichkeit gegeben sein?
1. Es liegt ein wirksamer Vertrag vor (§ 311 a Abs.1 BGB).
2. Bereits bei Vertragsschluss bestand ein Leistungshindernis (§ 311 a Abs.1 BGB).
3. Die Leistungspflicht ist ausgeschlossen (§ 275 Abs.1 – 3 BGB).
4. der Schuldner hat seine Unkenntnis vom Bestehen des Leistungshindernisses nicht zu vertreten (§ 311 a Abs.2 S. 2 BGB).
Kann sich ein zahlungsunfähiger Schuldner auf Unmöglichkeit der Leistung berufen, weil er kein Geld hat?
Nein, "Geld hat man zu haben", will sagen bei Geldschulden handelt es sich eine Gattungsschuld (§ 243 BGB), denn die Gattung "Geld" gibt es immer. Der Schuldner muss sich also Geld besorgen. Nach anderer Ansicht handelt es sich bei einer Geldschuld nicht um eine Gattungsschuld mangels Verpflichtung zur Lieferung von „Sachen“ aus einer Gattung. Geschuldet wird vielmehr der Wert des Geldes. Der Wert wird aber nicht „unmöglich“. Auch nach dieser Ansicht muss sich der Schuldner also das Geld beschaffen und kann sich nicht auf Unmöglichkeit (§ 275 BGB) berufen.