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In welchen Bereichen der Energiewirtschaft fallen bedeutende Mengen an Abfälle an?


Allein in Bereich der Energiewirtschaft fallen durch die Verbrennung von fossilen Energieträgen - insbesondere Stein -und Braunkohle - jährlich ca. 22 Mio. t an Restoffen an (pag n° 3)

2. In welchen Rechtsvorschriften sind die Entsorgungsgrundsätze für Abfälle aus Energieerzeugunganlagen festgelegt?

- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)/4/ als Rahmenvorschrift für das Abfallrecht


- im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)/5/als als Rahmenvorschrift für das Immissionsschutzrecht und


- für Kernkraftwerke im Atomgesetz (AtG) /6/ als Rahmenvorschrift für das Atomrecht festgelegt (pag n° 4)

3. Nach welchem in der Rechtssphäre üblichen Grundsatz sind die Regelwerke zur Abfallentsorgung strukturiert?

Die Regelwerke zu den einzelnen Rechtsbereichen sind entsprechend dem in der Rechtsphäre üblichen Grundsatz “von Allgemeinen zum Speziellen” strukturiert. (pag n°4)

4. Welches Ziel verfolgt das Kreislaufwirtschaftsgesetz?


Ziel des KrWG ist est, über eine vermeidungsorientierte Pflichten Hierarchie die unvermeidbaren Abfälle möglichst wieder in den Produktionskreislauf zurückzuführen. (pag n° 4)

5. Welche Bedingungen müssen für eine “ordnungsgemäße” und “schadlose” Verwertung von Abfällen eingehalten sein?

Ein Abfallentsorgung ist “ordnungsgemäße” erfolgt, wenn sie im Einklang mit abfalltrechtlichen und anderen öffentlich rechtlichen Vorschriften erfolgt. Von einer schadlosen Entsorgung kann man ausgehen, wenn nach der Beschaffenheit der Abfälle, dem Ausmaß der Verunreinigungen und der Art der Entsorgung (Beseitigung/Verwertung) keine Beeinträchtigend des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten ist.


(pag n°5)

6. Wie lautet der Grundsatz zur Reststoffvermeidung des Bundesimmissionsschutzgesetzes?

Der Grundsatz zur Restsoffvermeidung gibt vor, dass immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und betreiben sind, dass der Abfall von Reststoffen vermieden wird, es sein denn, die Reststoffe können verwertet werden. (pag n° 5)


7. Welche Grundsätze gelten nach §9 a Atomgesetz für die Entsorgung von radioaktiven Stoffen?

Nach §9a Atomgesetz muss derjenige, der Anlagen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird, errichtet, betreibt, sonst innehat, wesentlich ändert, stillegt, beseitigt, außerhalb solcher Anlagen mit radioaktiven Stoffen umgeht oder Anlagen zur Erzeugung, von ionisierenden Strahlen betreibt dafür Sorge tragen, dass radioaktive Reststoffe schadlos verwertet oder als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden (direkte Endlagerung). Die Aufarbeitung von bestrahlten Kernbrennstoffen ist ab 01.07.2005 unzulässig.



- Er hat des weiteren Entsorgungsvorsorgenachweise zu erbringen und jährlich fortzuschreiben.



- Für die geordnete Beseitigung is nach 9a Abs 1b AtG der sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe und für radioaktive Abfälle aus der Aufarbeitung in Zwischenlagern nachzuweisen (Zwischenlagerbedarf bis Ablieferung an Endlager).



-Im Übrigen ist nach 9a Abs 1 cu. 1d AtG der Nachweis zu erbringen, dass das Plutonium aus der Wiederaufarbeitung zur Elektrizitätserzeugung eingesetzt und das Uran einem sicheren Verbleib zugeführt wird. (pag 5)


8. Welche Menge an Produktionsrückständen fallen jährlich etwa in den deutschen bzw. europäischen Kohlekraftwerken an?

Allein in Bereich der Energiewirtschaft fallen durch die Verbrennung von fossilen Energieträgen - insbesondere Stein -und Braunkohle - jährlich ca. 22 Mio. t an Restoffen an (pag n° 3)

9. Wie groß sind die Asche- und Gipsmengen die stündlich in einem Kohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 750 MW durchschnittlich anfallen?

Aus Steinkohlekraftwerk fallen ca. (3,5 Mio. t/8760 h) = 400 t Fluchaschen und ca. (1,5 Mio.


t/8760 h) = 171 t „REA“-Gips an. hAus Braunkohlekraftwerk fallen ca. (8,5 Mio. t/8760 h) =


970 t Fluchasche und ca. (5 Mio. t/8760 h) = 571 t „REA“-Gips an.


*Gips 15 – 20 t pro Stunde

10. Handelt es sich bei den Rückständen der Kohlenkraftwerk um Produkte oder Abfälle?

(see pag. 6 - it depends!) Gibt es Diskussionen zur Auslegung und Konkretisierung des Abfallbegriffs.


Anhaltspunkte für die Produkteigenschaft (Nicht - Abfall) können demnach folgende Kriterien sein, wobei für die Entscheidung, ob Produkt oder Abfall, nicht alle gemainsam erfüllt sein müssen: ...

11. Anhand welcher Kriterien lässt sich orientierend beurteilen, ob es sich bei den Rückständen um Produkte oder Abfälle handelt?

Für die Produkteeigenschaft können demnach folgende Kriterien sein, wobei für die Entscheidung, ob Produkt oder Abfall, nicht alle gemeinsam erfüllt sein müssen:


- Herstellung der Sache ist das Ergebnis einer technischen Entscheidung


- Allgemein anerkannte Produktnormen oder Spezifikationen werden erfüllt, einschließlich Qualitätskontrolle


- Handelsvertrag sichert Abnahme, Wiederverwertung ist gewiss


- Es wird ein positiver Erlös erzielt


- Wiederverwendung erfolgt zeitnah, keine nennenswerte Zwischenlagerung


- Herstellung ist keine übliche Abfallbehandlungsmethode


- Verwendung ist ohne besondere Maßnahmen für die Umwelt zulässig


- Allgemeinheit sieht die Sache als Produkt


(pag 6)

12. Welche Abfälle/Reststoffe fallen bei der Kohleverbrennung eingesetz werden?


Kohlekraftwerke beeinflussen die Umwelt in verschiedener Hinsicht: durch gasförmige Luftschadstoffe, Abwärme, Abwässer und nicht zuletzt Reststoffe (Abfälle/Produkte). (pag 7)

12. Welche Abfälle/Reststoffe fallen bei der Kohleverbrennung eingesetz werden?

Kohlekraftwerke beeinflussen die Umwelt in verschiedener Hinsicht: durch gasförmige Luftschadstoffe, Abwärme, Abwässer und nicht zuletzt Reststoffe (Abfälle/Produkte). (pag 7)

13. Durch welche Kriterien wird die Qualität der Reststoffe aus Kohlekraftwerken beeinflusst?

Brennstoffe; Brennstoffaufbereitung; Feuerungssysteme; Abagasreinigungssysteme (pag 7, 8)

14. Nennen Sie 3 Feuerungssysteme die zur Kohleverbrennung eingesetzt werden?

Trockenfeuerung


Schmelzkammerfeuerung


Rostfeuerung


Wirbelschichtfeuerung


(pag 8

15. Beschreiben Sie für 2 Feuerungssystemen die diesen zuordenbaren Abfälle/Reststoffe?

Trockenfeuerung : Die aufbereiteten Kohlen werden über Kohlestaubbrenner in den Feuerraum eingeblasen und bei Temperaturen zwischen 1000°C und 1200°C verbrannt. Während weniger Sekundenbruchteile zünden in der Flammenfront des Brenners die flüchtigen Kohlenwasserstoffe. Je nach aktueller Temperatur, Viskosität und Gasgehalt tempern, sintern, schmelzen und verdampfen die Kohlenmineralanteile. Etwa 15% der anfallenden Aschen fällen direkt in der Brennkammer an (Feuerraumaschen). Das Groß entweicht mit dem Rauchgas und wird im Staubabscheider als Flugasche abgeschieden.



Schmelzkammerfeuerung: Auch bei Schmelzkammerfeuerung werden die aufbereiteten Kohlen über Brenner in den Feuerraum eingedüst und brennen dort bei Temperaturen zwischen 1400°C und 1700°C aus. Aufgrund der hohen Temperaturen schmilzt de Großteil des Inertantaeils der Kohlen. Diese flüssige Schlacke fließt durch den Schlackenschacht in einen Nassentschlacker, in dem sie granuliert und ausgetragen wird.Ein kleiner Aschestrom, der Flugstaub ("leichte" Ascheteilen), tritt aus dem Feuerraum/Kessel aus und wird in einem Staubabscheider abgeschieden. Dieser Flugstaub wird allerdings in der Regel in die Feuerung zurückgeführt und somit nachträglich ebenfalls aufgeschmolzen.



Rostfeuerung: Auf Rostfeuerung werden die Brennstoffe im Anlieferzustand verbrannt. Sie sind wirtschaftlich für Leistungen bis 80 MW. Sie finden deshalb Anwendung in kleineren Industrie und Heizwerken sowie in Abfallverbrennungsanlagen. Der Brennstoff wird durch Unterzündung einer auf der Rostoberfläche brennenden Schicht oder durch Rückzündung gezündet. Die Verbrennugsprodukte der unteren Schichten werden durch darüber liegende Schichten reduziert. Zur Sicherstellung des Ausbrands der Verbrennungsprodukte muss dem Feuerraum gezielt Verbrennungsluft zugeführt werden.



Wirbelschichtfeuerung: Nach dem Verfahrensprinzip unterscheidet man im wesentlich die stationäre, die zirkulierende und die druckeaufgeladene Wirbelschicht. Die Entwicklungtendenz geht jedoch allgemein in Richtung auf die zirkulierende Wirbelschicht (ZWS). Das eigentlich Typische der Wirbelschichtfeuerung sind die niederen Verbrennungstemperaturen und die Art des Verbrennungsvorgangs ("schwebendes Bett", mehrfache Rückführung der Verbrennungsprodukte, Zugabe von Kalk in den Brennraum.


(pag 9)


16. Welche Verwertungsalternative wird gegenwärtig überwiegend für die Restprodukte aus der zirkulierenden atmosphärischen Wirbelschichtfeuerung angewendet?


Die Restprodukte aus der zirkulierenden Wirbelschichtfeuerung finden derzeit als Versatzbaustoff Verwendung. (pag 11)


17. Nennen Sie 3 Systeme zur Abscheidung von Feststoffemissionen?

-Massenkraftabscheidern (Zyklonen)


- filternde Abscheider (Gewebefilter)


- Elektrofiltern


- Nassabscheidern


(pag 11)

18. Nennen Sie 3 Verfahren zur SO2-Abscheidung bei Kohleverbrennungseinheiten?


- Adsorptions


- Absorptions


- katalytische Verfahren


(pag 11)

19. Beschreiben Sie die Prinzipien auf denen die Abscheidung von gasförmigen Abgaskomponenten beruht?

Zur Abscheidung von gasformigen Abgaskomponenten wie Schwefel und Stickoxiden sowie Halogeniden werden:


- Adsorptions: unter Adsorption versteht man in der Regel die Aufnahme/Anlagerung von flüssigen oder gasförmigen Abgaskomponenten (Fremdmolekülen) an Festkörperflächen.



- Absorptions: unter Absorption versthet man die Aufnahme (Sorption) gasförmiger Stoffe durch physikalische Bindungsmechanismen oder chemische Umsetzung in Flüssigkeiten.



- katalytische Verfahren


(pag 11)

20. Welche Reagenzien eignen sich bevorzugt zur SO2- Abscheidung?

Zur SO2-Entfernung aus Rauchgasen eignen sich bevorzugt Alkali- und Erdalkalikarbonate, -oxide und -hydroxide. Aus wirtschaftlichen Gründen werden vornehmlich basische Calciumverbindungen (CaCO3, CaO und Ca(OH)2) eingesetz. Aber auch basische Natriumverbindungen (NaHCO3, Na2CO3, und NaOH) sowie basiche Metallverbindungen (MgO, Mg(OH)2) kommen theoretisch in Betracht.


(pag 12)

21. Welche Restprodukte sind diesen Verfahren zuzuordnen?

Gips (I don´t know if it is complete)

22. Welche Hauptreaktionen laufen beim Kalkwaschverfahren ab? Wie lassen sich diese chemisch darstellen?

Folgende vereinfachte Hauptreaktionen laufen beim Kalkwaschverfahren ab:


Absorbtion:


CaCO3 + SO2 + H2O -> CaSO3 + CO2 + H2O


CaSO3 + SO2 + H2O -> Ca(HSO3)2


Oxidation:


CaSO3 + 1/2O2 + 2H2O -> CaSO4*2H2O


Ca(HSO3)2 + 1/2O2 + 2H2O -> CaSO4*2H2O + SO2


(pag 14)


23. Welche Vorschriften/Richtlinien enthalten Angaben zur Verwertung von Kraftwerksrestsoffen?

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)/4/ als Rahmenvorschrift für das Abfallrecht


- im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)/5/als als Rahmenvorschrift für das Immissionsschutzrecht