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18 Cards in this Set
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Unternehmensführung als Institution ( 3 Ebenen ) |
bezeichnet die Gruppe von Personen, die in einer Organisation mit Aufgaben der Unternehmensführung betraut sind.
1.Obere Führungsebene-Vorstand, Geschäftsführer, Unternehmensbereichleiter 2.Mittlere-Bereichsleiter, Haupt-,Abteilungsleiter 3.Untere-Gruppenleiter,Werkstattleiter |
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Unternehmensführung als Funktion ( 5 Funktionen ) |
umfasst insbesondere jene Tätigkeiten, die der strategischen Steuerung eines Unternehmens dienen. 1.Vision/Mission/Unternehmensziele 2.Gesamunternehmensstrategie 3.Geschäftsbereichs-/Wettbewerbstrategien 4.Funktionsbereichsstrategien/Operatives Management 5.Strategie Implementierung |
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Unternehmensverfassung ( Corporate Governance ) |
Umfasst die Menge der rechtlich verbindlichen Regelungen, die festlegen: -welche wie zusammengesetzten Entscheidungsgremien die Leitung und Überwachung der Unternehmenstätigkeit bestimmen -welche Rechte und Pflichte die Repräsentanten der Interessengruppen einer Unternehmung besitzen |
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Warum braucht es eine Unternehmensverfassung? |
1) Unternehmen haben eine ganze Reihe verschiedener Anspruchsgruppen mit verschiedenen Interessen (Top-Management,Arbeitnehmer,Anteilseigner,Lieferanten,Kunden, Staat, Umwelt usw.) 2) Mit den begrenzten Mitteln können in der Regel nicht alle Ansprüche alles beteiligten Interessengruppen befriediegt werden |
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Ziel der Unternehmensverfassung |
1) Die Herstellung eines Interessenausgleichs zwischen beteiligten Anspruchsgruppen 2) Die Sicherstellen einer efffizienten Unternehmensführung |
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Grundfragen der Unternehmensverfassung |
Welche Interessen(Gruppen) sollen die Zielsetzung und Politik des Unternehmens bestimmen? Wie ist die formale Entscheidungsstruktur des Unternehmens Interessenkonform zu gestalten? |
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1.1 Einflussmöglichkeiten der Anteilseigner |
1. Gesellschaftler(-versammlung) (OHG) Gesellschaftler bilden das Leitungsorgan der Gesellschaft
2. Gesellschaftlerversammlung und Leitung(Board,Geselschaftführer der GmbH) Keine Trenung von Leitungs und Kontrolfunktion
3.Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand (der AG und KGaA) Trennung von Leitungs(Vorstand) und Kontrollfunktion(Aufsichtsrat) |
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Typus 1: OHG |
Alle Verfügungsrechte in einer Hand Geringe Transaktionskosten Effizienzverbesserung kommen Unternehmer unmittelbar zugute
-> Unternehmer motiviert und spezialisiert, bestmöglich zu koordienieren und zu überwachen. An leistungsgerechter Entlohnung der Belegschaft interessiert Theoretisch die effizienteste Rechstruktur |
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Warum gibt es die anderen Typen? |
1) Trennung zwischen Eigentumsrechten und Ausübungrechten 2) qualifiziertes und spezialisiertes Management 3) breitere Risikostreuung 4) Einfachere Kapitalbeschaffung 5) Kostengünstige Kapitalbeschaffung |
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Monistisches Leitungsmodell ( USA) |
Stärken: -hohe Flexibilität bei der Aufgabenverteilung im Hinblick auf die Ausgestaltung von Leitungs- und Kontrollkompetenzen - Machtposition des CEO ermöglicht schnelle und effiziente Entscheidungsstrukturen - Anpassung des Boards an Unternehmensgröße und Fähigkeiten der aglerenden Direktoren flexibel möglich
Schwächen: - Neutralität der Kontrolle ist eingeschränkt, da Outside-Direktoren bei maßgeblichen Entscheidungen einbezogen werden - Machtmonopol des CEO schwer kontrollierbar, da CEO über Stimmrechtsvollmachten die Wahl des Boards beeinflussen kann - Kraftverhältnisse im Board sind für Dritte kaum transparent
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Dualistisches Leitungsmodell ( DE ) |
Stärken: - Autonome Entscheidungskompetenz des Vorstands - Entscheidungsferne der Aufsichts-rates führt zu anabhängiger Kontrolle - Kollegiale Entscheidungsfindung durch formale Gleichheit der Vorstandmitglieder
Schwächen: - Aufsichtsratsvorsitzender kann ein unkontrolliertes Machtpotenzial entwickeln - Geringere Sitzungsfrequenz des Aufsichtsraten im Vergleich zur Boardsitzung führt zu schlechter informierten Aufsichtsräten
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Abgrenzung von Unternehmung und Betrieb |
Unternehmen: -rechtlich-wirtschaftliche Einheit -kann aus mehreren Betrieben bestehen -Unternehmensverfassung: Normen für das Gesamtsystem
Betrieb: -technisch-organisatorische Einheit und somit als Ort der Faktorumsetzung -Betreibsverfassung: Regelung der Mitwirkung von Arbeitnehmer am Ort der Faktorumsetzung |
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1.2 Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmer
Drittelbeteiligungsgesetzt von 2004 |
Schwächste Form der Interessenvetretungkompetenz der Arbeitnehmer 500-2.000 Arbeitnehmer 3 Arbeitnehmervertreter |
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1.2 Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmer
Mitbestimmungsgesetzt von 1976 |
Mitbestimmung in Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeiter Interessenvetretungskompetenz in Kontroll- und Leitungsorganen alles Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit 10 Arbeitnehmervertreter |
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1.2 Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmer
Montanmitbestimmunggesetzt von 1951 |
Stärkste Form der Interessenvertretungskompetenz Arbeitnehmereinfluss in Vorstand und Aufsichtsrat in allen ca.40 Unternehmen der Montanindustrie ( Kohle, Eisen, Stahl) 4 Arbeitsnehmervertreter |
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1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex
Zielsetzung |
Darstellng gesetzlicher Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsenorientierter Gesellschaften. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsenorientierter Gesellschaften fördern. |
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1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex
Funktionsprinzip |
Die Gesellschaften können von den Empfehlungen des Kodex abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und zu begründen |
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1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex
Regelungsbereiche. Bsp. |
-Nachhaltige Wertschöpfung und Berücksichtigung aller Stakeholder-Interessen als Leitmaxime der Unternehmensführung -Individualisierte Offenlegung der Vergütung von Vorstands und Aufsichtsmitglieder |