Use LEFT and RIGHT arrow keys to navigate between flashcards;
Use UP and DOWN arrow keys to flip the card;
H to show hint;
A reads text to speech;
26 Cards in this Set
- Front
- Back
79. Welche Bestimmung regelt den Einsatz von Notsignalen auf See?
|
Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR; Regel 37)
|
|
80. Welche Vorschrift regelt die Pflicht zur Hilfeleistung in Seenotfällen?
|
Die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
|
|
81. Welche nautische Veröffentlichung (Broschüre) beschreibt die seemännische Sorgfaltspflicht für Wassersportler, auch für den Seenotfall?
Wer gibt sie heraus? |
Die Broschüre „Sicherheit im See- und Küstenbereich“,
herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) |
|
82. Welche nautische Veröffentlichung (Handbuch) für die Sport- und Kleinschifffahrt enthält Anleitungen zur
Bewältigung von Notlagen auf See? Wer gibt sie heraus? |
Das Handbuch „Suche und Rettung“,
herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) |
|
83. Welche pyrotechnischen Signalmittel unterliegen dem Waffengesetz?
a) Alle Leuchtraketen, die einen eigenen Treibsatz beinhalten b) Alle Signalpistolen und Abschussvorrichtungen, sowie die für diese bestimmte Munition c) Alle steigenden Signale, die einen Durchmesser von mehr als 12 mm aufweisen |
Antwort b)
|
|
84. Welche pyrotechnischen Signalmittel unterliegen dem Sprengstoffgesetz?
a) Handfackeln und Rauchkörper b) Handsignalraketen mit Fallschirm c) Blitz-Knall-Patronen im Kaliber 4 |
Antworten a) b)
|
|
85. Wie verhalten Sie sich bei einem
Munitionsversager in der Signalpistole? |
Waffe in Schussrichtung belassen, über Kopf erneut spannen und nochmals abdrücken, bei erneutem Versagen die Waffe mit nach oben gerichtetem Lauf frühestens nach 1 Minute nach außenbords öffnen und den Versager herausgleiten lassen.
|
|
86. Was ist zu tun, wenn die Patrone in der Signalpistole nach Abzugsbetätigung nicht gezündet hat?
a) Sofort eine neue Patrone laden und erneut versuchen zu schießen b) Die Waffe einem anderen Besatzungsmitglied geben, damit eine Fehlbedienung ausgeschlossen werden kann. Die Waffe nach frühestens 5 Minuten entladen c) Die Waffe in Schussrichtung belassen, über Kopf erneut spannen und nochmals abdrücken, bei erneutem Versagen die Waffe mit nach oben gerichtetem Lauf frühestens nach 1 Minute nach außenbords öffnen und den Versager herausgleiten lassen |
Antwort c)
|
|
87. Was machen Sie mit Munition, die beim versuchten Verschießen aus der Signalwaffe nicht gezündet hat (Versager)?
a) Wieder in die Originalverpackung zurücklegen b) An einer freien Stelle über Deck lagern c) Über Bord werfen |
Antwort c)
|
|
88. Dürfen Sie Seenotsignalmittel in öffentlichen
Verkehrsmitteln befördern? |
Nein
|
|
89. Wie dürfen Sie Ihre Signalpistole von der Wohnung zur Yacht transportieren, wenn Sie keinen Waffenschein besitzen?
|
Nicht schuss- und nicht zugriffsbereit
|
|
90. Wie ist eine Signalpistole an Land zu transportieren?
a) entladen, entspannt, gesichert b) entladen, entspannt, von der Munition getrennt c) entladen, verpackt, von der Munition getrennt |
Antwort c)
|
|
91. Wem dürfen Seenotsignale dauerhaft überlassen werden?
|
Nur berechtigten Personen im Sinne
des Waffen- oder Sprengstoffrechts |
|
92. Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?
a) Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung b) Polizeibeamten c) Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt |
Antwort c)
|
|
93. Welche Dokumente sind beim Führen einer Signalpistole mitzuführen?
|
Personalausweis oder Pass,
Waffenbesitzkarte und - erforderlichenfalls - Waffenschein |
|
94. Welche Dokumente sind bei Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) in deutschen und europäischen
Gewässern, sowie in den Gewässern anderer Länder an Bord mitzuführen? |
1. Personalausweis oder Pass
2. Waffenbesitzkarte 3. Im europäischen Ausland: Europäischer Feuerwaffenpass, ggf. Einfuhrgenehmigung 4. Andere Länder: ggf. Einfuhrgenehmigung |
|
95. Darf an Silvester mit Signalmunition Kaliber 4 (26,5 mm) geschossen werden?
a) Ja, aber nur durch den Erlaubnisinhaber selbst innerhalb der amtlich zugelassenen „Abbrandzeit“ (meist 18.00 –02.00 Uhr), wenn keine brennbaren Objekte in der Nähe sind b) Ja, aber nur wie unter a) beschrieben. Zusätzlich muss der Schütze Inhaber des Kleinen Waffenscheins sein c) Nein, dieses Schießen bedarf einer besonderen waffenrechtlichen Erlaubnis |
Antwort c)
|
|
96. Wer darf während des Törns die Signalwaffe am Körper tragen (führen)?
a) Jedes Besatzungsmitglied b) Alle Inhaber einer Waffensachkundeprüfung c) Der verantwortliche Führer des Wasserfahrzeugs |
Antwort c)
|
|
97. Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen?
a) Jeder b) Nur Inhaber einer Waffensachkundeprüfung c) Nur der verantwortliche Führer des betroffenen Wasserfahrzeuges |
Antwort a)
|
|
98. Was müssen Sie tun, wenn Ihnen Signalmittel oder Waffen abhanden kommen?
|
Den Verlust der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen
|
|
99. Für welche Signalwaffe benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde?
|
- Signalpistole Kal 4 (26,5 mm)
- Für Signalwaffen (SRS-Waffen), die kein Bauartzulassungszeichen „PTB im Kreis“ (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen |
|
100. Wie weist ein Wassersportler die Sachkunde nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht nach?
|
Durch einen Sachkundenachweis einer dafür bestimmten Stelle
|
|
101. Wodurch verliert ein Yachteigner das Bedürfnis zum Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm)?
|
Wenn das Eigentum an einer seegehenden
Yacht nicht mehr nachgewiesen werden kann |
|
102. Welche Ausnahme von den waffenrechtlichen
Erlaubnispflichten für Waffen und Munition betrifft den Charterer einer seegehenden Yacht? |
Der Charterer darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) und die dazugehörige Munition ausüben
|
|
103. Welche pyrotechnischen Handsignale
für den Seenotfall sind erlaubnispflichtig? |
Handsignale der Unterklasse T2
(„Signalraketen rot“, „Fallschirmsignalraketen rot“ und „Rauchsignale orange“) |
|
104. Welche Behörde prüft pyrotechnische Seenotsignale und lässt sie zu?
|
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
|