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50 Cards in this Set
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49. Wie umschreiben Sie die Grundzüge des Kaufvertrages?
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49. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer,
dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen (Art. 184 Abs. 1 OR). |
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50. Nennen Sie verschiedene Kaufvertragsarten.
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50. a) Nach dem Kaufgegenstand: Fahrniskauf,
Grundstückkauf. b) Nach dem zeitlichen Verhältnis der Leistungen: Praenumerandokauf (Käufer bezahlt, bevor er den Kaufgegenstand erhält); Barkauf (Zug um Zug); Kreditkauf (Käufer erhält die Ware, bevor er den Kaufpreis bezahlt hat). c) Räumlich: Platzkauf (Wohnsitz des Verkäufers, Erfüllungs- und Bestimmungsort sind identisch); Distanzkauf (Versendungskauf). d) Nach der Bestimmbarkeit der Ware: Stückkau und Gattungskauf. |
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51. Bei welchen Kaufverträgen kommen die Vorschriften
des OR nicht zur Anwendung? |
51. a) Für Kaufverträge in internationalem Verhältnis.
So kommt unter Umständen das Wiener Kaufrecht (Internationales Übereinkommen). Gemäss Art. 1 (WKR) ist das Wiener Kaufrecht anwendbar: – wenn die Parteien des Kaufvertrages ihre Niederlassung bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt erkennbar in verschiedenen Vertragsstaaten haben oder – wenn das anwendbare IPR auf das Recht eines Vertragsstaates verweist. Gemäss Art. 2 (WKR) gilt das Wiener Kaufrecht nicht: – bei Versteigerungen und in der Zwangsvollstreckung, – für Verträge über Wertpapiere, Schiffe und Flugzeuge sowie elektrische Energie. b) Wenn die Parteien mittels Rechtswahl den Kaufvertrag einer anderen Rechtsordnung unterstellen. |
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52. Ist ein Kaufvertrag formbedürftig?
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52. Die meisten Kaufverträge unterliegen keiner
Formvorschrift. Öffentlich beurkundet werden müssen Grundstückskäufe; einfache Schriftlichkeit ist beim Abzahlungsvertrag erforderlich. |
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53. Wie regelt das schweizerische Kaufrecht die
Gefahrtragung? |
53. Die Gefahr für den (zufälligen) Untergang oder
die Verschlechterung der Ware geht beim Stückkauf mit Abschluss des Vertrages auf den Käufer über, beim Gattungskauf erst nach Aussonderung der Kaufsache und beim Versand bei Abgabe zur Versendung (Art. 185 OR). Vorbehalten bleiben andere Parteiabsprachen. |
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54. In welchen Fällen ist es ratsam, im Rahmen eines
Kaufvertrages einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren? Erläutern Sie kurz den Eigentumsvorbehalt. |
54. Der Eigentumsvorbehalt dient als Sicherungsmittel
und ist dann ratsam, wenn die Sache vor Bezahlung des Kaufpreises bereits zu übergeben ist. Vereinbaren die Parteien einen Eigentumsvorbehalt und wird dieser im Eigentumsvorbehaltsregister (Register beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Käufers) eingetragen, so erwirbt der Käufer kein Eigentum (Art. 715 ZGB). Erst wenn er die letzte Kaufpreisrate bezahlt hat, wird er Eigentümer. |
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55. Was unternehmen Sie, wenn Sie an Ihrem neu gekauften
Auto einen Getriebefehler entdecken? |
55. Sofort rügen (Mängelrüge). Anschliessend Kaufpreisminderung
oder allenfalls Wandelung verlangen. Ein gesetzlicher Nachbesserungsanspruch besteht beim Kaufvertrag nicht. Dieser kann jedoch Bestandteil der vertraglich vereinbarten Garantie sein. Bei vertretbaren Sachen (Gattungswaren) hat der Käufer die Wahl zwischen Ersatzlieferung, Wandelungs- oder Minderungsklage. Bei Verschulden hat der Verkäufer den Schaden zu ersetzen. Die Gewährleistungsansprüche müssen innert einem Jahr nach Ablieferung der Sache eingeklagt werden. Der Verkäufer ist zur Rechtsgewährleistung (keine Entwehrung des Kaufgegenstandes durch Dritte gegenüber dem Käufer) und Sachgewährleistung (zugesicherte Eigenschaften für körperliche oder rechtliche Mängel) verpflichtet. |
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56. Darf ein Verkäufer seine Sachgewähr auf 3 Monate
und auf den Fall der Ausbesserung/Ersatzlieferung beschränken? |
56. Ja, denn die Vorschriften über die Sachgewähr
sind dispositives Recht, das durch Parteiabsprache abgeändert werden kann. Ist aber seitens des Ver5 Übungsantworten © Verlag Marti-Gasser 2003 käufers grobes Verschulden im Spiel, sind Beschränkungen sowohl in der Zeit wie in der Sache nichtig (Art. 100 OR). |
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57. Wer trägt beim Kaufgeschäft die Neben- und
Transportkosten, Zölle und Steuern? |
57. Nebenkosten:
a) Vereinbarung der Parteien; b) wenn keine Vereinbarung gilt, Branchenübung; d) nach Gesetz (Art. 188 OR): Sofern nicht anderes vereinbart wurde oder üblich ist, trägt der Verkäufer die Kosten der Übergabe, insbesondere des Messens und Wägens, der Käufer dagegen die Beurkundungs- und Abnahmekosten. Transportkosten: a) Nach Vereinbarung; wird Frankolieferung verabredet, vermutet das Gesetz, der Verkäufer habe die Transportkosten übernommen (Art. 189 Abs. 2 OR); b) Branchenübung; c) nach Gesetz (Art. 189 Abs. 1 OR): Der Käufer, sofern nichts anders abgemacht wurde. Zölle und Steuern: a) Ist zollfreie Lieferung verabredet, übernimmt der Verkäufer die Ausgangs-, Durchgangsund Eingangszölle während des Transportes, nicht aber die Verbrauchssteuern, die bei Empfang der Sache erhoben werden (Art. 189 Abs. 3 OR); b) die Handänderungssteuern beim Grundstückkauf tragen die Parteien in der Regel je zur Hälfte, während die Grundstückgewinnsteuer vom Veräusserer zu bezahlen ist. Übernimmt sie der Käufer, wird diese in steuerlicher Hinsicht als Bestandteil des Kaufpreises behandelt. |
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58. Darf Hans Muster, Fassadenreinigungen, den
benötigten Lieferwagen in 36 Monatsraten abbezahlen? |
58. Ja, denn der benötigte Lieferwagen dient vorwiegend
dem Gewerbebetrieb von Hans Muster und sein Erwerb fällt – mit wenigen Ausnahmen – nicht unter den Abzahlungskauf (z.B. Art, 226a OR). |
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59. Was verstehen Sie unter Incoterms? Nennen Sie
Beispiele. |
59. Dies sind im internationalen Handelsverkehr vereinheitlichte
Klauseln, welche Kosten-, Versicherungs- und sonstige Abmachungen zwischen den Parteien regeln. Sie können von den Parteien zum Vertragsinhalt erhoben werden. Beispiele: FOB (free on bord), CIF (cost, insurance, freight) etc. |
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60. Erläutern Sie den Begriff des Werkvertrages
sowie die Pflichten des Bestellers und des Unternehmers. |
60. Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der
Unternehmer, ein bestimmtes Werk, meist ein körperliches Arbeitsprodukt, herzustellen oder Änderungen vorzunehmen, wogegen sich der Besteller verpflichtet, ihm dafür eine Vergütung zu bezahlen. Beispiele: Anfertigung eines Massanzuges, Fahrzeugreparatur etc. Der Unternehmer steht für die Gebrauchstauglichkeit des Werkes ein, die sogenannte Erfolgsgarantie. Der Werkvertrag ist nicht formbedürftig. |
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61. Ist der Rücktritt von einem Werkvertrag für beide
Parteien jederzeit erlaubt? |
61. Der Besteller kann gegen volle Schadloshaltung
des Unternehmers so lange zurücktreten und damit den Vertrag beenden, als das Werk nicht vollendet ist (Art. 377 OR). Ein Rücktrittsrecht des Unternehmers ist gesetzlichen nicht vorgesehen. |
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62. Welches sind die Voraussetzungen, damit die
Sachgewährleistung aus dem Werkvertrag zur Anwendung gelangt? |
62. a) Das Werk muss vom Unternehmer abgeliefert
worden sein. b) Das Werk muss einen Mangel aufweisen. c) Es darf kein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden sein. Absicht oder grobe Fahrlässigkeit können aber nicht wegbedungen werden (Art. 100 OR). d) Das Werk darf vom Besteller nicht genehmigt worden sein. e) Rechtzeitige Rüge durch den Besteller. Möglichst sofort bzw. sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang möglich und üblich ist, eine Sache zu prüfen (Art. 367 OR). f) Der Besteller darf die Mängel nicht selbst verschuldet haben (Art. 369 OR). g) Die Gewährleistungsansprüche müssen innert Jahresfrist nach Ablieferung des Werkes geltend gemacht werden, das heisst der Besteller muss in dieser Frist die Gewährleistungsklage angebracht haben. |
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63. Wann liegt ein Werklieferungsvertrag vor?
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63. Beim Werklieferungsvertrag erbringt der Unternehmer
nicht nur die Arbeit, sondern er liefert auch das zur Herstellung benötigte Material. |
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64. Welche Möglichkeiten hat der Besteller, wenn ein
mangelhaftes Werk vorliegt? |
64. Ist das Werk unbrauchbar, so kann es der Besteller
zurückweisen (Art. 368 OR). Werke, die auf dem Grund und Boden des Bestellers stehen und ihrer Natur nach nur mit unverhältnismässigem Nachteil entfernt werden können, können nicht zurückgewiesen werden. Gleiches gilt beim Reparaturvertrag, bei dem das Werk dem Besteller selbst gehört (repariertes Auto). Ist das Werk nicht völlig unbrauchbar bzw. die Annahme nicht unzumutbar, so kann der Besteller entweder Minderwert geltend machen und diesen am Werklohn abziehen oder er kann unentgeltlich Nachbesserung des Werkes durch den Unternehmer verlangen. Bei Verschulden des Unternehmers kann er Schadensersatz verlangen. |
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65. Wann verjähren Mängelrügenansprüche?
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65. Ein Jahr seit Werkablieferung; bei Bauten (unbewegliche
Bauwerke) fünf Jahre nach Abnahme. |
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66. Was bedeutet die Vereinbarung eines Pauschalpreises
im Werkvertrag? |
66. Ein fixer Preis. Eine Erhöhung des Werklohnes ist
selbst dann grundsätzlich nicht möglich, wenn der Unternehmer nachweislich mehr Arbeit zu erbringen und Auslagen zu tätigen hatte (Art. 373 OR). |
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67. Worin sehen Sie, bezogen auf den Gegenstand
des Vertrages, den wesentlichen Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag? |
67. Der Gegenstand des Kaufvertrages ist eine Sachleistung,
jener des Werkvertrages ein (vorwiegend) körperliches Arbeitsergebnis. |
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68. Was verstehen Sie unter einem Auftragsverhältnis?
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68. Durch den Auftrag verpflichtet sich der Beauftragte,
für einen anderen Geschäfte zu besorgen bzw. tätig zu werden. Eine Vergütung ist nur geschuldet, falls sie verabredet oder üblich ist. Der Auftrag kann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden. Beispiele: Verhältnis Arzt / Patient; Mandat des Rechtsanwaltes; der Auftrag an den Treuhänder zur Führung der Buchhaltung; der Auftrag an einen PR-Berater, ein Konzept zu erarbeiten. Der Beauftragte schuldet nicht den Erfolg, sondern nur das sorgfältige Tätigwerden. Im Rahmen der Treuepflicht unterliegt er der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht. Er ist rechenschafts- und abrechnungspflichtig. |
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69. Kann ein reines Auftragsverhältnis jederzeit
widerrufen werden? |
69. Ja, da sich das Auftragsverhältnis vor allem auf
das gegenseitige Vertrauen der Vertragsparteien abstützt. Ist dieses gestört, so muss das Verhältnis sofort aufgelöst werden können (Art. 404 OR). Diese Bestimmung ist zwingend. Widerruft eine Partei jedoch zur Unzeit, so wird sie schadenersatzpflichtig. Es versteht sich von selbst, dass die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen dem Beauftragten zu vergüten sind. |
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70. Grenzen Sie den Werkvertrag vom Auftrag ab.
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70. Der Werkvertrag ist meist ein körperliches Arbeitsresultat;
beim Auftrag ist vor allem ein Tätigwerden gefordert. In der Praxis werden besonders geistige Arbeitsergebnisse dem Auftrag unterstellt. Daneben gilt aber der Auftrag auch als Gefäss für Verträge über Arbeitsleistungen, die keiner besonders im Gesetz geregelten Vertragsart unterstellt werden können (Art. 394 OR). Beim Werkvertrag gilt die Erfolgshaftung; beim Auftrag ist kein Erfolg geschuldet. Vom Werkvertrag kann nur der Besteller so lange zurücktreten, als das Werk nicht vollendet ist; beim Auftrag ist ein Ausstieg beider Parteien jederzeit möglich. |
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71. Erläutern Sie den Unterschied dem zwischen Arbeitsvertragsrecht
und dem Arbeitsgesetz. |
71. Das Arbeitsvertragsrecht ist im OR geregelt: Einzelarbeitsvertrag
(OR 319 ff.), Lehrvertrag (OR 344 ff.), Handelsreisendenvertrag (OR 347 ff.), Heimarbeitsvertrag (OR 351 ff.), Gesamtarbeitsvertrag (OR 356 ff.), Normalarbeitsvertrag (OR 359 ff.). Die zwingenden Vorschriften für das Arbeitsvertragsrecht sind im OR 361 und 362 aufgeführt. Das Arbeitsgesetz ist ein öffentlich-rechtlicher Erlass und dient dem Arbeitnehmerschutz. Das Gesetz regelt z.B. die Höchstarbeitszeit (beispielsweise 45 Std. für Büropersonal) und den Überzeitzuschlag von 25% (Art. 13 ArG) etc. |
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72. Nennen Sie die verschiedenen Einzelarbeitsverträge
und die daran geknüpften Formerfordernisse. |
72. a) Normaler Einzelarbeitsvertrag (formfrei)
b) Lehrvertrag (schriftliche Form, OR 344a OR) c) Handelsreisendenvertrag (Schriftlichkeit gemäss OR 347a) d) Heimarbeitsvertrag (formfrei) |
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73. Welches sind die Pflichten des Arbeitnehmers und
des Arbeitgebers im Rahmen des Arbeitsverhältnisses? |
73. Arbeitnehmer: Persönliche Arbeitspflicht, Sorgfalts-
und Treuepflicht (z.B. Konkurrenzverbot, Geheimhaltung), Rechenschafts- und Herausgabepflicht, Überstundenarbeit, Befolgung von Anordnungen und Weisungen sowie Haftung. Arbeitgeber: Lohnzahlungspflicht, Lohn bei Verhinderung an der Arbeitsleistung, zur Verfügung stellen von Arbeitsgeräten und Material, Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, Freizeit und Ferien, Auslagen- und Spesenersatz sowie Personalfürsorge. |
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74. Wo ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit geregelt
und wie hoch ist sie? |
74. Im Arbeitsgesetz. Sie variiert je nach Branche zwischen
45 und 50 Stunden. Das Arbeitsgesetz gilt nicht für Kadermitarbeiter. |
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75. Erläutern Sie den Unterschied zwischen Überstundenarbeit
und Überzeit. |
75. Überstunden sind im OR geregelt (OR 321c) und
können, soweit zumutbar, vom Arbeitgeber verlangt werden. Überstunden sind diejenigen Stunden, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Überzeitarbeit ist im Arbeitsgesetz geregelt und ist die Überschreitung der maximalen Höchstarbeitszeit (45 bzw. 50 Stunden). |
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76. Wie lange dauert die Probezeit und innert welcher
Frist kann das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit aufgelöst werden? |
76. Als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses
(kürzere Dauer vorbehalten). Durch schriftliche Abrede kann die Probezeit auf höchstens drei Monate verlängert werden. Die Kündigungsfrist beträgt sieben Tage. |
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77. Wie viel Ferien stehen dem Arbeitnehmer zu?
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77. Nach Gesetz (Art. 329a OR) mindestens vier Wochen,
für den Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens fünf Wochen. |
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78. Nennen Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen
und Termine nach Ablauf der Probezeit. |
78. Im ersten Dienstjahr: Kündigungsfrist von einem
Monat je auf Monatsende. Vom 2. bis 9. Dienstjahr: Zwei Monate Kündigungsfrist auf Monatsende. Ab 10. Dienstjahr: Drei Monate auf Monatsende. Die Kündigung ist empfangsbedürftig. |
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79. In welchen Fällen darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis
nicht kündigen (Kündigung zur Unzeit)? |
79. Kündigung zur Unzeit:
a) Militärdienst oder Zivilschutzdienst, der mehr als 11 Tage dauert, während 4 Wochen vorher und nachher (Art. 336c Abs. 1 lit. a); b) Krankheit oder Unfall (Art. 336c Abs. 1 lit. b); c) während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft der Arbeitnehmerin (Art. 336c Abs. 1 lit. c); d) Hilfsaktion im Ausland mit Zustimmung des Arbeitgebers (Art. 336c Abs. 1 lit. d). Kündigungen, die innerhalb der Sperrfristen erfolgen, sind nichtig. Wurde die Kündigung vor Beginn einer solchen Frist getätigt, so wird sie durch die Sperrfrist unterbrochen und setzt nach Beendigung der Sperrfrist wieder ein. |
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80. In welchen Fällen kann eine Kündigung fristlos
erfolgen? |
80. Aus wichtigen Gründen. Insbesondere dann,
wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar erscheint. Die Praxis ist bei der Annahme von wichtigen Gründen zurückhaltend. |
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81. Darf der Arbeitnehmer den Arbeitgeber während
der Dauer des Arbeitsverhältnisses konkurrenzieren? |
81. Nein. Während dem Arbeitsverhältnis besteht ein
Konkurrenzverbot für den Arbeitnehmer (Art. 321a Abs. 3 OR). |
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82. Besteht nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses
automatisch ein nachvertragliches Konkurrenzverbot? Welches sind die Voraussetzungen? |
82. Grundsätzlich besteht kein nachvertragliches
Konkurrenzverbot. Es muss schriftlich vereinbart werden und ist nur gültig, wenn der Arbeitnehmer während dem Arbeitsverhältnis Einsicht in den Kundenkreis oder in die Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers hatte und er diesen durch diese Kenntnisse schädigen könnte. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot muss örtlich, zeitlich und inhaltlich angemessen sein. Das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers darf nicht übermässig erschwert werden (Art. 340 OR). |
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83. Kann der Arbeitnehmer jederzeit ein Arbeitszeugnis
verlangen? |
83. Ja, gemäss Art. 330a OR kann er jederzeit ein
Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten äussert (Vollzeugnis). Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann auch nur eine Arbeitsbestätigung ausgestellt werden (Beschränkung auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses). Die Ausstellung eines Lehrzeugnisses ist für den Arbeitgeber obligatorisch (Art. 346a OR). |
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84. Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?
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84. Missbräuchliche Kündigung:
a) Wegen einer Eigenschaft, die der anderen Partei kraft ihrer Persönlichkeit zusteht wie beispielsweise Religion, kulturelle Eigenheiten, Rasse etc. b) Wegen der Ausübung eines verfassungsmässigen Rechtes wie z. B. Beteiligung an einem Referendum oder einer Verfassungsinitiative. c) Wegen Vereitelung von Ansprüchen, die der andern Partei aus dem Arbeitsverhältnis zustehen wie beispielsweise Gratifikation, Teuerungsausgleich etc. d) Wenn die andere Partei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht. e) Wegen der Angehörigkeit zu einem Arbeitnehmerverband oder der gewerkschaftlichen Betätigung. Vgl. hierzu Art. 336 OR. |
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85. Welches sind die Folgen der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses? |
85. a) Fälligkeit aller Forderungen,
b) Rückgabepflichten und c) Abgangsentschädigung. Endigt das Arbeitsverhältnis eines mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmers nach 20 oder mehr Dienstjahren, so ist eine Abgangsentschädigung zu entrichten; diese beträgt mindestens zwei Monatslöhne. |
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86. An welches Gericht wenden Sie sich bei arbeitsrechtlichen
Streitigkeiten? |
86. Kantonale Arbeitsgerichte. Die Kantone haben
für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von sFr. 30 000.– ein rasches, einfaches und kostenloses Verfahren vorzusehen (Art. 343 OR). |
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87. Wozu verpflichtet sich der Handelsreisende?
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87. Der Handelsreisende verpflichtet sich, auf Rechnung
des Inhabers eines Handels-, Fabrikationsoder andern nach kaufmännischer Art geführten Geschäftes, gegen Lohn Geschäfte jeder Art, ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers, zu vermitteln oder abzuschliessen. |
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88. Worin unterscheiden sich der Handelsreisende
und der Agent? |
88. Der Handelsreisende ist ein Arbeitnehmer, der
Agent Selbstständig-Erwerbender. Beide vermitteln Geschäfte, der Agent aber nicht nur. |
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89. Wie setzt sich der Lohn des Handelsreisenden
zusammen? |
89. Aus einem festen Gehalt mit oder ohne Provision.
Ist nur eine Provision verabredet, so muss diese ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des Handelsreisenden ergeben (Art. 349a OR). |
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90. Erläutern Sie den Agenturvertrag.
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90 . Der Agent verpflichtet sich dauernd, für einen
oder mehrere Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsagent) oder in ihrem Namen und für ihre Rechnung abzuschliessen (Abschlussagent), ohne dabei ein Arbeitnehmer zu sein. |
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91. Was verstehen Sie unter einem Mäklervertrag?
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91. Der Mäkler tritt als selbstständiger Auftragnehmer
auf. Er übernimmt die Verpflichtung, gegen eine Vergütung die Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss nachzuweisen (Nachweismäkler), einen Vertragsabschluss zu vermitteln (Vermittlungsmäkler) oder Interessenten zuzuführen (Zuführmäkler). Der Mäklervertrag ist formfrei. Der Mäklerlohn ist verdient, sobald der Vertrag zwischen den Hauptparteien infolge Mäkleraktivität zustande gekommen ist. Der Mäkler ist nicht verpflichtet, tätig zu werden. Dies ist nur bei der Exklusivmäkelei der Fall. |
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92. Was ist ein «Eigenhändler» und «Alleinvertriebshändler
»? |
92. Ein Eigenhändler tätigt Geschäfte in eigenem
Namen und auf eigene Rechnung. Er ist der Besitzer der jeweiligen Ware und bestimmt die Konditionen. Der Alleinvertriebshändler tätigt ebenfalls seine Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Gegenüber dem Eigenhändler hat er jedoch ein Exklusivrecht für die von ihm vertriebenen Produkte (Gebietsexklusivität, Markenexklusivität etc.). |
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93. Welches sind die Merkmale des Kommissionsvertrags?
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93. Der Einkaufs- oder Verkaufskommissionär handelt
im eigenen Namen aber auf Rechnung eines andern (Kommittenten). Gegen eine Kommissionsgebühr tätigt er einen Einkauf oder Verkauf von beweglichen Sachen oder Wertpapieren für einen Dritten, im eigenen Namen aber auf Rechnung des Dritten. Die Kommission ist häufig im Kunst- und Antiquitätenhandel sowie bei Börsengeschäften anzutreffen. |
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94. Was verstehen Sie unter einem Leasingvertrag?
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94. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer
gegen Entgelt (Leasingzins) für eine bestimmte Zeit ein Leasingobjekt zum freien Gebrauch und zur Nutzung. Nicht Eigentum, sondern der Gebrauch und die Nutzung des Objektes stehen im Vordergrund. Bei Vertragsende ist der Leasinggegenstand zurückzugeben. Der Leasingvertrag ist an keine besondere Form gebunden. Problematisch sind die verdeckten Abzahlungsverkäufe wie sie gelegentlich beim Autoleasing beobachtet werden können. Ist es für den Leasingnehmer nicht möglich, das Vertragsverhältnis aufzulösen, bevor ein wesentlicher Teil des Objektwertes bezahlt ist, so dass der Leasingnehmer aus finanziellen oder ökonomischen Gründen von einer Auflösung absehen wird, so ist gemäss dem Bundesgericht Abzahlungsrecht anzuwenden. Das heisst der Abzahlungsvertrag muss schriftlich abgefasst sein und weiteren Erfordernissen (Art. 226a OR) genügen. |
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95. Welche Leasing-Erscheinungsformen kennen Sie?
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95. Leasing-Erscheinungsformen:
a) Finanzierungsleasing; der künftige Leasingnehmer wählt beim Lieferant das Objekt aus, dieses wird vom künftigen Leasinggeber erworben (beispielsweise von der Bank) und im Rahmen eines Leasingvertrages dem Leasingnehmer zur Verfügung gestellt. b) Beim Direktleasing geht der Lieferant (beispielsweise Hersteller) direkt mit dem Leasingnehmer ein Vertragsverhältnis ein. c) Das Sale-and-lease-back-Verfahren ist eine Form der Unternehmensfinanzierung. Das Unternehmen veräussert seine Gegenstände an einen Dritten, dieser stellt die Objekte im Leasingverhältnis wieder der Unternehmung zur Verfügung. |
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96. Grenzen Sie den Alleinvertriebsvertrag vom
Agenturvertrag ab. |
96. Der Alleinvertreiber handelt im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung. Der Agent hingegen vermittelt nur Geschäfte und handelt weder im eigenen Namen noch auf eigene Rechnung. Dem Agenten wird oft auch keine Exklusivität eingeräumt. Im Gegenzug trifft den Agenten auch keine Mindestabnahmepflicht wie dies meist bei Alleinvertreibern der Fall ist. |
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97. Erläutern Sie den Franchisevertrag und nennen
Sie ein Beispiel für ein Franchiseverhältnis. |
97. Der Franchisenehmer ist ein selbstständiger
Unternehmer, der sich an die Vorgaben des Franchisegebers halten muss. Der Franchisegeber räumt dem Franchisenehmer gegen Entgelt das Recht ein, bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben und zwar unter der Verwendung von Image, Namen, Marken, Ausstattungen und sonstigen Schutzrechten. Im Weiteren räumt er ihm sein technisches Know-how ein und stellt ihm sein Organisations- und Werbesystem zur Verfügung bzw. der Franchisenehmer ist verpflichtet, diese Struktur in Anspruch zu nehmen. Der Franchisegeber hat den Franchisenehmer mit Beistand, Rat und Schulung zu unterstützen. Oft muss der Franchisenehmer die Vorschriften des Franchisegebers peinlichst genau einhalten. Der Franchisenehmer hat nur eine beschränkte Selbstständigkeit, obwohl er auf eigenes Risiko arbeitet. Franchiseverhältnisse bestehen bei Mac Donalds, Benetton etc. |
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98. Was ist ein Lizenzvertrag?
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98. Bei einem Lizenzvertrag erlaubt der Lizenzgeber
dem Lizenznehmer die Benutzung eines immateriellen Gutes wie z.B. eines Marken-, Urheber-, Patent- oder sonstigen Rechts. Lizenzen werden eingeräumt für bestimmte Gebiete (Schweiz, Deutschland, europa- oder weltweit), für eine bestimmte Zeit (beispielsweise ein Jahr oder mehr) und sie werden inhaltlich definiert (beispielsweise Fernsehrechte, Kinorechte, Synchronisationsrechte, Lizenzierung einer Marke für bestimmte Produkte etc.). Der Lizenznehmer bezahlt für die Benutzung des Schutzrechtes eine Lizenzgebühr (beispielsweise Mindestlizenzgebühr, Stücklizenzgebühr, nach Umsatz, Pauschalsumme etc.). Von ausschliesslichen Lizenzen spricht man, wenn ein Lizenzrecht in einem bestimmten Gebiet exklusiv ausgeübt werden darf (beispielsweise Verwendung der Marke Nivea als Exklusivrecht in der Schweiz). Einfache Lizenzen liegen vor, wenn keine Exklusivität gewährt wird, so dass mehreren Lizenznehmern in einem Lizenzgebiet ein Benutzungsrecht für das betreffende immaterielle Gut eingeräumt werden kann (beispielsweise Vertrieb eines bestimmten Markenproduktes). Der Lizenzvertrag kommt formfrei zustande, Schriftlichkeit empfiehlt sich jedoch. |