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34 Cards in this Set
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Wie wird "geistiges Eigentum" geschützt? Warum wird es unterschiedlich behandelt?
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Paten, Marke, Urheberrechte (berücksichtigen Persönlichkeitsrecht)
- Monopol vs. Wettbewerb |
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Wie kann man Software als geistige Leistung schützen?
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Urherberrechtlich
(§§69a ff. UrhG) -Software (§§149UrhG) -sonstige IT-Werke Patentrechtlich für Algorithmus nicht PatG §1 Nr3, computerimplemtierte Erfindung schon wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz Marken-/ Werktitelschutz |
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Wann entsteht ein Urheberrecht für ein Programm?
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- Mit der Fertigstellung
- es bedarf keiner Eintragung - erfolgt von Gesetzen wegen (auch freie Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt) |
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Welchen erheberrechtlichen Schutz hat ein Urheber von Software?
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Urheberpersönlichkeitsrecht (§69aIII) *Veröffentlichungsrecht *Anerkennung *Entstellung (§12,13,14)
Verwertungsrecht (§69c) *Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, öffentliche Zugänglichmachung |
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Was besagt der Grundsatz der Erschöpfung?
Wo ist er geregelt? |
§69c Nr. 3 UrhG
-Erschöpfung des Verbreitungsrechts des Rechtsinhabers (Inverkehrbringung, Anbieten an Öffentlichkeit) -Software soll frei gehandelt werden können, wirtschaftliche Interessen bei Erstveröffentlichung -nur Verbreitungsrecht! -nach h. M. nur körperliche Vervielfältigungsstücke, -nur bei dauerhafter Überlassung (keine Vermietung) Erschöpfung darf technisch unterlaufen werden (Halflife Zugang) |
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Ist der Grundsatz der Erschöpfung auch dann heranuziehen, wenn die Nutzungsrechte (Bsp. Lizenzschlüssel) weitergegeben werden?
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Nein! Erschöpfung bezieht sich auf einen körperlichen Gegenstand. Bei einer Lizenz handelt es sich um ein Nutzungsrecht. Dieses ist nach §34 geregelt und darf nur unter Zustimmung des Urhebers weitergegeben werden.
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Welche Arten von Nutzungsrechen gibt es?
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1. ausschließliches NR (nur LN, LG nicht , kein dritter)
2. alleiniges NR (LN, LG, kein dritter) 3. einfaches NR (LN,LG, dritte kann es kaufen) §31 III, §31 II |
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Welche Voraussetzung müssen formelle Gesetze erfüllen?
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formelle Voraussetzungen (*Zuständigkeit, Verfahren, Formen)
materielle Voraussetzungen (*Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht) Prüfungskompetenz hat Bundespräsident + Bundesverfassungsgericht ---> mangelnde Verfassungskonformität eines formellen Gesetzes führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit, BVerfG muss feststellen! |
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Was machen die (Bundes)Verordnungen aus?
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Rechtssetzung durch Exekutive
(Durchbrechung der Gewaltenteilung, geringerer Stellenwert als formelle Gesetze) - Bedarf einer speziellen Ermächtigung in einem formellen Gesetz - Ermächtigungsnorm nicht nur ob, teilweise, auch wie --> Verstoß gegen höherrangiges Recht führt direkt zur Nichtigkeit --> Jedes Gericht muss Verordnung auf ihre Wirksamkeit prüfen und darf sie bei Unwirksamkeit nicht anwenden |
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Was sind EU-Verordnungen? Wie werden sie umgesetzt?
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allgemeine Geltung
allen Teilen verbindlich gilt unmoittelbar --> keine weitere Umsetzung durch Mitgliederstaaten notwendig |
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Was sind EU-Richtlinien?
Wie werden sie umgesetzt? |
- Verbindlich für die Mitgliedstaaten, an die sie gerichtet wurde (*Ziele verbindlich, Form und Mittel werden Staat überlassen *Umsetzung durch Mitgliedsstaat!
- wichtiges Mittel zur Vereinheitlichung der nationalen Rechtsordnungen (--> einheitlicher Rechtsrahmen für Binnenmarkt) |
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Wie kommt ein Vertrag zustande?
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Angebot und Annahme
Angebot=Willenserklärung (ein willentlich gesteuertes Verhalten, das für einen objektiven Dritten auf Rechtsbindungswillen, Geschäftswillen schließen lässt Annahme = Willenserklärung (§150 BGB) --> JA!=Annahme bzw. "Ja, aber"= neues Angebot + Frist (§150 I BGB) |
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Was besagt die Vertragsfreiheit?
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§ 311 I BGB:
-Abschlussfreiheit (Gestaltungsfreiheit) -Formfreiheit -pacta sunt servanda |
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Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuordnung zu den Vertragstypen des BGB?
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-maßgeblich sind Hauptleistungspflichten
-Bezeichnung ist nur ein Kriterium des Vertrags (Mietvertrag) --> Vertragsparteien können Inhalt festlegen aber nicht den Vertragstypen, unabhängig von den Hauptleistungspflichten |
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Worin unterscheiden sich die BGB- Vertragstypen?
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- Umfang des Pflichtenpflichtenprogramms
- Mangelhaftung - Verjährunng - Formerfordernisse - Beendigungsoptionen |
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Was sind typengemischte Verträge?
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- Verbindung mehrerer einzelner Verträge zu einer Einheit (z.B IT-Projekt: Standardsoftware Lizens + Programmierung IndividualSW + Schulung)
-für einzelne Leistungspflichten gelten jeweilige Vertragstypen -einzelne Verträge können miteinander stehen und fallen i.e.S. Verbindung gleichwertiger Elemente unterschiedlicher Vertragstypen zu einer Einheit |
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Wie können Nutzungsrechtsbeschränkungen wirken?
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"dinglich" schränken Nutzungsrecht selbst ein
--> unterliegen keiner AGB oder Kartell Kontrolle --> unbefugte Nutzung = Urheberrechtverletzung: *mit Sanktionen §97ff UrhG *unabhängig vom Bestehen eines Vertragsverhältnis "schulrechtlich, Lizenznehmer verpflichten sich auf bestimmte Nutzung zu beschränken --> Pflichtverletzung: *mit Sanktionen §§280ff BGB *nur zwischen Vertragsparteien |
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Wann wirken Nutzungsrechts Beschrönkungen dinglich? (Bsp + Folgen)
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-wenn Beschränkung einer Nutzungsart entsprechen
-Vertragsparteien können wg dinglicher Wirkung die Nutzungsart nicht frei wählen. (*bestimmt sich objektiv nach Verkehrsauffassung *wirtschaftlich, technische Nutzungs und daraus resultierende Abgrenzbarkeit maßgebend Bsp: Einzelplatz- vs. Netzwerknutzung (named vs. concurrent-user- Nutzung) Bei Verletzung: Urheberrechtsverletzung (§§97 ff UrhG) |
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Was ist ein Software Projektvertrag?
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dienen Umsetzung eines Projekts: einmalige Zielsetzung, vorgegebener Zeitraum & Budget Projekt realisieren
Charakteristika: -genaue Zielsetzung von Projektbeteiligten im Rahmen des Projekts zu definieren |
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Projektverträge müssen genügend Raum für eine dynamische Entwicklung des Projekts bieten!
Was gibt es daher für typische Vertragsklauseln? |
- Change Request / Change Managements
-Projektorganisation -Milestornes -Mitwirkungspflichten -Abnahme |
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Wozu Change Management in Software Projekt Verträgen?
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-Dynamik des Projekts
(*Konkretisierung der Projektziele *Änderung -Ergänzung der Projektziele) -Anpassung vertraglicher Grundlagen (*dürfen generell von Vertragspartnern abgelehnt werden, Chang darf nicht angewendet werden) Problem: Druckmittel/Erpressbarkeit für Anbieter bei Changes Lösung--> Change Request --> Verplichtung Änderungen zuzustimmen |
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Was sind Aspekte, die im Change Management beachtet werden müssen?
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-Grenzen der Zustimmungspflicht (Ablehnungsrecht)
-Vergütungsgrundsatz (z.B €/h) -Verfahrensgrundsatz (Inhalt&Formal, Adressat, Entscheidungszeitraum) -Auswirkung auf ursprüngliches Recht (*Fortführung der ursrüngliches Projekt *Budget + Zeitplan gleich? * Was wird aus vertragstrafen belegten Fertigungszeitpunkten? |
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Welche Modelle liegen (aus juristischer Sicht) beim Vertrieb von Software vor?
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-Direktvertrieb des Herstellers (Download)
-Vertrieb über Handelsvertreter (selbstständig vermittelt Kontakt) -Vertrieb über Vertragshändler -OEM-Vertrieb |
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Was versucht man wenn man Software verkauft zu erreichen?
Mit wem sollte/will der Hersteller einen Vertrag haben? -->Wie kommt der Vertrag zustande? |
-Der Hersteller will möglichst mit dem Käufer (Nutzer) direktes vertragliches Verhältnis haben
-Nur so kann er die schuldrechtlich einzuhaltenden Nutzungsrecht auch kontrollieren (--> direkter Vertrieb, Handelsvertreter) |
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Was ist das besondere beim Vertrieb einer Software durch einen Handelsvertreter?
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- Zwei Vertragsverhältnisse entstehen:
1) Vertriebsvertrag zwischen Hersteller & Handelsvertreter 2) SWÜ-Vertrag zwischen Hersteller&Nutzer Vorteil: unmittelbare Beziehung Nutzer<->Hersteller (so wird sicher gestellt, dass Nutzungsrecht beschränkt ist) Nachteil: Provision für vermittelte Abschlüsse §87HGB, Ausgleichsanspruch §89b HGB |
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Welche unterschiedlichen Schutzrechte sind im Zusammenhang mit Datenbanken zu beachten?
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- Urheberrecht an Datenbankwerk (§4II UrhG) --> individuelle schöpferische Leistung (Gedichtesammlung)
- Herstellerrecht an Datenbank (§§87a ff UrhG) --> DB Umsetzung, hat wesentlichen Aufwand gehabt (Das Örtliche) -Schutzrecht an DB Software (§69a ff. UrhG) -Schutzrechte an einzelnen Datenbankinhalten (Lexikoneintrag) |
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Welche Aspekte sind aus juristischer Sicht wesentlich? -(Internet)
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-Plattform für Datenübermittlung & Angebot von Inhalt
-Internationale Kommunikations- und Geschäftsplattform --> keine eigene Rechtsordnung --> welches Recht ist anzuwenden? - Anonymität, mit wem kommuniziere ich gerade? |
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Warum muss im Internet zwischen Datentransfer und Inhalt unterschieden werden?
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-Datentransfer=technische Transportleistung, unterliegt Telekommunikationsgesetz und ist verfassungsrechtlich nach Art. 10 GG Fernmeldegesetz geschützt
-Angebot von Inhalten --> TeleMedienDienst unterliegt TeleMedienGesetz Inhalte selbst ggf. durch gewerbliche oder urheberrechtliche Schutzrechte geschützt |
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Was versteht man unter einer Abmahnung?
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-außergerichtliche Aufforderung
-ein bestimmtes rechtsverletzendes Verhalten (wenn Schutzrechtsverletzung: "Schutzrechtwarnung", wenn Wettbewerbsverletzung "Abmahnung) -künftig zu unterlassen -eine entsprechende (strafbewehrte) Unterlassungserklärung abzugeben (Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags) |
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Bieten Anwälte das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung an, weil sie so nett sind?
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Nein:Bieten sie es nicht an, kommt es zu einem Rechtsstreit vor Gericht. Der Angeklagte kann dann behaupten, hätter es vorher gewusst hätte ich die Unterlassungserklärung unterschireben --> Kläger muss dann Verfahrenskosten tragen, obwohl er gewonnen hat
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Was ist, wenn ein unberechtigter Schutzrechtsverwarnung ausspricht (nicht bei Abmahnung)
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Schadensersatzpflicht nach §823 I BGB
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Was sind Alternativen zur Handlung nach Erhalt einer Abmahnung? (No Gos?)
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-Abgabe der Unterlassungserklärung (Achtung, vorformuliertes Werk)
-Gegenabmahnung (Schutzschrift) -negative Feststellungsklage NoGos: -Ignorieren der Abmahnung (hohe Gerichtskosten) -bloße Einstellung des angegriffenen Verhalters (Wiederholungsgefahr entfällt erst durch Abgabe der Unterlassungserklärung) -Verzicht auf professionelle Beratung (Rechtsabteilung, RA, Verbraucherschutz) |
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Welche Funktion hat ein Unterlassungsvertrag?
Welchen Inhalt hat er? |
Ausschluss von Wiederholungsgefahr:
-Vermeidung einer gerichtlichen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs Inhalt: Verpflichtung zur *Unterlassung eines bestimmten Verhaltens *Zahlung einer Vertragsstrafe (nur bei Schulthafter Zuwiderhandlung) *Höhe Maßstab Ernsthaft, konkreter Betrag NICHT: Erstattung der Abmahnkosten |
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Was geschieht bei einer Verletzung des Unterlassungsvertrags
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-Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe: --> normale Zahlungsklage, --> für jede Verletzung
Laufzeit: grundsätzlich nach herrschender Meinung: max 30 Jahre, bis Änderung der Rechtslage |