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18 Cards in this Set

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Unternehmensführung als Institution


( 3 Ebenen )

bezeichnet die Gruppe von Personen, die in einer Organisation mit Aufgaben der Unternehmensführung betraut sind.



1.Obere Führungsebene-Vorstand, Geschäftsführer, Unternehmensbereichleiter


2.Mittlere-Bereichsleiter, Haupt-,Abteilungsleiter


3.Untere-Gruppenleiter,Werkstattleiter

Unternehmensführung als Funktion


( 5 Funktionen )

umfasst insbesondere jene Tätigkeiten, die der strategischen Steuerung eines Unternehmens dienen.


1.Vision/Mission/Unternehmensziele


2.Gesamunternehmensstrategie


3.Geschäftsbereichs-/Wettbewerbstrategien


4.Funktionsbereichsstrategien/Operatives Management


5.Strategie Implementierung

Unternehmensverfassung ( Corporate Governance )

Umfasst die Menge der rechtlich verbindlichen Regelungen, die festlegen:


-welche wie zusammengesetzten Entscheidungsgremien die Leitung und Überwachung der Unternehmenstätigkeit bestimmen


-welche Rechte und Pflichte die Repräsentanten der Interessengruppen einer Unternehmung besitzen

Warum braucht es eine Unternehmensverfassung?

1) Unternehmen haben eine ganze Reihe verschiedener Anspruchsgruppen mit verschiedenen Interessen (Top-Management,Arbeitnehmer,Anteilseigner,Lieferanten,Kunden, Staat, Umwelt usw.)


2) Mit den begrenzten Mitteln können in der Regel nicht alle Ansprüche alles beteiligten Interessengruppen befriediegt werden

Ziel der Unternehmensverfassung

1) Die Herstellung eines Interessenausgleichs zwischen beteiligten Anspruchsgruppen


2) Die Sicherstellen einer efffizienten Unternehmensführung

Grundfragen der Unternehmensverfassung

Welche Interessen(Gruppen) sollen die Zielsetzung und Politik des Unternehmens bestimmen?


Wie ist die formale Entscheidungsstruktur des Unternehmens Interessenkonform zu gestalten?

1.1 Einflussmöglichkeiten der Anteilseigner

1. Gesellschaftler(-versammlung) (OHG)


Gesellschaftler bilden das Leitungsorgan der Gesellschaft



2. Gesellschaftlerversammlung und Leitung(Board,Geselschaftführer der GmbH)


Keine Trenung von Leitungs und Kontrolfunktion



3.Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand (der AG und KGaA)


Trennung von Leitungs(Vorstand) und Kontrollfunktion(Aufsichtsrat)

Typus 1: OHG

Alle Verfügungsrechte in einer Hand


Geringe Transaktionskosten


Effizienzverbesserung kommen Unternehmer unmittelbar zugute



-> Unternehmer motiviert und spezialisiert, bestmöglich zu koordienieren und zu überwachen.


An leistungsgerechter Entlohnung der Belegschaft interessiert


Theoretisch die effizienteste Rechstruktur

Warum gibt es die anderen Typen?

1) Trennung zwischen Eigentumsrechten und Ausübungrechten


2) qualifiziertes und spezialisiertes Management


3) breitere Risikostreuung


4) Einfachere Kapitalbeschaffung


5) Kostengünstige Kapitalbeschaffung

Monistisches Leitungsmodell ( USA)

Stärken:


-hohe Flexibilität bei der Aufgabenverteilung im Hinblick auf die Ausgestaltung von Leitungs- und Kontrollkompetenzen


- Machtposition des CEO ermöglicht schnelle und effiziente Entscheidungsstrukturen


- Anpassung des Boards an Unternehmensgröße und Fähigkeiten der aglerenden Direktoren flexibel möglich



Schwächen:


- Neutralität der Kontrolle ist eingeschränkt, da Outside-Direktoren bei maßgeblichen Entscheidungen einbezogen werden


- Machtmonopol des CEO schwer kontrollierbar, da CEO über Stimmrechtsvollmachten die Wahl des Boards beeinflussen kann


- Kraftverhältnisse im Board sind für Dritte kaum transparent


Dualistisches Leitungsmodell ( DE )

Stärken:


- Autonome Entscheidungskompetenz des Vorstands


- Entscheidungsferne der Aufsichts-rates führt zu anabhängiger Kontrolle


- Kollegiale Entscheidungsfindung durch formale Gleichheit der Vorstandmitglieder



Schwächen:


- Aufsichtsratsvorsitzender kann ein unkontrolliertes Machtpotenzial entwickeln


- Geringere Sitzungsfrequenz des Aufsichtsraten im Vergleich zur Boardsitzung führt zu schlechter informierten Aufsichtsräten


Abgrenzung von Unternehmung und Betrieb

Unternehmen:


-rechtlich-wirtschaftliche Einheit


-kann aus mehreren Betrieben bestehen


-Unternehmensverfassung: Normen für das Gesamtsystem



Betrieb:


-technisch-organisatorische Einheit und somit als Ort der Faktorumsetzung


-Betreibsverfassung: Regelung der Mitwirkung von Arbeitnehmer am Ort der Faktorumsetzung

1.2 Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmer



Drittelbeteiligungsgesetzt von 2004

Schwächste Form der Interessenvetretungkompetenz der Arbeitnehmer


500-2.000 Arbeitnehmer


3 Arbeitnehmervertreter

1.2 Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmer



Mitbestimmungsgesetzt von 1976

Mitbestimmung in Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeiter


Interessenvetretungskompetenz in Kontroll- und Leitungsorganen alles Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit


10 Arbeitnehmervertreter

1.2 Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmer



Montanmitbestimmunggesetzt von 1951

Stärkste Form der Interessenvertretungskompetenz


Arbeitnehmereinfluss in Vorstand und Aufsichtsrat in allen ca.40 Unternehmen der Montanindustrie ( Kohle, Eisen, Stahl)


4 Arbeitsnehmervertreter

1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex



Zielsetzung


Darstellng gesetzlicher Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsenorientierter Gesellschaften.


Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen.


Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsenorientierter Gesellschaften fördern.

1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex



Funktionsprinzip

Die Gesellschaften können von den Empfehlungen des Kodex abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und zu begründen

1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex



Regelungsbereiche. Bsp.

-Nachhaltige Wertschöpfung und Berücksichtigung aller Stakeholder-Interessen als Leitmaxime der Unternehmensführung


-Individualisierte Offenlegung der Vergütung von Vorstands und Aufsichtsmitglieder