• Shuffle
    Toggle On
    Toggle Off
  • Alphabetize
    Toggle On
    Toggle Off
  • Front First
    Toggle On
    Toggle Off
  • Both Sides
    Toggle On
    Toggle Off
  • Read
    Toggle On
    Toggle Off
Reading...
Front

Card Range To Study

through

image

Play button

image

Play button

image

Progress

1/27

Click to flip

Use LEFT and RIGHT arrow keys to navigate between flashcards;

Use UP and DOWN arrow keys to flip the card;

H to show hint;

A reads text to speech;

27 Cards in this Set

  • Front
  • Back
Bearbeitungsschema USt-Fälle
1. Prüfung der Unternehmereigenschaft
2. Festlegung des Unternehmensumfangs
3. Festlegung der Besteuerungsart
4. Prüfung der Kleinunternehmerregelung
5. Voranmeldungszeitraum
6. Besteuerungszeitraum
1. Prüfung der UNer-eigenschaft
● anders als im EStG!
● persönliche Voraussetzungen:
– natürliche Personen
– juristische Personen
– Personenvereinigungen
● sachliche Voraussetzungen:
§ 2 Abs. 1 S. 1 UStG: Unternehmer ist, wer
eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
selbsständig ausübt. D.h. auf eigene
Rechnung
2. Unternehmensumfang
● § 2 Abs. 1 S. 2: Das UN umfasst die gesamte
gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des UNers
● § 2 Abs. 1 S. 3: Gewerblich oder beruflich ist
jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von
Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu
erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung
nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
3. Festlegung der Besteuerungsart
● nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung)
● nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Best.):
§ 20 UStG
– auf Antrag UND
– Gesamtumsatz im vergangenen Kalenderjahr
≤ 500.000 € ODER
– keine BF-Pflicht ODER
– Freiberufler nach § 18 EStG
4. Kleinunternehmerregelung
● § 19 UStG: Umsatzsteuer wird nicht erhoben,
wenn:
– Vorjahresumsatz ≤ 17.500 € UND
– Umsatz des laufenden Jahres voraussichtlich
≤ 50.000 €
● Rechtsfolge: Kleinunternehmer wie NichtUNer
behandelt:
– Rechnungsstellung ohne USt-Ausweis
– kein Vorsteuerabzug möglich
5. Voranmeldungszeitraum
● § 18 UStG
● Regelfall: Monat
● Vierteljahr, wenn USt-Zahllast des Vorjahres ≤
7.500 €
● Jahr, wenn USt-Zahllast des Vorjahres ≤ 1.000€
6. Besteuerungszeitraum
● § 16 UStG: Kalenderjahr
WS 2008/09 1) (20 P.)
Nennen und erläutern Sie kurz die
Regeltatbestandsmerkmale einer steuerbaren
Leistung.
$1 Abs. 1Nr. 1 UStG:
-Lieferung oder sonstige Leistung
-eines Unternehmens
-im Erhebungsgebiet
-gegen Entgelt
-im Rahmen seines Unternehmens
-----------------------------------------------
-Lieferung oder sonstige Leistung: $ 3 UStG
Lieferung: Abs.1: Leistung eines Unternehmers, durch die er (...) den Arbeitnehmer (...) befaehigt, in eigenem Namen ueber einen Gegenstand zu verfuegen (Verschaffung der Verfuegungsmacht)

-Leistung: Abs.9: Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind. Auch: Unterlassen oder Dulden einer Handlung oder eines Zustandes

-eines Unternehmers: $2 Abs. 1 S. 1 UStG:
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Taetigkeit selbststaendig ausuebt

-im Inland: $1 Abs.2 UStG:
-Geltungsbereich d. Gesetzes: BRD, ausser Zollausschuesse & Zollfreigebiete

-gegen Entgelt: $10 Abs.1 S.2-4 UStG:
Entgelt ist alles, was der Leistungsempfaenger aufwendete, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzueglich der USt
WS 2008/09 1) (20 P.)
Nennen und erläutern Sie kurz die
Regeltatbestandsmerkmale einer steuerbaren
Leistung.
-im Rahmen seines UNs: $2 Abs.1 S.2 UStG:
-Das UN umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Taetigkeiten des Unternehmers
Überblick über die USt-Vorgänge
Innergemeinschaftliche Lieferung
Innergemeinschaftliche Lieferung
● § 6a Abs. 1 UStG:
– UNer oder Abnehmer hat Gegenstand in das übrige
Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet
– Abnehmer ist
● UNer, der den Gegenstand der Lieferung für sein UN
erworben hat
● juristische Person, die nicht UNer ist oder die den
Gegenstand der Lieferung nicht für ihr UN erw. hat
● bei der Lieferung eines neuen Fahrzeugs auch jeder
andere Erwerber UND
– der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung
unterliegt beim Abnehmer [...] der Umsatzbest.
Gemeinschaftsgebiet
● § 1 Abs. 2a UStG:
– Inland + Gebiete der übrigen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Gemeinschaft (derzeit 28)
– nicht Gemeinschaftsgebiet → Drittlandsgebiet
SS 2011 3) (20 P.)
a) Beschreiben Sie detailliert die
umsatzsteuerliche Abwicklung einer
Maschinenlieferung der Zwickauer-
Maschinenbau-GmbH an einen italienischen
Unternehmer. Beschränken Sie sich bei Ihren
Ausführungen auf die deutsche Umsatzsteuer,
gehen Sie jedoch auf Nachweispflichten des
liefernden Unternehmens ein.
b) Erläutern Sie nunmehr in gleicher Weise – wie
Aufgabe a) – die Lieferung einer Maschine in
die USA.
x
SS 2011 3) Lösung, Regeltatbest.
● Lieferung oder sonstige Leistung

● eines Unternehmers

● im Inland

● gegen Entgelt

● im Rahmen seines Unternehmens
SS 2011 3) Lösung
● Ist der Umsatz steuerbar?

● Ist der Umsatz steuerbefreit?
SS 2011 3) Lösung a)
● innergemeinschaftliche Lieferung prüfen:
• Hat der UNer den Gegenstand der Lieferung in das
übrige Gemeinschaftsgebiet befördert/versendet?

• Ist der Abnehmer ein UNer?

• Wurde der Gegenstand für sein UN erworben?

• Unterliegt der Erwerb beim Abnehmer den
Vorschriften der Umsatzbesteuerung?
SS 2011 3) Lösung a)



SS 2011 3) Lösung a)
●Umsatz ist steuerbar, aber steuerbefreit

●eventuelle "Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung -> auch USt -befreit

●Rechnung ohne USt-Ausweis stellen,
Maschine unterliegt an d. Grenze d. italienischen Umsatzsteuer (Zoll)

●Nachweispflichten des Unternehmers nach UStDV
Nachweis, BMF-Schreiben 05/10
Nachweis, BMF-Schreiben 05/10
Nach § 17a Abs. 2 UStDV soll in den Fällen, in denen der
Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in
das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert, der Unternehmer den
Nachweis hierüber wie folgt führen:
1. durch das Doppel der Rechnung (§§ 14, 14a des Gesetzes),
2. durch einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der
Bestimmungsort ergibt, insbesondere Lieferschein,
3. durch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines
Beauftragten und
4. in den Fällen der Beförderung des Gegenstands durch den
Abnehmer durch eine Versicherung des Abnehmers oder seines
Beauftragten, den Gegenstand der Lieferung in das übrige
Gemeinschaftsgebiet zu befördern.
Nachweis, BMF-Schreiben 09/13
Nachweis, BMF-Schreiben 09/13
● 2 „Nach § 17a Abs. 1 UStDV hat der Unternehmer bei
innergemeinschaftlichen Lieferungen durch Belege nachzuweisen,
dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das
übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. 3Die
Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht
nachprüfbar ergeben (sog. Belegnachweis).“
● „4Der Unternehmer muss den Belegnachweis einer
innergemeinschaftlichen Lieferung nicht zwingend mit einer
Gelangensbestätigung nach § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV oder mit den in
§ 17a Abs. 3 UStDV aufgeführten weiteren Nachweismöglichkeiten
führen. [...] Dem Unternehmer steht es frei, den Belegnachweis mit
allen geeigneten Belegmitteln und Beweisen zu führen, aus denen
sich das Gelangen eines Liedergegenstandes in das übrige
Gemeinschaftsgebiet an den umsatzsteuerrechtlichen Abnehmer in
der Gesamtschau nachvollziehbar und glaubhaft ergibt.“
SS 2011 3) Lösung USA
● Ist der Umsatz steuerbar?

● Ist der Umsatz steuerbefreit?
SS 2011 3) Lösung
● Ist der Umsatz steuerbar?
–Regeltatbestandsmerkmale erfuellt, daher steuerbar

● Ist der Umsatz steuerbefreit?
USA ist drittland
-$4 Nr.1 Buchstabe a: Befreiung fuer Ausfuhrleistungen->liegt eine Ausfuhrlieferung nach $6 UStG vor?
SS 2011 Lösung b)
● Ausfuhrlieferung nach § 6 UStG:
– Abs. 1 Nr. 1: Unternehmer befördert/versendet
Gegenstand der Lieferung in Drittlandsgebiet

– Abs. 4: Nachweispflicht des UN erfüllt
SS 2011 Lösung b)
● Ausfuhrlieferung nach § 6 UStG:
– Abs. 1 Nr. 1: Unternehmer befördert/versendet
Gegenstand der Lieferung in Drittlandsgebiet
●USA=Drittland, Maschinenbau GmbH=UNer

– Abs. 4: Nachweispflicht des UN erfüllt
●Annahme: alles erfuellt
-> Lieferung ist steuerfrei gem. $4 Nr.1 Buchst. a
WS 2009/10 3) (15 P.)
Die Fräs-Tech-GmbH mit Sitz in Zwickau ist
Hersteller von Fräsmaschinen. Nunmehr liegt eine
Bestellung eines Holzbauunternehmers aus Rom
vor. Auf dieser Bestellung gibt der italienische
Besteller seine Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer an.
Beschreiben Sie die umsatzsteuerliche
Behandlung dieses Vorgangs sowohl beim
Lieferanten als auch beim Abnehmer und gehen
Sie auf Nachweispflichten seitens der Fräs-Tech-
GmbH ein.
x
WS 2009/10 3) Lösung
● Lieferung oder sonstige Leistung

● eines Unternehmers

● im Inland

● gegen Entgelt

● im Rahmen seines Unternehmens
WS 2009/10 3) Lösung
● Ist der Umsatz steuerbar?

● Ist der Umsatz steuerbefreit?
WS 2009/10 3) Lösung
● Ist der Umsatz steuerbar?
–Regeltatbestandsmermale erfuellt, daher steuerbar

● Ist der Umsatz steuerbefreit?
$4 Nr.1(b) Steuerbefreiung fuer innergemeinschaftliche Lieferungen
->liegt innergemeinschaftliche Lieferung vor?
WS 2009/10 3) Lösung - Lieferant
● innergemeinschaftliche Lieferung prüfen:
• Hat der UNer den Gegenstand der Lieferung in das
übrige Gemeinschaftsgebiet befördert/versendet?

• Ist der Abnehmer ein UNer?

• Wurde der Gegenstand für sein UN erworben?

• Unterliegt der Erwerb beim Abnehmer den
Vorschriften der Umsatzbesteuerung?
WS 2009/10 3) Lösung - Lieferant
● innergemeinschaftliche Lieferung prüfen:
• Hat der UNer den Gegenstand der Lieferung in das
übrige Gemeinschaftsgebiet befördert/versendet?
•ja, da Italien = EU-Mitgliedstaat

• Ist der Abnehmer ein UNer?
•Ja, laut Aufgabenstellung

• Wurde der Gegenstand für sein UN erworben?
•Ja USt id Nr. angegeben
• Unterliegt der Erwerb beim Abnehmer den
Vorschriften der Umsatzbesteuerung?
ja italienische Umsatzsteuer
WS 2009/10 3) Lösung Abnehmer

WS 2009/10 3) Lösung Abnehmer
●Abnehmer bekomt Nettorechnung + muss den Gegenstand d. Lieferung der italienischen Umsatzsteuer unterwerfen (an Zollstation bzw. nachversteuern)

●fuer Abnehmer entspricht d. Vorgang einem innergemeinschaftlichen Erwerb -> keine Steuerbefreiung
WS 2009/10 3) Lösung - Lieferant



WS 2009/10 3) Lösung - Lieferant
●Umsatz ist steuerbar, aber steuerbefreit, da innergemeinschaftliche Lieferung

●UNer traegt Nachweispflicht

●Rechnung ohne USt-Ausweis

●UNer ist vorsteuerabzugsberechtigt