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Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Gegenstand und Einordnung,In welchen Bereich ist das Staatsorganisationsrecht in die Grundordnung staatlicher Rechtssätze einzuordnen?
Staatsrecht (die für die staatliche Grundordnung konstitutiven Rechtssätze) Allgemeines Staatsrecht (Rechtsbeziehungen der Staaten allgemein Besonderes Staatsrecht (die einen bestimmten Staat betreffenden grundlegenden Rechtsinstrumente Verfassungsrecht (Grundrechte / Staatsorganisationsrecht) - Allgemeines Staatsrecht (Rechtsbeziehungen der Staaten allgemein- Besonderes Staatsrecht (die einen bestimmten Staat betreffenden grundlegenden Rechtsinstrumente)= Verfassungsrecht (Grundrechte /Staatsorganisationsrecht)
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Gegenstand und Einordnung,Grenzen sie die Begriffe Staatsrecht und Verfassungsrecht gegeneinander ab!
Das Staatsrecht als Teilbereich des ÖR, beschäftigt sich mit Normen des ÖR die für die staatliche Grundordnung konstitutiv sind. Einzuteilen ist das Staatsrecht in ein allgemeines (abstrakte Rechtsbeziehungen der Staaten) und ein besonderes Staatsrecht (Rechtsnormen die sich auf einen bestimmten Staat beziehen. Der Begriff des besonderen Staatsrechts ist mit dem des Verfassungsrechts weitestgehend identisch. Das Verfassungsrecht umfasst StaatsOrgR und Grundrechte. In der BRD ist das Verfassungsrecht weitestgehend im GG geregelt.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Gegenstand und Einordnung,Ist das Verfassungsrecht an sich, abgesehen von der Unterteilung in Grundrechte und StaatsorgR auch noch weiter zu unterteilen?
Ja. Man unterscheidet formelles und materielles Verfassungsrecht. Formelles Verfassungsrecht ist in der Verfassungsurkunde enthalten, materielles hingegen sind sämtliche für die staatliche Grundordnung wesentlichen Regelungen. Nicht alle im GG enthaltenen Regelungen sind hingegen auch materielles Verfassungsrecht, da sie mitunter für die staatliche Grundordnung nicht wesentlich sind. (Art. 48 III 2 GG: Alle AO dürfen staatliche Verkehrsmittel frei benutzen).
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Gegenstand und Einordnung,Welche Vorschriften zählen weiterhin neben dem GG zum materiellen Verfassungsrecht?
- EV (Einigungsvertrag)- einfache Gesezte die die staatliche Grundordnung betreffen (StAG, BWG, BVerfGG)- GO der Verfassungsorgane (GO BT, GO BR, BReg)
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte,Die deutsche Reichsverfassung - 1848/1849
Die verfassunggebende Nationalversammlung nach der Märzrevolution 1848 trat in der Frankfurter Paulskirche zusammen und verabschiedete einen GR-Katalog und eine Reichsverfassung. Sie wäre eine der modernsten Verfassungen gewesen, sofern der König von Preußen die ihm angetragene Kaiserwürde angenommen hätte, dieser lehnte jedoch ab. Ein fatales Scheitern einer großartigen Chance. Laut Kühne der bis heute beste deutsche Beitrag zum Verfassungsrecht. paulskirchnjw.pdf>>
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte,Die deutsche Reichsverfassung von 1871
Sie wurde nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/1871 erlassen im Rahmen der deutschen Reichsgründung. Staatsoberhaupt des aus 25 Gliedstaaten bestehenden Gesamtstaates war der deutsche Kaiser als konstitutioneller Monarch. Reichskanzler war Vorsitzender des Bundesrates. Reichtstag wurde durch das Volk gewählt, dessen Gesetze bedurften aber immer der Zustimmung durch den Bundesrat. Die Mitglieder des Bundesrates setzten sich aus Vertretern der Einzelstaaten zusammen.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte,Die Weimarer Reichsverfassung 1919
Erlassen nach dem 1. WK durch die Weimarer Nationalversammlung. Deutschland wurde republikanischer Bundesstaat. Reichstag war das Legislativorgang. Es waren ebenso Grundrechte vorhanden, jedoch wurden siese als Programmsätze verstanden, die keine unmittelbare Bindung der Staatsgewalt bewirkten. Dem Reichspräsidenten standen gewichtige Befugnisse zu, insbesondere das sog. Notverordnungsrecht. Die Nationalsozialisten setzten die WRV praktisch außer Kraft.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Welche Wirkungen hatte die Kapitulation Deutschlands 1945?
Sie betraf lediglich die Einstellung der Kampfhandlungen, sie entsprach dem Völkerrecht und hätte eben entsprechend in erster Linie militärische Wirkung. Aber die Kapitualation dokumentiert ebenso das Zusammenbrechen des Parteiapparates und jeglicher staatlicher Organisation. Es gab im Mai 1945 keine funktionsfähigen Staatsorgane mehr. In engen Bereichen arbeiteten noch einige Kommunalverwaltungen, das wars denn aber auch.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Welche Bedeutung hat für Deutschland die sog. Berliner Erklärung vom 5.6.1945?
Die vier Siegermächte richteten Militärverwaltungen ein, die mit uneingeschränkter Befehlsgewalt ausgestattet waren - diese sollten die Ordnungs- und Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die Berliner Erklärung stellt hier die formelle Übernahme der Regierungsgewalt dar. Zugleich betonten die Besatzungsmächte hingegen, dass damit keine Annexion verbunden sei!
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Wie stellt sich die Militärverwaltung durch die Besatzungsmächte dar?
Einteilung in 4 Zonen, die oberste Befehlsgewalt lag in jeder Zone bei dem jeweiligen Militärgouverneur. Der Militärgouverneur unterlag nur den Weisungen seiner Regierung. Die vier MG zusammen bildeten den Alliierten Kontrollrat, dieser war für die Koordination der Besatzungspolitik zuständig.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Was wurde auf der Potsdamer Konferenz 1945 vereinbart und wurde es umgesetzt?
Es ging um die zukünftige Politik der Besatzer in Deutschland. Geplant war es, dass unter der Leitung des Alliierten Kontrollrats auch zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen geschaffen werden sollten. Dazu kam es jedoch zunächst auf Grund von Blockaden Frankreichs nicht, später verhinderte der zunehmende Ost-West-Konflikt eine Einigung. Im Protokoll wurde auch vereinbart, dass das deutsche Volk eine Möglichkeit bekommen sollte, sich selbst wiederaufzubauen. Der Wiederaufbau deutscher Staatlichkeit vollzog sich in diesem Rahmen von unten nach oben. Die Besatzunsmächte hatten das letzte Wort.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Welche Bedeutung haben die Außenministerkonferenzen der vier Siegermächte 1947 für die weitere Entwicklung Deutschlands?
Es wurde deutlich, das eine Einigung der 4 Siegermächte über Deutschlands Zukunft nicht möglich sein würde. Die Westalliierten beschlossen daher die Errichtung eines westdeutschen Teilstaates. Im Auftrag ihrer Regierungen überreichten die 3 Militärgouverneure den 11 Ministerpräsidenten die Frankfurter Dokumente - hierin wurden die MP's aufgefordert eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen!
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Wie verhielten sich die 11 Ministerpräsidenten nach Erhalt der Frankfurter Dokumente?
Sie waren in einem Dilemma. Einerseits war es natürlich schön, einen eigenen Staat gründen zu können. Sie entschlossen sich nach Beratungen jedoch zu einem "Ja, aber....."Der neue Staat sollte nur ein Provisorium sein. Das Volk sollte keine verfassunggebende Versammlung wählen sondern es sollte ein von den Landtagen parlamentarischer Rat damit beauftragt werden, die Verfassung sollte anders heißen. Die Militärgouverneure waren zwar verstimmt über die Einschränkungen, stimmten aber dem Vorhaben zu.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Holte sich der Parlamentarische Rat die Verfassung aus den Wolken?
Nein. Arbeitsgrundlage war ein Papier des Herrenchiemseer Verfassungskonvents. Dieser war von den Ministerpräsidenten kurz vorher einberufen worden und mit je einem Vertreter pro Land und einem Stab in Konferenz gegangen. Hervorgegangen war der Verfassungsentwurf, der jetzt Grundlage war der Arbeit des Parlamentarischen Rates.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Wie verhielten sich die Militärgouverneure während der Beratungen
Sie intervenierten oft, jedoch konnten die Auseinandersetzungen immer geklärt werden. AM Ende stand ein Grundgesetz (nicht "Verfassung" im Namen).
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Hatte Bayern schon damals eine Sonderstellung?
Ja. Sie lehnten als einziges Länderparlament, diese mussten auch alle mit über das GG abstimmen, das GG ab. Jedoch erklärten in einem weiteren Beschluss, dass das GG trotzdem Rechtsverbindlich auch für Bayern sei. Am 23. Mai 1949 wurde das GG ausgefertigt und verkündet. Die Frage, ob das GG am 23.05.1949 24:00 Uhr oder am 24.05.1949, 00:00 Uhr in Kraft getreten ist, ist dabei heftig umstritten (siehe Art. 145 II GG).
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Mussten die Militärgouverneure das GG genehmigten?
Ja. Dies hatten sie sich in dem Frankfurter Dokument Nr. 1 unbedingt vorbehalten. Sie taten es, wobei sie einige Einschränkungen anbrachten.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Ist die BRD somit dann am 23.05.1949 entstanden?
Teilweise wird das so gesehen. Besser kann man es aber als einen Prozess beschreiben. So wurde auf Grund des GG die ersten Wahlen organisiert zum 1. Deutschen BT, im Anschluss kam es im September zur Wahl des Bundespräsidenten (Heuss) sowie des Bundeskanzlers (Adenauer). Auch die Bundesregierung nahme am 20.09.1949 ihre Arbeit auf. Vielfach wird dieses Datum als endgültiges für die Handlungsfähigkeit der BRD angesehen.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Benennen sie, ob Zweifel an der Legitimität des GG angebracht sind!
Problematisch ist zunächst, dass das GG duch einen Parlamentarischen Rat ausgearbeitet wurde und nicht durch eine Versammlung, die unmittelbar durch das Volk gewählt wurde. Des Weiteren nahmen die Militärgouverneure Einfluss auf das Verfahren. Bezüglich der MG ist zu sagen, dass sie es aber auch waren, die das gesamte Verfahren überhaupt erst möglich gemacht haben. Die unmittelbare Beteiligung hingegen ist nicht unbedingt erforderlich, hierfür gibt es (USA) genug Beispiele. Es kommt hinsichtlich des demokratischen Verfahrens aber auch nicht auf das Verfahren allein an, sondern die Akzeptanz, die Wahlen zeigen, dass diese immer sehr hoch war. Daher auch hier kein Problem.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Was ist unter dem Besatzungsstatut zu verstehen?
Es war die letzte Möglichkeit des Eingreifens der Militärgouverneure. Es waren Regelungen der Besatzungsmächte zur Herrschaft über Deutschland, das nach wie vor nicht komplett souverän war. Es galt noch Besatzunsgrecht.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Was war Konsequenz des Besatzungsstatus?
Nach seinem Inkrafttreten wurden die Militärregierungen aufgelöst, ihre Kompetenzen gingen auf eine Alliierte Hohe Kommission über, diese residierte auf dem Petersberg in Bonn. Das Besatzungsstatut wurde jedoch schnell abgebaut, einmal faktisch (Ost-West-Konflikt....) einmal auch rechtlich über den Deutschlandvertrag 1952/1954, wodurch das Besatzungsregime beendet wurde. § 1 bestimmte die BRD als souveränen, hoheitlichen Staat, wobei § 2 den Siegermächten weitere Rechte vorbehielten. Diese wurden erst 1990 im Zwei-Plus-Vier-Vertrag abgebaut.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Wie vollzog sich im Gegensatz die Entwicklung der DDR?
Die Sowjetunion verfolgte andere Ziele - sie wollte eine Etablierung einer kommunistischen Diktatur. Sie ging den Weg über die sogenannten Volkskongresse
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Was sind die Volkskongresse der DDR?
Es handelt sich dabei um Massenveranstaltungen. Der 2. VK setzte einen Deutschen Volksrat ein, dieser sollte eine Verfassung aufarbeiten. Die Wahl war aber ein Witz - zwar wählte das Volk direkt, jedoch hatten die Wähler nur die Wahl von einer Einheitsliste zu wählen, auf der die Kandidaten bereits nach einem festen Schlüssel verteilt waren. Der 3. VK nahm dann den ausgearbeiteten Verfassungsentwurf an. Am 07.10.1949 wurde die DDR ausgerufen, eine provisorische Volkskammer nahm bis zu den Wahlen, wieder mit der obigen Farce, die Arbeit auf. Die sowjetische Militäradministration kontrollierte alles. Die Souveränität erhielt die DDR 1955, mit den gleichen Vorbehalten wie bei den Westmächten die BRD.
Grundlagen StaatsOrgR,Maurer Staatsrecht I 5. Auflage,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Wie ist das Verhältnis der beiden deutschen Staaten zu beschreiben?
Die DDR verabschiedete insgesamt 3 Verfassungen, anhand derer sich das Verständnis gut ablesen lässt. In der ersten ist noch von Gesamtdeutschland die Rede, 1968 schon nur noch von einem Ziel der deutschen Einheit, während 1974 auch diese Einheit nicht mehr als Ziel formuliert wird. Die BRD sieht D als Einheit, beansprucht aber den Alleinvertretungsanspruch (gestützt durch Hallstein-Doktrin) und erkennt die DDR auch nicht an, sie sieht sich als teilidentisch an. Der Grundlagenvertrag 1972 führt, nach einer Annäherung DDR/BRD unter Willy Brandt, zu einer gegenseitigen Anerkennung.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Wie sah die BRD das Verhältnis, was war h.M?
h.M. war, dass das Deutsche Reich durch die Kapitulation 1945 nicht untergegangen war. Die BRD war kein neuer Staat, sondern nur eine Neuorganisation eines Teils Deutschlands. BRD war als Staat identisch mit dem Deutschen Reich, in Bezug auf seine räumoliche Ausdehnung aber eben nur teilweise. Die Beziehungen zur DDR waren keine in das Ausland sondern inter-se-Beziehungen. Die DDR wurde aber nicht anerkannt, da es sich um eine Sezession handelt, die die BRD nicht dulden konnte. Der Grundlagenvertrag der die Beziehungen verbesserte, sprache daher auch nicht von diplomatischen Vertretungen sondern ständigen Vertretungen.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Wie sah die DDR das Verhältnis zur BRD?
Sie vertrat die Zwei-Staaten-Lösung. Das Deutsche Reich sei untergegangen, zwei neue Staaten entstanden, daher wurde rückwirkend eine DDR-Staatsbürgerschaft eingeführt. Das BVerfG hingegen betonte immer wieder, dass es nur einen deutsche Staatsbürgerschaft gebe und keine bundesrepublikanische oder ddr-Staatsbürgerschaft. Dies wurde bedeutsam, als die Flüchtlinge 1989 in die Botschaften kamen - als deutsche Staatsbürger mussten sie aufgenommen werden.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Verfassungsgeschichte - Deutschland nach 1945,Welche Konsequenzen hat der EV von 1990?
Das GG gilt für das gesamte deutsche Volk, die DDR ist als Völkerrechtssubjekt untergegangen, die BRD ist das gleiche Völkerrechtssubjekt geblieben, jetzt eben auch räumlich identisch mit dem Deutschen Reich. Die Zwei-Plus-Vier-Verträge beendeten endgültig die Regelungen des Besatzungsstatutes, Deutschland erhielt die volle Souveränität.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Staatsbegriff,Wann ist ein Staat nach der von Georg Jellinek begründeten 3-Elemente-Lehre vorhanden?
Sofern ein soziales Gebilde vorhanden ist, dessen konstituierende Merkmale ein bestimmtes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) und eine faktisch wirksame Staatsgewalt sind.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Staatsbegriff,Wann liegt i.S.d. Völkerrechts eine Staatsgewalt vor?
Staatsgewalt ist die origniäre, effektive und selbstorganisationsfähige Herschaftsmacht über Staatsgebiet und Staatsvolk.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Staatsbegriff,Wann ist die für die Staatsgewalt erforderliche Herrschaftsmacht vorhanden?
- Fähigkeit eine rechtliche Ordnung für das Zusammenleben zu etablieren- Macht tritt mit Anspruch auf, dass die Anordnungen von Rechts wegen verbindlich und zu beachten sind. - Macht ist dabei die Möglichkeit, die auf eigenem Willen beruhenden Anordnungen durchzusetzen, nicht nur durch Zwang, sondern auch dadurch, dass der Betroffene einsieht, dass etwas richtig und notwendig ist- Möglichkeit des Zwangs ist unverzichtbar - Gewaltmonopol des Staates
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Staatsbegriff,Wann ist die Staatsgewalt effektiv?
Wenn sie das Recht im Inneren durchsetzen kann und nach außen seine Verpflichtungen völkerrechtlicher Art erfüllt
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Staatsbegriff,Wann ist die Staatsgewalt originär?
Sie darf nicht von einer anderen Macht abgeleitet sein.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Staatsbegriff,Trifft das GG Aussagen zu dem Begriff der Staatsgewalt?
Ja. Gem. Art. 20 II 1 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus, Volkssouveränität. Ausgeübt wird sie durch besondere Organ im Rahmen der Gewaltenteilung.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Staatsbegriff,Staatsgebiet?
Staatsgebiet ist die durch Grenzen gekennzeichnete Zusammenfassung von geografischen Räumen und einer gemeinsamen Rechtsordnung. Es ist der Bereich, in dem ein Staat grds. gegenüber allen Personen/Sachen Zwang anwendden und hoheitliche Einwirkung anderer Staaten abwenden darf. GEBIETSHOHEIT
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Staatsbegriff,Staatsvolk?
Staatsvolk ist die Gesamtheit aller Staatsangehörigen in umfassender Lebensgemeinschaft. Die Staatsangehörigkeit in den Staaten kann nach dem Territorialprinzip oder Abstammungsprinzip organisiert sein. Staatsvolk ist auch der Personenkreis, der einer bestimmten Staatsgewalt auch außerhalb des Staatsgebietes rechtlich unterworfen ist.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Staatsbegriff,Das deutsche StAG...
....löste das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 im Jahr 2000 ab. Am häufigsten gilt das Abstammungsprinzip, in Ausnahmefällen durchaus auch einmal das Territorialprinzip.
Grundlagen StaatsOrgR,Staat und Verfassung,Staatsbegriff,Deutscher.....
ist gem. Art. 116 GG wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling/Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit.....in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat (sog. Statusdeutsche). Die deutsche Staatsangehörigkeit löst zahlreiche Pflichten aus. (Steuerpflicht, Wehrpflicht).